Abstimmung vom 13. Februar

Wieso das Luzerner Spital eine Corona-Geldspritze braucht

Am Luzerner Kantonsspital herrschte 2020 Ausnahmezustande – das schlug sich in einem Minus nieder. (Bild: zvg)

Knapp 26 Millionen Franken braucht das Luzerner Kantonsspital, um den Covid-Verlust von 2020 auszugleichen. Im Februar entscheiden die Luzerner über eine entsprechende Aktienkapitalerhöhung. Die Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zum Urnengang.

Diese Abstimmungsfrage dürfte den einen oder anderen ratlos zurücklassen – oder dazu führen, dass das Couvert gleich wieder auf den Stapel der unerledigten Dinge zurückgeschoben wird. Im Kanton Luzern werden die Stimmbürger zu nichts Geringerem befragt als: «Wollen Sie dem am 26. Oktober 2021 bewilligten Sonderkredit von 25,9 Millionen Franken für die Tragung des Covid-bedingten Verlusts 2020 des Luzerner Kantonsspitals in Form einer Aktienkapitalerhöhung zustimmen?»

Hä? zentralplus fühlt mit euch – und hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen in verständliche Worte gepackt.

1. Worum geht es?

Corona hat das Luzerner Kantonsspital (Luks) stark gefordert. Nicht nur in der Pflege der Patienten und im Umgang mit dem Personal, sondern auch finanziell. 2020 resultierte deshalb ein Covid-bedingter Verlust 2020 von 38,7 Millionen Franken.

Denn viele Operationen mussten auf Befehl des Bundesrats im ersten Pandemiefrühling abgesagt werden. Und die Bevölkerung ging weniger oft ins Spital als üblich – gemäss Lustat zählten die Spitäler im Kanton Luzern 2020 fünf Prozent weniger stationäre Behandlungsfälle als im Vorjahr.

Der Kanton will das Spital deshalb mit 25,9 Millionen Franken unterstützen. Allerdings nicht in bar oder als Kredit. Sondern in Form von mehr Aktienkapital. Dazu unter Frage 3 mehr.

2. Wieso braucht das Spital so viel Geld?

Das Luzerner Kantonsspital plant grosse Bauprojekte an allen drei Standorten. Ob das neue Kinderspital in Luzern oder die Neubauten in Sursee und Wolhusen: In den nächsten gut zehn Jahren investiert das Luks rund eine Milliarde Franken in seine Bauprojekte. Als eigenständiges Unternehmen muss es diese Investitionen selber berappen. Die Luzerner Regierung betont, dass der Verlust die Weiterentwicklung des Unternehmens erschweren und damit die gute Gesundheitsversorgung beeinträchtigen könnte.

Zudem hätten die Spitalleitung und die Angestellten 2020 Ausserordentliches geleistet. «Leider hat sich dieser Effort finanziell nicht ausgezahlt, ja sogar zu einem erheblichen Verlust geführt», schreibt der Regierung in der Abstimmungsbotschaft. Daher wäre es laut Regierung nicht richtig, wenn das Luks die durch die Pandemie bedingten Verluste selber tragen müsste.

So soll der Neubau Kinderspital/Frauenklinik dereinst aussehen. (Bild: LUKS)

3. Wieso sollte der Kanton das zahlen?

Der Kanton ist Besitzer des Spitals. Dieses ist als Aktiengesellschaft organisiert und der Kanton ist 100-prozentiger Eigentümer. Er will dem Betrieb mit einer Aktienkapitalerhöhung jetzt unter die Arme greifen.

4. Hat der Kanton das Spital nicht schon finanziell unterstützt?

Doch, das ist richtig. Denn eigentlich betrug der Verlust des Spitals 2020 mehr als 50 Millionen Franken. Für besondere Pandemieausgaben wie etwa Beatmungsgeräte, Schutzmaterialien oder Eingangskontrollen hat der Kanton das Luks 2020 bereits mit 8,4 Millionen Franken entschädigt.

Hinzu kamen weitere 12,8 Millionen Franken. Diese Summe hat der Kantonsrat für die Covid-bedingten Ertragsausfälle gesprochen (zentralplus berichtete).

5. Wieso zahlt nicht der Bund?

Wer zahlt, befiehlt – so lautet ein finanzpolitisches Bonmot. Und im ersten Coronajahr gab der Bundesrat den Takt an, etwa mit dem Verbot von nicht dringlichen Eingriffen im Frühling 2020. Deshalb erstaunt es kaum, dass Kantone den Bund in die Pflicht nehmen wollen, wie der «Blick» kürzlich berichtete.

Bislang lehnte es der Bund jedoch ab, finanziell in die Bresche zu springen. Auch der Ständerat sprach sich kürzlich dagegen aus. Politisch ist der Mist noch nicht geführt, ein Erfolg der Kantone bleibt allerdings fraglich.

6. Wie machen das andere Kantone?

Luzern ist nicht alleine. Auch die Spitäler anderer Regionen schreiben wegen Corona hohe Verluste. In St. Gallen sind es rund 70 Millionen Franken, das Unispital in Zürich verbuchte ein Minus von 48 Millionen, das Spital in Freiburg schrieb ein 12-Millionen-Defizit. Entsprechend sprangen viele Kantone mit Covid-Abgeltungen ein.

7. Wieso gerade eine Aktienkapitalerhöhung?

Der Kanton hat mehrere Varianten geprüft, um dem Spital zu helfen. Er hätte zum Beispiel auch einfach direkt Geld einschiessen können. Doch dann hätte er keinen Gegenwert erhalten (siehe Frage 8).

Ebenfalls geprüft wurde ein Darlehen oder eine Bürgschaft. Doch das warf laut Regierung neue Fragen auf, etwa zur Verzinsung, und wäre für das Spital weniger hilfreich gewesen.

«Eine Aktienkapitalerhöhung stärkt das Eigenkapital des Unternehmens unmittelbar, sowohl absolut wie auch im Verhältnis zum Fremdkapital», begründet der Regierungsrat.

8. Kommt das Geld je wieder zurück?

Möglicherweise, denn: In guten Jahren profitiert der Kanton als Alleinaktionär von Dividenden. Erzielt das Luks Gewinn, fliesst ein Teil davon an den Kanton zurück.

Das belegt ein Blick auf die letzten Jahre, als das Geschäft im Spital finaziell gut lief. Das Luzerner Kantonsspital konnte von 2012 bis 2017 Gewinne von über 220 Millionen Franken erwirtschaften. Sehr zur Freude des Kantons, der insgesamt rund 100 Millionen Franken als Gewinnrückführung erhielt.

9. Wer ist dafür?

Im Kantonsrat stimmten alle Fraktionen dem Kredit für die Aktienkapitalerhöhung zu. Der Tenor war klar: Als 100-prozentiger Eigentümer des Spitals steht der Kanton in der Verantwortung. Zudem ist es auch in seinem Interesse, die Ertragsausfälle zu kompensieren. Weil der Kanton in guten Zeiten wieder profitiert, erachtet eine Mehrheit die Aktienkapitalerhöhung deshalb nicht als verlorenes Geld. Mit 99 zu 1 Stimme wurde die Ausgabe im Kantonsrat gutgeheissen.

10. Wer ist dagegen?

Bislang hat keine Partei die Neinparole beschlossen und es ist nach der Kantonsratsdebatte davon auszugehen, dass alle ein Ja empfehlen. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Streitpunkte gab. Die SP verlangte unter anderem, dass es eine Obergrenze für die Summe gibt, die der Kanton in guten Zeiten vom Spital erhält – denn die Gewinne sollten dem Personal und den Patienten zugute kommen. Dieses Anliegen fand im Kantonsrat aber keine Mehrheit.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 10.01.2022, 17:51 Uhr

    Interessant, interessant! Derselbe Kanton also, der den Pflegefachleuten die Umkleidezeit ums Verrecken nicht bezahlen wollte und die Prämienverbilligung neoliberal massakrieren wollte, derselbe Kanton auch, der extrem mickrige Corona-Boni an die Front ausschüttet, kassiert bei gutem Geschäftsgang des LUKS eine fette Dividende. Das heisst also, wir Steuer- und Prämienzahler finanzieren ein weiteres Mal die Kantonsverwaltung. Die uns gegenüber ja immer wahnsinnig grosszügig ist, z. B. bei Steuerfragen. Ah nein, sorry, das gilt ja nur für Unternehmen!

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  • Profilfoto von Andy Bürkler
    Andy Bürkler, 10.01.2022, 10:39 Uhr

    Man sollte das präzisieren. Das Problem ist nicht «gottgegeben» wie ein Tsunami, sondern von der Politik gemacht.
    Genauer wäre also: «Coronamassnahmen-bedingten Verluste». So viel Zeit muss sein, selbst wenn man die getroffenen Massnahmen für richtig und notwendig erachten sollte,

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