Profitieren die Richtigen von der Prämienverbilligung?
:focal(1415x508:1416x509)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2023/04/praemienverbilligung_heidi_scherer.jpg)
Die Krankenkassenprämien werden vermutlich auch dieses Jahr steigen. Nun findet die Megger FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer, der Kanton müsse bei der Prämienverbilligung genauer hinschauen.
Das Thema besetzt in den Sorgenbarometern der Schweiz regelmässig Spitzenplätze: die Krankenkassenprämie. Mit gutem Grund, denn die Gesundheitskosten schnellen seit Jahren in die Höhe – und mit ihnen die Prämien (zentralplus berichtete). Nun warnen Krankenversicherer wie die CSS vor einem erneuten Anstieg im Herbst. Die Direktorin von Santésuisse, dem Branchenverband der Krankenversicherer, geht in einem Interview mit dem «Sonntagsblick» von einem Anstieg von 7,5 Prozent aus.
Zum Vergleich: Die mittlere Krankenkassenprämie für Erwachsene liegt in diesem Jahr bei 342 Franken. Mit der prognostizierten Teuerung würde diese auf 368 Franken steigen. Santésuisse-Direktorin Verena Nold sieht ob diesen Zahlen schwarz: «Wenn wir nichts unternehmen, fahren wir unser Gesundheitswesen an die Wand.»
Kantone sind in der Gestaltung der Verbilligungen sehr frei
Aktiv wird nun die Megger FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer. Sie hat eine Anfrage mit einer Reihe von Fragen zur individuellen Prämienverbilligung eingereicht. Diese ist zwar im Bundesgesetz über die Krankenversicherung geregelt. Die Kantone müssen Personen in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» die Krankenkassenprämien verbilligen. Wie sie dies tun und wie sie beispielsweise untere oder mittlere Einkommen definieren, obliegt aber dem jeweiligen Kanton. Derzeit laufen Diskussionen auf nationaler Ebene, den Kantonen Mindestvorgaben diesbezüglich zu machen (zentralplus berichtete).
«Prämienverbilligungen dürfen nicht zu negativen Erwerbsanreizen führen.»
Heidi Scherer, FDP-Kantonsrätin
Der Kanton Luzern ist das Paradebeispiel dafür, welche Folgen das haben kann. Als er noch rote Zahlen schrieb, setzte er den Rotstift unter anderem bei den Prämienverbilligungen an. Dies gipfelte im Jahr 2017, als er die Einkommensgrenze für den Anspruch weiter senkte und bereits ausbezahlte Verbilligungen zurückforderte. Ein Luzerner Anwalt zog mit Unterstützung der SP eine Beschwerde bis vor das Bundesgericht – und gewann (zentralplus berichtete). In der Folge musste der Kanton Luzern zurückrudern und wieder mehr Geld bereitstellen. Für das Jahr 2023 beispielsweise budgetiert der Kanton Luzern
215 Millionen Franken dafür.
Scherer will wissen, wie der Kanton den Anspruch berechnet
Umso mehr überrascht deshalb, dass Heidi Scherer das heisse Eisen Prämienverbilligungen anfassen will, statt die steigenden Prämien oder die Gesundheitskosten selbst. Schaut sie dabei nicht den Falschen auf die Finger, also den Anspruchsberechtigten, die meistens finanziell nicht auf Rosen gebettet sind? Die FDP-Kantonsrätin verneint. Steigende Prämien und Gesundheitskosten seien nationale, nicht kantonale Themen.
Die Prämienverbilligung hingegen sei ein Instrument, das in der «weitgehenden Kompetenz der Kantone» liege. Mit dieser habe der Kanton Luzern die Möglichkeit, «zielgenau die Anspruchsberechtigten zu unterstützen». Das sei auch das Ziel ihrer Anfrage: «Ich möchte, dass die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie effektiv nötig ist.» Unter anderem will Heidi Scherer wissen, wie der Kanton Luzern den Anspruch darauf berechnet.
Wer viel verdient und wenig arbeitet, soll keine Prämie erhalten
Auch fragt sie, inwiefern das Arbeitspensum eine Rolle in den Berechnungen spiele. «Prämienverbilligungen dürfen nicht zu negativen Erwerbsanreizen führen. Aus liberaler Sicht muss sich Arbeit stets lohnen», schreibt sie in einer Medienmitteilung. Auf Anfrage führt Heidi Scherer aus: «Mit dem freiwilligen Arbeitsverzicht verzichtet man auf Einkommen. Viele können sich diesen Verzicht aufgrund des Lohnniveaus leisten.»
Dies respektiere sie auch. Dann sollten diejenigen sich jedoch ihr Leben finanzieren können, «ohne dass Ansprüche an staatliche Unterstützungsleistungen gestellt werden». Wenn also jemand so viel verdiene, dass er freiwillig weniger arbeiten könne, sollte er nicht auch noch vom Staat dafür «belohnt» werden.
- Ja, die brauche ich auch!
- Nein, die Krankenkassenprämie kann ich selbst bezahlen.
- Ich sollte sie mal beantragen...
Wie der Beschäftigungsgrad künftig in die Berechnungen einfliessen solle, wisse auch sie nicht. Die Lösung wäre «wohl auch relativ komplex», unter anderem müssten auch Themen wie die Betreuungssituation berücksichtigt werden. Aufgrund des zunehmenden Anteils an Teilzeitarbeit sei jedoch eine Anspruchsberechnung ohne diesen Faktor «nicht mehr zeitgemäss», findet Scherer.
Beziehen zu viele Prämienverbilligung?
Weiter hinterfragt sie auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Gemeinden: Gewisse schrieben potenziell Berechtigte aktiv an, andere prüften nur Anträge. «Wie kann sichergestellt werden, dass die IPV ausschliesslich dort ankommt, wo sie soll?», fragt sie die Regierung. Und weiter, wie hoch diese das Risiko einschätze, dass auch Personen von der Prämienverbilligung profitierten, für die sie eigentlich nicht vorgesehen wäre.
Ob sie nach dieser Anfrage noch weitere Vorstösse zu diesem Thema plane, kann Scherer noch nicht sagen. «Mit der Anfrage geht es auch um die Sensibilisierung für ein Thema.» Grundsätzlich würde sie jedoch ein einheitlicheres Vorgehen bei diesem Thema begrüssen – sowohl auf kantonaler wie auch nationaler Ebene.
- Artikel «Sonntagsblick»
- Medienmitteilung Kanton Luzern zum Prämienanstieg
- Sorgenbarometer 2022 von Credit Suisse
- Anfrage von Heidi Scherer
- Medienmitteilung der FDP
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung
- Schriftlicher Austausch mit Heidi Scherer, FDP-Kantonsrätin