Grund- und Notfallversorgung

Kantonsrat ist für vollwertiges Spital Wolhusen

Wenn es nach dem Kantonsrat geht, soll das Luzerner Kantonsspital Wolhusen auch künftig eine Intensivstation betreiben. (Bild: zvg)

Der Luzerner Kantonsrat hat am Dienstag mehrere gleichlautende Einzelinitiativen angenommen. Diese sollen sicherstellen, dass das Spital in Wolhusen auch künftig eine ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung anbieten kann.

Sowohl die Grünen, als auch die SP, die Mitte, die FDP und die SVP haben rund um die Diskussionen zum Kantonsspital Wolhusen gleichlautende Einzelinitiativen eingereicht. Am Dienstag wurden sie mit jeweils gegen hundert Ja- zu einem knappen Dutzend Nein-Stimmen zur weiteren Behandlung an die zuständige Kommission überwiesen.

Die Initiativen verlangen, dass das Spitalgesetz ergänzt wird. Im Gesetz müsse künftig stehen, dass in Luzern, Sursee und Wolhusen jeweils ein Spital mit «mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung» betrieben werde.

Die zuständige Kommission wird in einem ersten Schritt einen Bericht erstellt, zu dem sich der Regierungsrat äussern kann. In einem zweiten Schritt wird die Kommission eine Botschaft ausarbeiten. Die Gesetzesänderung wird danach zweimal im Parlament beraten.

Kantonsrat reagiert auf Vertrauensverlust

Im Frühling 2022 nahm der Luzerner Regierungsrat die Umbauarbeiten am Kantonsspital Wolhusen zum Anlass, am Luzerner Spitalangebot zu schrauben – eine Reduktion war vorgesehen. Dafür erntete er harsche Kritik: Mehrere Kantonsräte gaben an, über das zukünftige Leistungsangebot mitbestimmen zu wollen.

Der Regierungsrat kündigte damals an, in Wolhusen künftig keine Intensivstation mehr betreiben zu wollen.

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