Der Kanton Zug hat ein Merkblatt erstellt, mit dem er die Bevölkerung über die Schritte bei medizinischen Notfällen aufklären will. Dies teilt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug mit. Das Merkblatt werde demnächst an alle Zuger Haushalte versandt.
Im Dokument gehe es darum, der Bevölkerung aufzuzeigen, was man beispielsweise machen soll, wenn man eine bewusstlose Person auffindet oder wenn man selbst Symptome eines Herzinfarkts hat. «Im Notfall zählt rasches Handeln. Hier leistet das neue Merkblatt, welches zum Beispiel am Kühlschrank oder im Putzkasten angebracht werden kann, wertvolle Hilfe», lässt sich Gesundheitsdirektor Martin Pfister in der Mitteilung zitieren.
Notfallstationen auch in Zug unter Druck
Das Merkblatt verfolgt gemäss dem Kanton aber auch noch einen anderen Zweck. Es soll die Notfallstationen entlasten. Seit Jahren verzeichnen diese steigende Fallzahlen. «Auch im Kanton Zug hat sich die Anzahl Konsultationen auf der Notfallstation erhöht. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, lebensbedrohliche Notfälle von anderen Situationen zu unterscheiden, in denen lediglich eine zeitnahe medizinische Versorgung angezeigt ist», schreibt der Kanton.
Sprich: Der Kanton will die Bevölkerung darüber aufklären, dass man nicht wegen jedem Wehwehchen zum Arzt rennen soll. Bei Rückenschmerzen, Verstauchungen, Gelenkschmerzen, akuter Erkrankung der Atemwege und anderen Fällen sei der Hausarzt die richtige Ansprechperson, nicht die Notaufnahme.
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