Das Referendum zum Spitalgesetz ist zustande gekommen. Somit kommt es zur Volksabstimmung. Die GLP als Initiantin des Referendums zeigt sich erfreut.
Das von der GLP lancierte Referendum gegen die vom Kantonsrat Luzern beschlossene Änderung des Spitalgesetzes ist zustande gekommen. Das vermeldet die Allianz «Referendum Spitalgesetz». In rund zwei Monaten sammelten Mitglieder der Allianz 3926 Unterschriften. Die Partei konnte also die für ein Referendum nötigen 3000 Unterschriften problemlos erreichen und somit kommt die Gesetzesrevision vors Volk.
Das neue Spitalgesetz kurz erklärt
Das Kantonsparlament stimmte im Mai 2024 einer Revision des Spitalgesetzes zu. Somit forderte der Kantonsrat die Exekutive dazu auf, das betreffende Gesetz anzupassen. Aufgrund des erfolgreichen Referendums entscheidet jetzt aber die Luzerner Stimmbevölkerung, ob die Gesetzesänderung definitiv durchkommt.
Mit der Änderung soll gesetzlich festgelegt werden, dass die Luzerner-Kantonsspital-Standorte Luzern, Sursee und Wolhusen mindestens alle zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgungen gewährleisten müssen.
Hintergrund hierfür ist die politische Debatte zum Angebot des Luzerner Kantonsspitals in Wolhusen (zentralplus berichtete). Die Gesundheitskommission hatte die Änderung des Spitalgesetzes angestossen.
Das geforderte Leistungsangebot lautet wie folgt:
- Medizin, Chirurgie und Anästhesie – inklusive Notfall mit 24-Stunden-Bereitschaft
- Intensivmedizin oder mindestens Intermediate Care (IMC)
- Orthopädie
- Geburtshilfe/Gynäkologie
Dieses setze sich aus verschiedenen Vorstössen zusammen, wie es in der Initiative zur Gesetzesänderung heisst. Der Katalog solle übernommen, aber nicht ins Gesetz geschrieben werden.
Anfang November 2024 ergriffen die Grünliberalen das Referendum gegen die geplanten Gesetzesänderungen im Kanton Luzern. Die GLP bezeichnete das neue Gesetz als eine «Fehlregulierung» (zentralplus berichtete).
Gesetzesänderung im Parlament knapp angenommen
Am Mittwoch überreichten die Luzerner Grünliberalen die gesammelten Unterschriften dem Kanton. Parteipräsident András Özvegyi zeigt sich zufrieden: «Damit hat die GLP ihre Referendumsfähigkeit unter Beweis gestellt».
Doch was stört die Partei überhaupt an der im Kantonsparlament mit 65 zu 45 Stimmen knapp durchgewunkenen Gesetzesänderung? Ganz grundsätzlich kosten die durch das neue Gesetz angestrebten Veränderungen zu viel Geld. Zudem fehle eine gesicherte Finanzierung der durch die Veränderung bedingten Auslagen der Spitäler im Aufgaben- und Finanzplan.
Zweistellige Millionenbeträge Steuergeld für Erhaltung des Status Quo?
Alt-Kantonsrat Josef Wyss führt als Präsident der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft die ökonomischen Gründe, die gegen die Gesetzesänderung sprechen, etwas weiter aus. Die «starren Regeln» der geplanten Gesetzesrevision hätten jährliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zur Folge – lediglich für die damit verordnete Strukturerhaltung.
Steuer- und Prämienzahler würden diese finanzieren. «Aus wirtschaftlicher Sicht sind diese Fesseln völlig falsch», schliesst Wyss. Zudem steige der Druck auf die Spitäler und die Pflegekräfte markant, wenn die Finanzierung ihrer Leistungen nicht gewährleistet sei, heisst es in der Mitteilung.
Auch die Luzerner Liberalen stellen sich mehrheitlich gegen die Gesetzesrevision. Diese sei «unliberal», da die Spitäler ihre unternehmerische Freiheit und Verantwortung einbüssen würden. So sollen die Gesundheitseinrichtungen nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse reagieren. Im Umkehrschluss hiesse dies eine Verhinderung der bedarfsgerechten Anpassung der Gesundheitsversorgung.
Dank erfolgreichem Referendum – Bevölkerung entscheidet im Mai
Das überparteiliche Komitee wolle die Rahmenbedingungen für eine finanzierbare und flexible Gesundheitsversorgung verteidigen. Dabei hoffe man auf die Unterstützung aller Akteure im Gesundheitswesen, die sich in der Vergangenheit bereits gegen die Gesetzesänderung aussprachen – unter ihnen auch das Luzerner Kantonsspital.
Die letzten beiden Monate stimmen GLP-Kantonsrätin Riccarda Schaller positiv für den bevorstehenden Abstimmungskampf. Das zustande gekommene Referendum sei ein guter Gradmesser für die Stimmung in der Bevölkerung. Diese kann, laut dem Referendumskomitee, voraussichtlich frühstens 18. Mai 2025 über das Spitalgesetz abstimmen.
- Medienmitteilung der Allianz Referendum Spitalgesetz
- Medienarchiv zentralplus
- Vorstoss zur Revision des Spitalgesetzes