Luzern: Heimatschutz darf nicht Beschwerde machen

Gewerbegebäude steht definitiv nicht unter Schutz – Bahn frei für CSS?

Ein Haus, das polarisiert: das Gewerbegebäude im Luzerner Tribschenquartier.

(Bild: jal)

Das Gewerbegebäude im Tribschenquartier wird nicht unter Schutz gestellt. Gegen den Entscheid des Kantons ist keine Beschwerde eingegangen, obwohl der Heimatschutz massiven Widerstand gegen den geplanten Neubau der CSS-Versicherung angekündigt hat. Die Gründe – und wie es weitergeht.

Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse polarisiert: Manche bezeichnen den Betonklotz als Inbegriff der Hässlichkeit, andere als kulturgeschichtlichen Pionierbau. Weil die CSS-Versicherung als Besitzerin das Gebäude abreissen und einen Neubau hinstellen will, ist ein Streit entbrannt (zentralplus berichtete).

Mit der CSS als Gewinnerin. Denn das Haus wird nun definitiv nicht unter Schutz gestellt. Gegen diesen Entscheid des Kantons ist keine Beschwerde eingegangen, bestätigt der Rechtsdienst des Bildungs- und Kulturdepartements (BKD) auf Anfrage. Er ist damit rechtskräftig.

Das erstaunt auf den ersten Blick. Hat doch der Heimatschutz angekündigt, die Pläne der CSS mit allen Mitteln zu bekämpfen, um das in ihren Augen wichtige Gebäude vor der Abrissbirne zu retten (zentralplus berichtete). Ist den Gegnern vorzeitig die Luft ausgegangen?

Nur CSS konnte Entscheid anfechten

«Auf keinen Fall», sagt Rainer Heublein, Präsident Sektion Luzern des Innerschweizer Heimatschutzes. Aber der Ursprung des vorliegenden «Nichtunterschutzstellungs-Entscheids» liege im Denkmalschutzgesetz – und der Kanton Luzern sehe diesbezüglich keine Verbandsbeschwerde für den Innerschweizer Heimatschutz vor.

«Dass der Heimatschutz seine Kriegskasse gefüllt hat, ändert nichts an unseren Plänen.»

Christina Wettstein, Mediensprecherin CSS

Tatsächlich ist der Kreis derjenigen, die Beschwerde machen dürfen, sehr eingeengt. Er umfasst nämlich nur jene, die durch den Entscheid besonders berührt sind oder ein schutzwürdiges Interesse haben, so ist es im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons definiert. Das bestätigt Gaby Schmidt, Leiterin des Rechtsdienstes beim BKD.

«Zur Beschwerde berechtigt sind in erster Linie die Adressaten der Verfügung, also die CSS als Eigentümerin.» Dass die Krankenversicherung gegen den für sie erfreulichen Entscheid Beschwerde einlegt, war von Anfang an eine absurde Annahme. «Bei allen anderen müsste man im Einzelfall prüfen, ob sie zur Beschwerde legitimiert sind», sagt Schmidt. Es reiche allerdings nicht, ein allgemeines Interesse am Fall geltend zu machen.

Zusammen mit dem Bund Schweizer Architekten (BSA) und dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) habe der Heimatschutz alle juristischen Schritte abgeklärt, sagt Heublein. «Mit einem ernüchternden Resultat: Mit der vorliegenden Rechtssituation besteht aktuell keine Chance, mit einer Beschwerde durchzukommen.»

CSS will 50 bis 60 Millionen investieren

Die Verbände fokussieren sich deshalb auf die nächsten Schritte. «Sobald ein Bebauungsplan vorliegt, werden wir diesen kritisch prüfen und gegebenenfalls mit unseren zur Verfügung stehenden Instrumenten und Rechtsmitteln intervenieren», sagt Präsident Heublein. Dort wird es möglich sein, dass der Heimatschutz sein Veto einlegt – und die Behörden eine Einsprache prüfen müssen. «Bei der ganzen Diskussion darf man nicht vergessen, dass das Gebäude im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) eingetragen ist», so Heublein.

CSS zieht nach Root

Diese Woche ist bekannt geworden, dass die Suva in Root für 60 Millionen Franken ein Geschäftsgebäude baut (zentralplus berichtete). Hauptmieterin wird die CSS. Der geplante Einzug in Root habe mit dem Neubau im Tribschenquartier aber nichts zu tun, sagt CSS-Sprecherin Christina Wettstein. «Die Pläne bestehen unabhängig voneinander.» Im D4 Business Village in Root will die CSS ab 2020 insgesamt 250 Stellen aus heute über mehrere Kantone verteilten Büros zusammenführen.

 

Ganz anders tönt es natürlich bei der CSS. «Wir sind erleichtert, dass der Entscheid nun rechtskräftig ist», sagt Mediensprecherin Christina Wettstein. Nun blickt die CSS vorwärts: In einem nächsten Schritt sei nun eine öffentliche Ausschreibung für einen Architekturwettbewerb geplant. Für den Neubau will sie zwischen 50 und 60 Millionen Franken investieren. Sobald ein Projekt ausgewählt ist, wird die Baubewilligung eingereicht. «Wir werden diese Schritte nun weiter vorantreiben», sagt Wettstein. Der Wettbewerb werde voraussichtlich 2018 stattfinden. 

Und danach? Der Heimatschutz hat bereits angekündigt, dass er das Projekt mit Einsprachen blockieren will – wenn nötig, bis vor Bundesgericht. «Dass der Heimatschutz seine Kriegskasse gefüllt hat, ändert nichts an unseren Plänen», sagt Wettstein. Die CSS rechnet mit Verzögerungen: «Einsprachen haben wir in unserer Planung berücksichtigt.»

Gegner in schwieriger Position

Den Verbänden rund um Rainer Heublein vom Heimatschutz wäre es allerdings lieber, man könnte auf juristische Schritte verzichten. «Wir bieten Unterstützung an bei der Ausarbeitung von Alternativen. Schliesslich ist es nicht unser Ziel, das Projekt zu verzögern», sagt der Architekt. Der Heimatschutz plädiert für eine Lösung, die das Gewerbegebäude integriert. Doch dafür bestehe auf der Seite der Eigentümer aktuell keine Gesprächsbereitschaft.

«Natürlich ist das Haus in die Jahre gekommen und der mangelhafte Unterhalt hat deutlich seine Spuren hinterlassen.»

Rainer Heublein, Präsident Sektion Luzern des Innerschweizer Heimatschutzes

Das verwundert kaum, scheint die Position der Gegner doch schwächer als erhofft. Nicht nur, weil der Kanton das Gebäude nicht unter Schutz stellt und damit gegen sie entschieden hat. Offenbar läuft auch die Petition für den Erhalt des Gewerbegebäudes nicht wie erhofft. Obwohl Ende September von 2’500 Unterschriften die Rede war, beläuft sich die tatsächliche Zahl aktuell auf zwischen 1’500 und 2’000. Um ihrem Anliegen mehr Druck zu verschaffen, haben die Petitionäre nun einen gesamtschweizerischen Aufruf gestartet, um eine breitere Masse hinter dem Anliegen zu versammeln.

Für manche ein Kulturgut, für andere ein hässlicher Klotz: Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse in Luzern.

Für manche ein Kulturgut, für andere ein hässlicher Klotz: Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse in Luzern.

(Bild: jal)

«In der Fachwelt ist man sich einig, dass es sich bei dem Gewerbegebäude um einen Pionierbau der Moderne handelt», sagt Heublein. Angesichts des verlotterten und versprayten Gebäudes kommen bei manchen Laien allerdings Zweifel auf. Doch Heublein entgegnet: «Natürlich ist das Haus in die Jahre gekommen und der mangelhafte Unterhalt hat deutlich seine Spuren hinterlassen.» Zwei von den Planerverbänden beauftragte Gutachten kommen aber zum Schluss, dass sich das Bauwerk in einem tadellosen Zustand befindet und mit einer fachgerechten Sanierung wieder zu einem Kulturgut von nationaler Bedeutung werden könnte.

CSS schreitet mit ihren Plänen voran

Doch damit stösst man bei der CSS auf taube Ohren. Die Option, das Gewerbegebäude zu integrieren, habe man geprüft, aber verworfen, heisst es bei der Versicherung. «Damit würde unser Neubau massiv kleiner», sagt Mediensprecherin Christina Wettstein. Sie ist überzeugt, dass das Vorhaben der CSS, Platz für mehrere Hundert Arbeitsplätze zu schaffen, damit nicht umsetzbar wäre.

Vonseiten CSS sieht man aber auch gar keine Notwendigkeit für ein solches Manöver. «Das Gewerbegebäude steht offiziell nicht unter Schutz. Deshalb sehen wir keinen Grund, es zu erhalten», so die unmissverständliche Aussage.

Nach dem inzwischen rechtskräftigen Entscheid des Kantons zeigt sich die CSS hoffnungsvoll, dass ihre Baupläne dereinst Realität werden. Hoffnungsvoll dürfte dies auch den Kanton Luzern als Wirtschaftsstandort stimmen. Zumindest nimmt die CSS inzwischen Abstand von der im Frühsommer geäusserten Drohung, die Arbeitsplätze in einem anderen Kanton anzusiedeln. «Ein Wegzug aus Luzern ist keine Option», bekräftigt Christina Wettstein. 

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