Pflegende Angehörige sollen finanziell unterstützt werden
Personen, die ihre Angehörigen pflegen, sollen eine steuerliche Entlastung erhalten. Das fordern zwei Zuger Kantonsräte der FDP.
Wer pflegebedürftig ist, etwa infolge einer Krankheit oder zunehmenden Alters, möchte meist so lange wie möglich zu Hause bleiben. Die Betreuung und Pflege übernehmen in vielen Fällen Angehörige. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) betreuen in der Schweiz knapp 600'000 Menschen ihnen nahestehende Personen.
Die Angehörigen müssen dafür häufig ihr Erwerbspensum reduzieren oder den Job wechseln, schreibt die Caritas zu diesem Thema. Dadurch komme es häufig zu Einkommensbussen. Unbezahlte Fürsorge birgt laut der Hilfsorganisation ein hohes Armutsrisiko.
Für die Zuger FDP-Kantonsräte Michael Arnold und Rainer Leemann ist klar: Pflegende und betreuende Angehörige sind essenziell für eine funktionierende Gesundheitsversorgung. Sie würden das Gesundheitssystem komplementieren und dazu beitragen, die Gesundheitskosten zu stabilisieren. Die geleistete Arbeit von pflegenden und betreuenden Angehörigen kann laut Arnold und Leemann sehr belastend und anspruchsvoll sein. Das dürfe nicht unterschätzt werden.
Arbeit soll anerkannt werden
Die zwei Parlamentarier fordern deshalb mit einem Postulat, dass der Kanton pflegende und betreuende Angehörige unterstützt. Er soll den Zeit- und Koordinationsaufwand für diese Arbeit anerkennen und honorieren.
Auf die Idee für den Vorstoss sind Arnold und Leemann unter anderem aufgrund der guten finanziellen Ausgangslage des Kantons gekommen. Zug hat vor Kurzem beschlossen, die Spitalkosten der Zuger zu übernehmen, den Steuerfuss zu senken und Rentner zu entlasten (zentralplus berichtete). Pflegende Angehörige sollen dabei nicht vergessen werden, findet Leemann, wie er gegenüber zentralplus sagt.
Das sind die Vorschläge
Die Parlamentarier fordern, dass Angehörige, welche unentgeltlich pflegen und betreuen, jährlich 12'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Damit orientieren sie sich an dem «Eigenbetreuungsabzug». Diesen können Zuger Familien vornehmen, die ihre Kinder selbst betreuen. Die Höhe des Abzugs beträgt seit dem Jahr 2022 ebenfalls 12'000 Franken.
Falls ein Pflegeabzug gesetzlich nicht möglich sein sollte, haben die Parlamentarier eine Alternative in petto. Pflegende und betreuende Angehörige sollen jährlich eine Betreuungszulage von 6000 Franken erhalten. Eine Zulage können Angehörige im Kanton Luzern bereits beziehen. Sie soll als Anerkennung dienen – beträgt in Luzern jedoch lediglich 800 Franken pro Jahr.
Stationärer Aufenthalt soll herausgezögert werden
Die Parlamentarier erhoffen sich damit, dass die Wertschätzung für diese Form der Freiwilligenarbeit steigt. So sollen Personen, die auf die Pflege angewiesen sind, länger in ihrem gewohnten Umfeld wohnhaft bleiben können. Das soll demnach auch dazu führen, dass die stationäre Zuweisung hinausgezögert werden kann.
Zusätzlich wollen sie erreichen, dass die finanzielle Belastung für pflegende Angehörige verringert wird und ihre Motivation länger aufrechterhalten bleibt.
Wer alles als pflegender Angehöriger zählt, ist noch unklar. Kleinerer Gefälligkeiten innerhalb der Familie sollen nicht berücksichtigt werden, sagen Arnold und Leemann. Die genauen Kriterien müsse jedoch die Regierung festlegen.
- Postulat von Michael Arnold und Rainer Leemann
- Telefonat mit Rainer Leemann
- Studie vom Bundesamt für Gesundheit zu betreuenden Angehörigen
- Mitteilung Kanton Zug zu Überschüssen vom 11. Juli 2024
- Informationen des Gewerbeverbands Kanton Zug zu Steuerabzügen
- Artikel der Caritas zu Angehörigenpflege und Armut
- Informationen von WAS zur Betreuung von Angehörigen im Kanton Luzern