Gesundheitskosten sind 2012 um fünf Millionen gestiegen

Die höhere Nachfrage nach Spitexleistungen und Pflegebetten sorgten für einen Anstieg von fünf Millionen Franken in der Pflegefinanzeriung der Gemeinden.

Die Einführung der neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2011 brachte den Luzerner Gemeinden bisher Mehrkosten von 51,5 Millionen Franken. Und für den Kanton bedeutet die Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 Mehrkosten von 50 Millionen Franken.

Diese beiden Änderungen im Krankenversicherungsgesetz KVG haben finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden und den Kanton, wie der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung wissen lässt.

Um die Entwicklung dieser Kosten zu kennen, führt der Kanton Luzern jährlich eine Evaluation durch. LUSTAT Statistik Luzern hat die Zahlen für das Jahr 2012 ermittelt. Eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern des Gesundheits- und Sozialdepartements, des Finanzdepartements und des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) hat diese Zahlen analysiert.

Im Bereich der Pflegefinanzierung haben die Luzerner Gemeinden im Jahr 2012 Kosten in der Höhe von 100 Millionen Franken ausgewiesen. Dies sind 5 Millionen Franken mehr als im Vorjahr, was einer Kostensteigerung um 5 Prozent entspricht.

«Diese Mehrkosten lassen sich mit einer höheren Nachfrage nach Leistungen begründen», erklärt Daniel Wicki, Leiter Soziales und Arbeit, Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern. «Unter anderem betreute im Jahr 2012 die Spitex mehr Patientinnen und Patienten. Zudem ist die Zahl der Pflegetage in den Heimen gestiegen.»

Mit der vorliegenden Evaluation ist nun bei der Pflege die Kostenentwicklung aus zwei Jahren bekannt. Der Systemwechsel zur neuen Pflegefinanzierung auf das Jahr 2011 hatte für die Gemeinden eine Mehrbelastung von 46,5 Millionen Franken zur Folge.

Eine finanzielle Entlastung erfolgte bei den Heimbewohnern. Die Mehrkosten im 2011 lagen über den vom Regierungsrat in der Botschaft zur neuen Pflegefinanzierung prognostizierten rund 40 Millionen Franken.

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von VLG, einzelnen Gemeinden, LUSTAT und Gesundheits- und Sozialdepartement hatte die Evaluationsmethode und die Ergebnisse der Evaluation kritisch überprüft. Das Vorgehen und die ausgewiesenen Zahlen werden von dieser als verlässlich bezeichnet.

Erstmals evaluiert sind die Mehrkosten, die durch den Systemwechsel im Bereich der Spitalfinanzierung entstanden sind. Die Zahlen seien jedoch nur provisorisch, warnt Regierungsrat Guido Graf. «Aufgrund von Einsprachen stehen die definitiven Baserates für stationäre Spitalbehandlungen noch nicht fest. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch ausstehend.»

Gemäss den provisorischen Berechnungen belasten die stationären Spital- und Klinikaufenthalte die Rechnung 2012 des Kantons Luzern mit Kosten von insgesamt 300 Millionen Franken. Im Vergleich zum Jahr 2010, dem Jahr zum Systemwechsel zur Pflegefinanzierung, sind die Kosten um 50 Millionen Franken gestiegen. «Dies liegt im Bereich unserer Erwartungen», sagt Guido Graf. Begründen lassen sich diese Mehrkosten damit, dass sich die Kantone neu an sämtlichen Klinikaufenthalten finanziell beteiligen müssen.

Mit der freien Spitalwahl kann der Bürger entscheiden, in welchem Listenspital er sich behandeln lassen möchte. Vor der Einführung der neuen Spitalfinanzierung beteiligte sich der Kanton nicht an Behandlungen zum Beispiel in Privatspitälern oder bei medizinisch nicht indizierten Fällen in ausserkantonalen Spitälern.

Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung erfolgte eine Entlastung bei den Krankenkassen im Zusatzversicherungsbereich.

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