Er dachte, sie würde ihn vergiften

Zuger Psychiatrie: Schizophrener schlägt im Wahn die Nachtschwester nieder

Der Zuger stand völlig neben sich, als er die Taten beging – verurteilt wurde er trotzdem. (Bild: Adobe Stock)

Ein Student leidet an Paranoia und wird zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Aufgrund seiner Krankheit glaubt er, vergiftet zu werden – und setzt sich gewaltsam zur Wehr. Trotz stark eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit verurteilt ihn die Zuger Staatsanwaltschaft.

Angefangen hat es damit, dass er nachts das «Gedankenkarussell» nicht mehr anhalten konnte. «Meine Gedanken waren wie Ranken, sie wuchsen übereinander und verhedderten sich ineinander, wie eine große Wand mit Efeu. In manchen Nächten zog ich mir die Decke über den Kopf, vergrub mein Gesicht in meinen Händen und flüsterte: Haltet. Die. Klappe.»

So beschrieb vor einiger Zeit ein Betroffener im Magazin «Vice», wie es sich anfühlt, schizophren zu sein. Wenige Wochen später wurde er in die Psychiatrie eingeliefert, weil er Stimmen hörte, Angst davor hatte, ins Badezimmer zu gehen und sich selber verletzt hatte.

Plötzlich rastete er aus und demolierte sein Zimmer

Ähnlich erging es einem jungen Zuger. Er wurde 2018 mittels einer fürsorgerischen Unterbringung in die Psychiatrie überwiesen. Der Student leidet an einer paranoiden Schizophrenie, er ist deshalb anhaltend psychotisch und hat Halluzinationen.

Zunächst lebte er einige Monate in einem Wohnheim – bis auch das nicht mehr ging. Eines Tages rastete er ganz plötzlich aus. Er schlug in einem Zimmer die Einrichtung kurz und klein. Als sein Zimmernachbar an die Türe klopfte, schlug ihm der junge Mann unvermittelt die Faust ins Gesicht. Dann nahm der Student seinen Mitbewohner in den Schwitzkasten und riss ihn zu Boden.

Ein Betreuer verhinderte, dass bei dem Angriff noch mehr passierte. Der Mitbewohner blieb äusserlich mehr oder wenig unverletzt. Er reagierte allerdings mit Angstzuständen auf den Vorfall und verliess kaum noch sein Zimmer. Es ging ihm zunehmend schlechter, weshalb er sich knapp einen Monat später in eine Klinik begeben musste.

Er glaubte, es hätte Seife in den Medikamenten

Dort landete wie gesagt auch der Student. Es vergingen allerdings kaum zwei Tage, da kam es auch dort zu einem Zwischenfall. Bis kurz vor Mitternacht sass der junge Mann im Wohnbereich der Klinik. Dann nahm er eine Tasse in die Hand und lief in Richtung seines Zimmers.

Aus dem Nichts heraus machte der 27-Jährige plötzlich kehrt und schlug der Pflegefachfrau, die Nachtdienst hatte, die Tasse mit voller Kraft zwei Mal gegen den Kopf. Als diese die Arme hochriss, um sich zu schützen, schlug er sie erneut gegen die Schulter und den Kopf. Obwohl sie laut schrie, kam ihr niemand zu Hilfe. Erst als sie in Schutzstellung auf den Boden kauerte, liess er von der Pflegefachfrau ab und ging wortlos ins Zimmer.

Die Frau erlitt ein Schädelhirntrauma und mehrere blaue Flecken. Der Patient gab gegenüber der Polizei an, er habe das Gefühl gehabt, dass die Nachtschwester ihn vergiften wollte, in dem sie seine flüssigen Medikamente mit Seife mischte.

Er konnte das Unrecht seiner Tat nicht richtig einsehen

Wie sollen Staatsanwaltschaft und Gerichte mit so einem Fall umgehen? Von aussen betrachtet, ist die Sache klar: Der Mann hat zwei Menschen angegriffen, geschlagen und einen von ihnen ernsthaft verletzt. Demgegenüber ist der Mann erwiesenermassen krank und war kaum in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Kann man ihm sein Verhalten in Anbetracht seiner Diagnose also zum Vorwurf machen?

«Da entsteht der Eindruck, dass die Entscheide willkürlich sind und die Strafe vom Glück abhängt, welcher Staatsanwalt sich um den Fall kümmert.»

Eveline Roos, Strafverteidigerin

Ja, findet die Zuger Staatsanwaltschaft. Obwohl ein gutachterlicher Bericht zum Schluss kommt, dass der Student in seiner Zurechnungsfähigkeit «stark eingeschränkt» ist, verurteilt sie ihn wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung.

Der Mann wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à je 30 Franken und einer Busse von 180 Franken bestraft. Warum die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen ist, dass der Mann trotz seiner Krankheit schuldfähig ist, geht aus dem rechtskräftigen Strafbefehl nicht hervor. Die relativ tiefe Geldstrafe lässt immerhin erahnen, dass die verminderte Schuldfähigkeit bei der Strafzumessung berücksichtigt worden ist.

Keine Begründung des Urteils: Rechtsstaatlich heikel

Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, ihre Entscheide zu begründen – die Strafprozessordnung zwingt sie nicht dazu. Ein Umstand, der Strafverteidigerin Eveline Roos ein Dorn im Auge ist, wie sie kürzlich im Magazin «Plädoyer» ausführte. «Dadurch ist für die Öffentlichkeit aber auch die Verteidigung nicht nachvollziehbar, wie ein Entscheid zustande gekommen ist. Ich finde das rechtsstaatlich heikel», sagt sie.

Das Problem: Wenn Strafbefehle von ähnlich gelagerten Fällen miteinander verglichen werden, fällt auf, dass für das gleiche Delikt teils deutlich höhere oder tiefere Geldstrafen verhängt werden. «Da entsteht der Eindruck, dass die Entscheide willkürlich sind und die Strafe vom Glück abhängt, welcher Staatsanwalt sich um den Fall kümmert», sagt Roos.

Es fehlt die Vergleichbarkeit und es kann nicht überprüft werden, ob beim Festlegen des Strafmasses beispielsweise die persönlichen Umstände genügend berücksichtigt wurden. «Oft werden die Beschuldigten in einem Strafbefehlsverfahren gar nicht erst befragt – was es aus meiner Sicht so gut wie unmöglich macht, überhaupt etwas über die persönlichen Umstände zu erfahren. Um die Strafverfolgung effizienter zu machen, nimmt man also Fehlurteile in Kauf», so die Solothurner Rechtsanwältin, welche den dortigen Anwaltsverband präsidiert.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon