Trotz Gerichtsfalls wegen Veruntreuung

Zuger Kesb-Präsidentin: «Private Beistände sind eine wertvolle gesellschaftliche Ressource»

Gabriella Zlauwinen ist Präsidentin der Kesb und Amtsleiterin für Kindes- und Erwachsenenschutz

(Bild: zentralplus)

Ein Mann hat seine Funktion als Beistand missbraucht – und seine Eltern so um fast 700’000 Franken geprellt. Kesb-Präsidentin Gabriella Zlauwinen erklärt, wie sie solche Fälle zu verhindern versucht. Und wann der Kanton Zug für Fehler der privaten Beistände haften muss.

Wenn ein Zuger oder eine Zugerin einen Beistand braucht, so übernimmt diese Aufgabe in 46 Prozent der Erwachsenenschutzfälle ein Familienmitglied. Damit liegt der Anteil der privaten Beistände im Kanton Zug deutlich über dem Schweizer Durchschnitt – was von der Politik immer wieder explizit gewünscht wurde (zentralplus berichtete).

Nur: Ist diese Regelung wirklich sinnvoll? Erst kürzlich berichtete die «Sonntagszeitung», dass Angehörige dreimal mehr Haftungsfälle auslösen als Profis, weil ihnen mehr Fehler unterlaufen. Und manchmal steckt sogar mehr als ein «Versehen» dahinter.

Letzte Woche wurde am Zuger Strafgericht der Fall eines privaten Beistands verhandelt, der das Vermögen seiner hochbetagten Eltern veruntreut hatte (zentralplus berichtete). Der Beschuldigte lebte zeitweise im Kanton Zug, deshalb ist dieser für die Strafverfolgung zuständig.

Die Fallführung der Beistandschaft lag bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) am Wohnort der Eltern im Kanton Zürich. Deshalb kann die Zuger Kesb-Präsidentin Gabriella Zlauwinen dazu keine Stellung nehmen. Sie ist aber trotz solcher Einzelfälle überzeugt, dass private Beistände eine wertvolle gesellschaftliche Ressource sind – wenn sie richtig eingesetzt und betreut werden.

zentralplus: Gabriella Zlauwinen, wenn eine Person nicht mehr urteilsfähig ist, braucht sie jemanden, der sie im Alltag unterstützt und finanzielle Angelegenheiten regelt. Nach welchen Kriterien entscheidet die Zuger Kesb, ob ein Familienmitglied als Beistand eingesetzt werden kann? 

Gabriella Zlauwinen: Wenn die Betroffenen zu uns kommen, bringen sie oft schon jemanden mit, der sie seit längerem begleitet. Wenn ein Beistand eingesetzt werden soll, fragen wir die Betroffenen, wen sie sich dafür wünschen. In einem Gespräch wird dann abgeklärt, ob diese Person dazu motiviert ist, in welcher Beziehung sie zu den Betroffenen steht, ob sie überhaupt Zeit hat und sich fachlich dafür eignet, eine so verantwortungsvolle Funktion zu übernehmen. Ausserdem prüfen wir, ob noch andere Familienmitglieder oder Institutionen involviert sind.

«Die privaten Beistandschaften haben in Zug bereits eine lange Tradition.»

zentralplus: Welche Gründe können dagegensprechen, einen Familienangehörigen als Beistand einzusetzen?

Zlauwinen: In jedem Fall muss ein Strafregister- und ein Betreibungsauszug vorgelegt werden. Wenn jemand beispielsweise Strassenverkehrsdelikte begangen hat, muss das kein Hindernis sein. Besteht allerdings eine Vorstrafe wegen Betrugs oder Urkundenfälschung, sieht das natürlich anders aus. Auch wenn jemand mehrere Betreibungen hat, spricht das dagegen, ihn für die Vermögensverwaltung einzusetzen.

zentralplus: In Zug werden wenn immer möglich Familienangehörige als Beistände eingesetzt. Der Prozentsatz liegt deutlich über dem Schweizer Durchschnitt. Wie haben Sie das geschafft? 

Zlauwinen: Wir haben gegen aussen immer wieder kommuniziert, dass wir private Beiständinnen und Beistände suchen und dass diese sich bei uns melden sollen. Das hat gewirkt. Die privaten Beistandschaften haben daher in Zug bereits eine lange Tradition. Und sie sind eine wertvolle gesellschaftliche Ressource, die wir weiterhin nutzen möchten.

«Diese Arbeit ist wertvoll, aber sie ist nicht umsonst zu haben.»

zentralplus: Darauf wird im Kanton Zug von Seiten der Politik grossen Wert gelegt.

Zlauwinen: Das stimmt. Wir standen zu Beginn deshalb unter grosser Beobachtung. Es wurde befürchtet, dass mit der Einführung der Kesb zahlreiche private Beistände abspringen. Das hat sich glücklicherweise nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Als das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 2013 in Kraft trat, verzeichnete der Kanton Zug rund 380 private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Heute sind es 395.

zentralplus: Dass Menschen sich auch heute noch um ihre Familienangehörigen kümmern, ist ja etwas sehr Schönes. Doch immer weniger Leute sind bereit, sich längerfristig freiwillig zu engagieren (zentralplus berichtete).

Zlauwinen: Das stimmt. Deshalb betone ich immer: Diese Arbeit ist wertvoll, aber sie ist nicht umsonst zu haben. Wir müssen den privaten Beiständinnen und Beiständen Unterstützung anbieten, wenn diese gebraucht wird. Es braucht regelmässige Weiterbildungen und Newsletter über aktuelle Entwicklungen in dieser Thematik. Darüber hinaus bietet unser Mandatszentrum Austauschmöglichkeiten in einer Erfahrungsgruppe und wir laden jedes Jahr zu einem Apéro riche ein. Letzteres ist vor allem auch ein Zeichen unserer Wertschätzung. Darüber hinaus werden die privaten Beiständinnen und Beistände für ihren Einsatz auch angemessen finanziell entschädigt – leben kann man davon jedoch nicht.

zentralplus: Welche Erfahrungen haben Sie mit den privaten Beiständen in den letzten Jahren gemacht? 

Zlauwinen: Mit den allermeisten machen wir sehr gute Erfahrungen. In den ersten Jahren – also zwischen 2015 und 2018 – hatten jedoch auch wir Schadensfälle zu beklagen, die noch aus früheren Jahren stammten.

«Wenn die privaten Beiständinnen und Beistände grobfahrlässig handeln, kann der Kanton das Geld bei ihnen zurückfordern.»

zentralplus: Was ist da passiert?

Zlauwinen: Das Hauptproblem war, dass die Beistände steigende Heimkosten nicht rechtzeitig der Ausgleichskasse Zug meldeten. In der Folge wurden die Ergänzungsleistungen nicht angepasst. Das sind schnell ein paar tausend Franken, die den Betroffenen so verloren gehen. Seither erinnern wir die Beiständinnen und Beistände jeweils im Januar mit einem Schreiben daran, alle Ansprüche bei den Sozialversicherungen geltend zu machen. Ausserdem führen wir seit längerem spezifische Weiterbildungen durch und stellen regelmässig Informationsschreiben zu. Seither verzeichnen wir keine Schadensfälle mehr.

zentralplus: Wer zahlt, wenn private Beistände solche Fehler machen?

Zlauwinen: Der Kanton ist dafür haftbar und hat für solche Fälle eine entsprechende Rückversicherung. Wenn die privaten Beiständinnen und Beistände grobfahrlässig handeln, kann der Kanton das Geld bei ihnen zurückfordern. Das war bislang aber nur einmal der Fall.

zentralplus: Wie oft muss ein privater Beistand seines Amtes enthoben werden? 

Zlauwinen: Seit 1. Januar 2013 mussten wir etwa zehn private Beistände auswechseln. Das entspricht ungefähr 2,5 Prozent.

«Es gibt in Zug einige Fälle, in denen die Vermögensverwaltung sehr komplex ist, weil es da auch um hohe Beträge geht.»

zentralplus: Beistände müssen der Kesb regelmässig über ihre Arbeit berichten. Familienmitglieder können davon entbunden werden. Wie wird dies im Kanton Zug gehandhabt? 

Zlauwinen: Ja, jedoch müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Für die Entbindung der Berichts- und Rechnungsablage darf nur wenig Vermögen vorhanden sein. Zudem müssen sämtliche rechtlichen Fragen zu den Sozialversicherungen geklärt sein und die soziale Kontrolle muss durch eine Institution erfolgen. Das heisst: Der oder die Betroffene muss in einem Heim oder zum Beispiel einem geschützten Arbeitsplatz untergebracht sein.

zentralplus: Wie detailliert werden die Berichte der familiären Beistände geprüft?

Zlauwinen: Bericht und Rechnung werden sehr detailliert geprüft. Wir setzen dafür zweihundert Stellenprozente ein. Neu haben wir zudem einen Bankfachmann mit einem 20-Prozent-Pensum, der genau prüft, ob die Vermögensanlagen den Vorgaben entsprechen.

zentralplus: Hat die Kesb Zug dafür genug Ressourcen? 

Zlauwinen: Es gibt in Zug einige Fälle, in denen die Vermögensverwaltung sehr komplex ist, weil es da auch um hohe Beträge geht. Wenn wir da etwas übersehen, könnten auf den Kanton hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Insofern wäre es aus meiner Sicht sinnvoll und nötig, wir hätten in dem Bereich etwas mehr Ressourcen.

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