Kommission will Notfall im Spital Wolhusen im Gesetz verankern
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Gleich fünf Einzelinitiativen verlangen, dass eine Grund- und Notfallversorgung für alle Luzerner Spitäler im Gesetz verankert ist. Die Gesundheitskommission schickt nun eine entsprechende Änderung des Spitalgesetzes in Vernehmlassung.
Müssen Wolhuserinnen künftig bei einem Unfall ins weiter entfernte Kantonsspital in Luzern? Geht es nach fünf Einzelinitiativen und der Gesundheitskommission (GASK) lautet die Antwort klar: nein (zentralplus berichtete). Wie die GASK am Montag mitteilt, teilt sie das Anliegen der Einzelinitiativen und beantragt deren Annahme.
Sie kritisiert in der Mitteilung: «Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist in der Vergangenheit viel Vertrauen in den Regierungsrat und die Leitung des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) verloren gegangen, weil diese mit der Planung eines Leistungsabbaus eine angemessenen Grund- und Notfallversorgung für die gesamte Bevölkerung des Kantons Luzern gefährdeten.»
Die GASK macht deshalb einen Gegenvorschlag für die Änderung des Spitalgesetzes. Zum einen nimmt sie das Anliegen der Initiativen auf und verankert ein minimales Angebot der Spitäler Wolhusen, Luzern und Sursee im Spitalgesetz. Alle Standorte müssen sowohl eine Grund- als auch Notversorgung anbieten. Zudem hat die Kommission klar definiert, was diese umfasst: Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie / Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit (IMC) und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft. Mit letzterem sendet die GASK eine klare Botschaft an die Luzerner Exekutive: Eine reine Überwachungsstation respektive IMC, wie sie die Regierung vorsieht, reicht nicht.
Kommission macht Vorschriften für die Spitalplanung
Weiter möchte die GASK Kriterien verankern, an die sich die Regierung bei der Spitalplanung halten muss. Diese lauten:
- Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Grundversorgung für die gesamte Kantonsbevölkerung
- Gewährleistung einer Notfallversorgung für die gesamte Kantonsbevölkerung
- Erreichbarkeit der Grund- und Notfallversorgung innert nützlicher Frist für die gesamte Kantonsbevölkerung.
- Umschreibung der Grund- und Notfallversorgung durch die Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie / Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit (IMC) und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft
Die Kommission schreibt dazu: «Mit dieser Lösung wird der Handlungsspielraum des Regierungsrates und des Kantonsspitals gewahrt und ihnen ermöglicht, die künftigen Entwicklungen des Gesundheitssystems angemessen zu berücksichtigen.»
Wie die GASK einräumt, kommt die Verankerung des Notfalls in Wolhusen nicht ohne hohe Kosten daher. Bereits heute verursache der Spitalstandort Wolhusen ungedeckte Kosten von etwa acht Millionen Franken jährlich. Davon deckt der Kanton jährlich etwa 4,5 Millionen Franken. Würde das Spitalgesetz so geändert, wie die Kommission vorsieht, würden diese ungedeckten Kosten künftig je nach Angebot 8,2 bis 17,9 Millionen Franken betragen.
Noch sind diese Änderungen nicht fix. Die GASK lanciert eine Vernehmlassung, um verschiedenen Organisationen und der Bevölkerung den Puls zu fühlen. Noch bis zum 3. Dezember kannst du deine Meinung zum Vorhaben äussern.
- Medienmitteilung GASK Luzern
- Entwurf Änderung Spitalgesetz
- GASK-Bericht zu den Initiativen
- Website zur Vernehmlassung
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