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Der Kanton will der Luzerner Psychiatrie rund 23 Millionen Franken einschiessen. Diese ist auf das Geld angewiesen, da sie kürzlich das Wohnheim Sonnegarte neu gebaut hat. Eine Kommission will die Institutionen nun trennen.
Die Luzerner Psychiatrie (Lups) soll sich von einem weiteren alten Zopf trennen, der eigentlich nicht wirklich zu ihren Kernaufgaben gehört: das Wohnheim Sonnegarte. Das fordert die Luzerner Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) in einem neuen Vorstoss. Das Wohnheim Sonnegarte ist ein Heim für Menschen mit kognitiver, psychischer und körperlicher Behinderung in St. Urban, das die Lups im Jahr 2023 neu gebaut hat. Dies, weil damals schlicht keine andere Institution für den Betrieb zur Verfügung gestanden ist, wie die Luzerner Regierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss schreibt.
Hintergrund der Trennungsforderung ist die kürzlich vom Kanton angekündigte Aktienkapitalerhöhung für die Psychiatrie. Der Kanton will das Kapital der Lups um rund 23 Millionen Franken aufstocken (zentralplus berichtete). Denn: Der Neubau des «Sonnegarte» habe die Psychiatrie rund 34 Millionen Franken gekostet. Eine Investition, die die Lups gemäss dem Luzerner Gesetz über soziale Einrichtungen aus eigener Tasche zahlen musste. Damit klaffe in der Kasse nun aber ein Loch für anstehende Investitionen im eigentlichen Kerngeschäft, der psychiatrischen Versorgung, so der Kanton.
Übernimmt eine Stiftung?
Seit längerem plant die Luzerner Regierung, die Luzerner Psychiatrie von Aufgaben zu entlasten, die nicht zu ihrem Kernauftrag gehört. So hat der Kanton sich jüngst aus einem uralten Vertrag freigekauft, wonach der Kanton für die Seelsorge der Kirchgemeinde St. Urban zuständig war (zentralplus berichtete).
Vor diesem Hintergrund empfinde auch der Kanton eine Trennung der Betriebe als naheliegend. Eine solche mache für den Regierungsrat jedoch nur Sinn, wenn die Trennung über die blosse Auslagerung in eine Tochtergesellschaft hinausgehe. In Frage käme somit eine Überführung des Wohnheims in eine Stiftung oder die Übernahme durch eine andere soziale Einrichtung. Dies hatte der Kanton Luzern zwar 2010 schon einmal überprüft – würde dies jedoch mit den aktuellen Gegebenheiten erneut prüfen. Die Regierung beantragt für den Vorstoss deshalb die Erheblicherklärung.
Allerdings hält der Regierungsrat fest, dass die geplante Aktienkapitalerhöhung für das Lups trotz einer allfälligen Trennung vom Wohnheim nötig sei.
- Postulat der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit
- Antwort der Regierung darauf
- Mitteilungen des Kantons zur geplanten Kapitalerhöhung der Luzerner Psychiatrie
- Luzerner Gesetz über soziale Einrichtungen