Gesetzesanpassungen per 2022
Das neue Jahr bringt einige Gesetzesänderungen mit sich. So dürfen etwa Onlinehändler den Zugang zu ausländischen Seiten für Kunden aus der Schweiz nicht mehr sperren – in solchen Fällen ist das Geoblocking künftig verboten. Allerdings können ausländische Shops die Lieferung in die Schweiz weiterhin verweigern. Eine andere Änderung sieht vor, dass die AHV-Nummer gegenüber Behörden zur Identifikation benutzt werden kann. Angepasst wird mit dem neuen Jahr auch eine Regelung für Transmenschen: Wer das amtlich eingetragene Geschlecht anpassen will, muss ab sofort nur noch eine Meldung ans Personenstandsregister machen. Der Weg übers Gericht entfällt.
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