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Über 700 Frauen demonstrierten im Juni in Zug am schweizweiten Frauenstreiktag. Dabei passierten die Demonstranten für kurze Zeit auch die Strasse. Dafür gibt es nun die Quittung: 650 Franken sollen die Organisatorinnen dafür berappen.
Am nationalen Aktions- und Streiktag am 14. Juni nahmen 500'000 Menschen teil. Sie unterstützten damit die Forderungen nach Gleichstellung, Lohngleichheit, bezahlter Carearbeit und gegen sexuelle Gewalt.
Auch in Zug fanden Aktivitäten zum nationalen Aktions- und Streiktag statt. Mehr als 700 Personen nahmen an der Forderungsübergabe, am Demonstrationszug und den anschliessenden Aktivitäten auf dem Landsgemeindeplatz teil.
Während knapp zehn Minuten nutzte der Demonstrationszug dabei im Vorstadtbereich die Strasse. Die Zuger Polizei versuchte die Kolonne auf den Fahrrad- und Fussgängerweg umzuleiten. Erfolglos. Das lassen die Zuger Behörden aber nicht auf sich sitzen. Die Staatsanwaltschaft schickte dem Organisationskomitee nun die Quittung in Form einer Busse: 650 Franken für die Behinderung des Strassenverkehrs sollen sie bezahlen. Rechtlich ist die Busse einwandfrei: Mit der Benutzung der Strasse wurde eine Auflage der Demonstrationsbewilligung verletzt.
Nur die Zuger verteilen Busse
Schon wieder stellt sich die Frage: Handelten die Zuger Behörden mit Augenmass? Bereits im Oktober sorgte die Zuger Polizei für einiges Aufhebens, als sie eine Mahnwache gegen den Syrienkrieg verbot (zentralplus berichtete).
Zug sei schweizweit die einzige Behörde, die wegen des Frauenstreiks eine Busse aussprach. Für die Organisatorinnen ist die Sache deshalb klar: «Es zeugt von einer unglaublichen Kleinlichkeit und Kleingeistigkeit angesichts der politischen Bedeutung dieses Frauenstreiks die geringfügige Übertretung zu büssen», schreiben die Organisatorinnen in einer Medienmitteilung.
Es scheine, dass Zug der einzige Kanton sei, der kein Verständnis dafür habe, «dass die grössere Beteiligung als erwartet die Teilnehmerinnen dazu führte, für einige Minuten den Strassenraum mitzunutzen».
Die Regierung soll nachträglich einen Beitrag bezahlen
Es sei weiter unverständlich, dass die «urteilenden Männer» offensichtlich das Augenmass verloren hätten. Das Organisationskomitee hat deshalb beschlossen, der Regierung nachträglich ein Beitragsgesuch für 650 Franken zu stellen. Damit hätte er die Möglichkeit, die «Verhältnismässigkeit wiederherzustellen».
Die Sicherheitsdirektion bestätigt, dass sie am Dienstag ein entsprechendes Schreiben des Organisationskomitees Frauenstreik erhalten hat. Man habe vom Regierungsrat den Auftrag erhalten, die Angelegenheit zu prüfen. Es würde zum gegebenen Zeitpunkt wieder informiert.
Ganz im Sinne des Aktionstages kündet das Streiktag-OK unterdessen an: «Das dort Begonnene muss fortgeführt werden». Am 12. Dezember soll eine Frauenstreikbar stattfinden.
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