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In der Stadt Zug sollen bettelnde Touristen aggressiv vorgehen. Der Stadtrat bezieht Stellung zu einem SVP-Vorstoss und findet: Wir sehen kein akutes Problem.
Ein generelles Bettelverbot verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Deswegen habe der Kanton Zug 2022 ein entsprechendes Verbot aufgehoben, antwortet der Zuger Stadtrat auf einen Vorstoss der SVP. Diese politisierte nach Jahresbeginn zum «Betteltourismus» in der Stadt Zug (zentralplus berichtete).
Die Partei des Mittelstandes sah das Sicherheitsgefühl der Stadtbevölkerung bedroht und wollte wissen, welche Massnahmen die Regierung treffe, um den «Betteltourismus» zu unterbinden. Diese meint, Betteln sei nur illegal, wenn Bettler die öffentliche Ordnung stören.
Fühlst du dich bedrängt, ruf der Polizei an
In der Regel sei dies in der Stadt Zug nicht der Fall. Ein wie von der Stadtzuger SVP beschriebenes «aggressives Vorgehen» würde die öffentliche Ordnung stören. Nur sei in den letzten Jahren keine entsprechende Meldung bei der Zuger Polizei eingegangen.
Polizeipatrouillen und private Sicherheitsfirmen sollen präventiv agieren, um aggressives Verhalten zu verhindern. Wer sich durch bettelnde Personen bedrängt fühle, könne sich bei der Polizei melden.
- Antwort des Stadtrats auf eine Interpellation bezüglich öffentlichen Bettelns in Zug
- Medienarchiv zentralplus