Prämienverbilligung: So viel Geld lässt Luzern springen
Der Kanton Luzern budgetiert 256 Millionen Franken für Prämienverbilligungen im kommenden Jahr. Profitieren sollen davon rund 118’000 Kinder und Erwachsene. Doch nicht alle kennen diese Möglichkeit, kritisiert die Caritas.
Jährlich grüsst der Prämienschock – kürzlich kam heraus, wie stark die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr steigen. Im Kanton Luzern kommt es zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Prämien von 7,1 Prozent (zentralplus berichtete). Im Vergleich zum nationalen Wert (6 Prozent) ist das überdurchschnittlich.
Insbesondere für armutsgefährdete Haushalte stellen die obligatorischen Versicherungsbeiträge eine grosse Belastung dar. Prämienverbilligungen sollen den Betroffenen helfen und diese Haushalte entlasten. Am Mittwoch hat der Kanton Luzern kommuniziert, wo die kantonalen Richtprämien für 2025 liegen werden. Diese sind massgebend für die Berechnung des Anspruchs auf eine Prämienverbilligung.
Der Kanton budgetiert mehr Geld als letztes Jahr
Im Kanton Luzern steigen die Richtprämien in allen Prämienregionen und Altersklassen – dies ist aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien nicht weiter verwunderlich.
Alles rund um Prämienverbilligungen einfach erklärt
Was sind Richtprämien? Und wieso gibts Unterschiede innerhalb des Kantons? Hier die Erklärungen dazu in Kürze:
Richtprämien
Die Richtprämie ist ein Grenzwert, der sich an den Durchschnittsprämien der Krankenkassen orientiert. Das heisst: Steigen die Krankenkassenprämien an, so werden auch die Richtprämien erhöht. Mit diesem Richtwert wird dein Anspruch auf eine Prämienverbilligung berechnet.
Prämienregionen
Innerhalb grösserer Kantone können in verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Gesundheitskosten anfallen. Deswegen teilen sich diese in zwei oder drei Prämienregionen. Im Kanton Luzern bestehen drei Prämienregionen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bestimmt die maximal zulässigen Prämienunterschiede zwischen den Regionen. Im Kanton Luzern beträgt der Maximalrabatt in der Region Zwei 15 Prozent und in der Region Drei 5 Prozent.
In die Prämienregion 1 fallen folgende Gemeinden: Ebikon, Emmen, Horw, Kriens, Luzern. Die Prämienregion 2 besteht aus den Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein, Wolhusen. Die restlichen 56 Gemeinden gehören zur Prämienregion 3.
Ab wann gibt es eine Prämienverbilligung?
Ein Anspruch auf eine Prämienverbilligung besteht, wenn die Richtprämien einen bestimmten Prozentsatz des massgebenden Einkommens übersteigen. Dieser Prozentsatz besteht aus einem Selbstbehalt von 10 Prozent plus einem je nach Einkommenshöhe abgestuften Prozentsatz.
Weiter ist der Mitteilung zu entnehmen, dass der Kanton für das nächste Jahr 256 Millionen Franken für Prämienverbilligungen budgetiert. Dies entspricht im Verhältnis zu den diesjährigen 237 Millionen einer Zunahme von rund 8 Prozent.
Gleichzeitig steige aber auch der Prozentsatz der Luzernerinnen, die Anspruch auf Prämienverbilligungen haben, von 25 auf 27 Prozent. Der Kanton geht von 118'000 Luzernern aus, die im kommenden Jahr Unterstützung beantragen können.
Zudem ändert sich die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung. Nächstes Jahr liegt die Grenze für Paare bei 90'688 Franken (2024: 89'346 Franken), für Alleinerziehende bei 72'550 Franken (2024: 71'477 Franken).
Caritas ist mit dem Kurs des Kantons zufrieden
Die Hilfsorganisation Caritas Zentralschweiz ist mit den Anpassungen auf Anfrage zufrieden. Letztes Jahr kennzeichnete laut der Caritas Zentralschweiz eine «schon lange fällige Kurskorrektur» (zentralplus berichtete). Nun halten die Luzerner Beiträge für die Prämienverbilligung zum zweiten Mal in Folge mit den steigenden Prämien mit, sagt Mediensprecher Reto Stalder. Dies bewerte die Caritas als positiv.
Der Kanton ermögliche durch die individuelle Prämienverbilligung ein sehr wichtiges und wirksames Instrument zur Armutsprävention. «In unserer Sozial- und Schuldenberatung sind Gesundheitskosten und Ausstände bei den Krankenkassenprämien ein dominierendes Thema», so Stalder.
Holschuld bei Prämienverbilligung in Luzern als Hürde
Doch viele armutsbetroffene Luzerner Haushalte scheinen nicht ausreichend über mögliche Prämienverbilligungen informiert zu sein. Zumindest laut der Stadtluzerner Linken, die diesbezüglich kürzlich ein dringendes Postulat im Grossen Stadtrat eingereicht hatte (zentralplus berichtete). Betroffene würden keine Prämienverbilligung beantragen, obwohl sie dafür berechtigt wären.
Die Stadtregierung sah aber keinen Handlungsbedarf. Sie zeigte sich jedoch bereit, beim Kanton eine Vereinfachung des Prozesses anzuregen (zentralplus berichtete).
Auch die Caritas sieht den Kanton in der Verantwortung, wie Stalder gegenüber zentralplus durchblicken lässt. Bei der Prämienverbilligung gilt im Kanton Luzern eine Holschuld – nur wer sich meldet, erhält die Möglichkeit einer reduzierten Prämie.
Es ginge auch anders, findet die Caritas: «Wir fordern einen neuen Mechanismus, wie Personen mit Recht auf Prämienverbilligung ermittelt werden.» Andere Kantone prüften anhand der Steuerdaten automatisch, ob eine Person anspruchsberechtigt sei. Eine solche Lösung solle auch im Kanton Luzern implementiert werden.
Krankenkassenprämie zu teuer? Das kannst du tun
Auf der Website des kantonalen Amts für Wirtschaft, Arbeit und Soziales (WAS) findest du detaillierte Informationen rund um das Thema Prämienverbilligungen. Dort kannst du in Erfahrung bringen, ob du Anspruch auf eine Prämienverbilligung hast und dich direkt dafür anmelden.
Weiter kannst du bereits bei der Wahl deiner Krankenkasse Geld sparen. Bis Ende November kannst du jedes Jahr jeweils deine bestehende Krankenkasse künden und dich einer kostengünstigeren Kasse anschliessen oder dein Versicherungsmodell anpassen.
Der Bund stellt mit «Priminfo» ein einfaches, übersichtliches und unabhängiges Tool zur Verfügung, um verschiedene Angebote vergleichen zu können.
- Medienmitteilung des Kantons Luzern
- Schriftlicher Austausch mit Reto Stalder, Mediensprecher Caritas Zentralschweiz
- Medienarchiv zentralplus