Über 2'000 Franken Busse

Zuger Bauer lässt seine Säue verkrüppeln

Ein Zuger Bauer hat seine Schweine misshandelt, indem er sie nicht richtig gepflegt hat (Symbolbild: Kurt Eichenberger, WWF Luzern) (Bild: Kurt Eichenberger, WWF Luzern)

Ein Landwirt aus Zug hat zwei Mutterschweine über Monate massiv vernachlässigt. Die Tiere konnten nicht mal mehr laufen, als sie geschlachtet werden sollten. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann deshalb wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer Geldstrafe.

Als die Tiere im Juli 2017 geschlachtet werden sollten, gaben sie ein trauriges Bild ab. Ihr Besitzer hatte die Klauenpflege bei den beiden Säuen derart vernachlässigt, dass sich ihre Körperhaltung krankhaft veränderte und es zu einer Fehlstellung der Gelenke kam. Sie konnten sich deshalb gar nicht mehr vorwärts bewegen.

Ermittlungen zeigten, dass der Landwirt sich mindestens vier Monate nicht mehr richtig um die beiden Schweine gekümmert hatte. Es handelt sich um einen professionellen Zuchtbetrieb, einen der grösseren im Kanton Zug. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Bauer seine Tiere misshandelt. Er wird deshalb der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen.

Der Mann wird zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken verurteilt. Dass ihm die Zahlung von 9'000 Franken droht, soll den Landwirten dazu bewegen, die Schweine künftig besser zu halten. Im Wiederholungsfall innert zwei Jahre wird die Strafe nämlich vollzogen.

Sofort bezahlen muss der Bauer eine Busse von 2'250 Franken. Zusätzlich muss er für Gebühren und Auslagen von 480 Franken aufkommen. Der entsprechende Strafbefehl ist rechtskräftig.

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In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Der Obernauer
    Der Obernauer, 21.06.2021, 14:02 Uhr

    Generell sind die Strafen, welche gegen Tierquäler und Gewässerverschmutzer ( aller Geschlechter ) absolut lächerlich und ein Hohn.
    Die Strafe soll spürbar sein und vor Allem im Wiederholungsfall unbedingt ausgesprochen werden. Das Gesetz lässt dies ohne Weiteres zu.
    Vor Allem in der landwirtschaft betrachtet man Gewässerverschmutzung und die Vernachlässigung des Tierwohles als Bagatelle und der Kanton schaut grosszügig weg ..

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  • Profilfoto von Rosa Luxemburg
    Rosa Luxemburg, 21.06.2021, 12:35 Uhr

    Gehört hinter Gitter. 2k sind lächerlich für solch lebensverachtendes wirtschaften.

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  • Profilfoto von Michel von der Schwand
    Michel von der Schwand, 21.06.2021, 08:07 Uhr

    Und am Schluss kommt alles unter dem Label «Bio» auf den Ladentisch. So geht Schweizer Landwirtschaft. Unfassbar!

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  • Profilfoto von Paul
    Paul, 21.06.2021, 07:18 Uhr

    Professionellen zuchtbetrieb…..
    2000.- für vier Monate professionelles Versagen und quälen…. Schweinerei!!

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