«Wir müssen sicherstellen, dass Frauen mit Behinderungen im Kanton Luzern nicht übersehen werden – weder in der medizinischen Betreuung noch in der gesundheitlichen Aufklärung», wird FDP-Kantonsrätin Sarah Arnold in einer Mitteilung der FDP Luzern zitiert.
Die Partei hat ein Postulat eingereicht, mit folgender Forderung: Die Regierung soll die gynäkologische Grundversorgung für Menschen mit kognitiver und körperlicher Beeinträchtigung im Kanton Luzern sicherstellen sowie Informationen zu Themen wie Sexualität und Verhütung, Menstruation, Menopause, Kinderwunsch oder Geburt barrierefrei zur Verfügung stellen.
Auslöser für den Vorstoss war laut Partei ein Zeitungsartikel, der eine Versorgungslücke in der gynäkologischen Betreuung von Frauen mit Behinderungen thematisierte.
In Leitbild fehle konkrete Umsetzung
Im Kanton Luzern sei es unklar, ob betroffene Frauen tatsächlich den gleichen Zugang zu Informationen und Behandlungen in der Gynäkologie haben wie andere. Obwohl das kantonale Leitbild «Leben mit Behinderungen» ein Recht auf gleichberechtigte Gesundheitsversorgung beinhalte, fehle zu diesem Punkt im aktuellen Planungsbericht zur Gesundheitsversorgung eine konkrete Umsetzung, schreibt die FDP.
«Gleichstellung bedeutet auch Zugang zu medizinischen Leistungen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen», so Arnold.
Der Regierungsrat solle nun prüfen, wie die gynäkologische Versorgung für Frauen mit Behinderungen im Kanton Luzern konkret vorgesehen und umgesetzt wird und ob medizinisches Fachpersonal für den Umgang mit spezifischen Bedürfnissen entsprechend sensibilisiert ist.
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