In Zuger Spital

Hier gibt es nach 22 Uhr keine Notfallversorgung mehr

Die Andreas-Klinik in Cham reduziert nun doch ihren Notfalldienst. (Bild: AndreasKlinik)

Die Andreas-Klinik in Cham schliesst Ende Juni 2025 die Geburtenabteilung und reduziert die Notfallversorgung. Die Klinik will künftig auf spezialisierte Behandlungen setzen.

Die Andreas-Klinik Cham wird ihr Angebot verändern. Wie die «Zuger Zeitung» berichtet, wird die Geburtenabteilung per 30. Juni geschlossen. Zudem werde der Notfall nicht mehr rund um die Uhr geöffnet sein. Die Klinik setze künftig auf Spezialbereiche wie Orthopädie, Neuro- und Wirbelsäulenchirurgie.

Die Klinikleitung begründe die Schliessung der Geburtenabteilung mit der sinkenden Geburtenrate. In den letzten Jahren seien immer weniger Kinder in der Klinik zur Welt gekommen. Für das Spital sei es deshalb nicht mehr möglich, alle Hebammen weiterzubeschäftigen. Betroffene Mitarbeiter sollen innerhalb der Hirslanden-Gruppe, zu der die Andreas-Klinik gehört, nach Möglichkeit eine neue Stelle finden.

Klinik zieht Beschwerde zurück

Das Spital strukturiere auch den Notfall um. Ab Ende Juni ist er nicht mehr rund um die Uhr geöffnet. Die Andreas-Klinik plane ein sogenanntes Permanence-Modell, in dem Ärzte Patienten tagsüber und abends behandeln. Die genauen Öffnungszeiten stehen noch nicht fest, ein Richtwert liege zwischen 7 und 22 Uhr.

Die Zuger Regierung wollte, dass das Zuger Kantonsspital die Grundversorgung übernimmt und die Andreas-Klinik nur noch Wahleingriffe anbietet. Die Klinik hat sich damals dagegen gewehrt und sah darin eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung. Deshalb reichte sie eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein (zentralplus berichtete).

Mit den aktuellen Änderungen zieht die Andreas-Klinik ihre Beschwerde gegen den Entzug der Grund- und Notfallversorgung vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück. Die wirtschaftliche Lage im Gesundheitswesen habe sich verändert, und die Klinik müsse sich anpassen. Die Spitalliste 2023 gilt, sobald die Entscheidung des Regierungsrats vorliegt.

Verwendete Quellen
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