Regierung winkt ab

Wie steht’s in Zug mit rassistischen Polizeikontrollen?

Kontrolliert die Zuger Polizei vermehrt Menschen mit einer dunklen Hautfarbe? (Symbolbild: Anaya Katlego/unsplash)

Racial Profiling sei im Kanton Zug kaum ein Phänomen. Das findet jedenfalls die Regierung. Eine Zuger Kantonsrätin sieht nicht ein, weshalb ein einziger registrierter Racial-Profiling-Vorfall das Abbild der Realität sein soll. Denn die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein.

Verdächtig aufgrund der Hautfarbe: Viele Dunkelhäutige berichten, dass sie häufiger als andere von der Polizei kontrolliert werden – und führen das auf ihre Hautfarbe zurück.

Dieses Phänomen heisst Racial Profiling. In der Schweiz machte der Fall des Berners Wa Baile Schlagzeilen. Immer wieder wird der Bibliothekar, der seit über zehn Jahren Schweizer ist, von der Polizei kontrolliert. Im Zug, in der Bibliothek, vor der Kita seiner Kinder. 2015 weigerte sich Wa Baile, bei einer Polizeikontrolle seinen Ausweis zu zeigen. Er äussert den Eindruck, dass die Polizei ihn nur aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert hat.

Wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung wurde Wa Baile gebüsst. Er focht die Busse bis vor Bundesgericht an. Erfolglos. Nun ist seine Klage aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig.

Racial Profiling? In Zug doch nicht, meint die Regierung

Die beiden Zuger Grüne-Kantonsräte Esther Haas und Luzian Franzini reichten einen Vorstoss ein, in dem sie forderten: Die Zuger Regierung soll einen Massnahmenplan gegen Racial Profiling ausarbeiten.

Nun liegt die Antwort des Regierungsrates vor. In dieser hält er fest, dass diskriminierendes Verhalten seitens der Polizei ein «ernst zu nehmendes» Thema sei. Weiter schreibt er, dass Racial Profiling im Kanton Zug «kaum ein Phänomen» sei. 2015 bis 2019 wurden jährlich zwischen 143 und 217 Personenkontrollen mit Bericht erfasst. Während dieses Zeitraums stand vor zwei Jahren einmal der Vorwurf des Racial Profilings im Raum.

Die Ombudsstelle des Kantons Zug habe die Beschwerde geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass die Beschwerde ungerechtfertigt gewesen sei.

Dunkelziffer dürfte hoch sein

Wie sieht es schweizweit aus? Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hält in einem Bericht fest, dass Schweizer Beratungsstellen letztes Jahr 23 Fälle im Bereich Racial Profiling betreuten.

«Mir leuchtet nicht ein, weshalb ausgerechnet im Kanton Zug ein einziger registrierter Vorwurf von Racial Profiling ein Abbild der Realität sein soll.»

Esther Haas, Zuger ALG-Kantonsrätin

Doch das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Das sagt auch ALG-Kantonsrätin Esther Haas. Schweizer Beratungsstellen verzeichnen zwar wenige Fälle im Bereich Racial Profiling – sprechen aber von einer hohen Dunkelziffer. Zudem sind die Hürden gross, sich nach einem allfälligen Vorfall bei einer Beratungsstelle zu melden. «Wenn Schweizer Beratungsstellen von einer hohen Dunkelziffer sprechen, leuchtet mir nicht ein, weshalb ausgerechnet im Kanton Zug ein einziger registrierter Vorwurf von Racial Profiling ein Abbild der Realität sein soll», schreibt Haas.

Bericht spricht von «gravierendem Problem»

Die Schweiz hat «ein gravierendes Problem mit Rassismus, speziell mit Racial Profiling», schrieb die «SonntagsZeitung». Das halte ein kürzlich veröffentlichter Bericht fest. Gegen Beamte, die sich rassistisch verhalten, würde noch immer nicht rechtlich vorgegangen. Zudem fehle in den Kantonen eine unabhängige Anlaufstelle, wo Betroffene eine Beschwerde über Fehlverhalten der Polizei einreichen können.

«Es gibt auch für den Kanton Zug eine Dunkelziffer, wie bedeutend diese ist, ist spekulativ», schreibt die Zuger ALG-Kantonsrätin Esther Haas weiter. Mit ihrem Vorstoss wollten Haas und Franzini gegen diese Spekulationen vorgehen.

Auf ein Quittungssystem wird verzichtet

Mit ihrem Vorstoss forderten sie unter anderem, dass die Zuger Polizei bei Personenkontrollen Quittungen ausstellen soll. Auf diesen soll unter anderem der Grund für eine Kontrolle festgehalten werden. Laut Haas und Franzini würden diese Quittungen dazu dienen, dass Personenkontrollen bewusst und nur bei Vorliegen hinreichender Gründe durchgeführt werden.

«Der kontrollierende Polizist oder die Polizistin müsste sich bei einem Quittungssystem selber Rechenschaft abgeben, warum er oder sie kontrolliert.»

Esther Haas, Zuger ALG-Kantonsrätin

Die Zuger Regierung findet: Weitere Massnahmen sind unnötig. Esther Haas bedauert diesen Entscheid. «Was spricht dagegen, dass die Polizei der kontrollierten Person eine Quittung ausstellt nach der Personenkontrolle?», stellt sie rhetorisch die Frage. Und antwortet prompt selbst: «Nichts.»

Ihrer Meinung nach sei das Ausstellen einer Quittung eine einfache Massnahme, die Transparenz und Vertrauen schaffe. «Der kontrollierende Polizist oder die Polizistin müsste sich selber Rechenschaft abgeben, warum er oder sie kontrolliert. Ein Generalverdacht als Kontrollgrund würde damit ausgeschlossen werden», so Haas. Umgekehrt wisse die Person, die kontrolliert wird, weshalb das auch geschieht.

Grund für Kontrolle wird nur bei Nachfragen bekanntgegeben

Bis jetzt handhabt es die Zuger Polizei so: Wenn jemand nachfragt, wird der Grund für die Kontrolle gesagt. Der Zeitpunkt sei situativ und könne variieren, heisst es auf Anfrage.

Die Zuger Polizei nimmt schriftlich Stellung, nachdem sie sich mit dem Regierungsrat der Sicherheitsdirektion abgesprochen hat. Vom Quittungssystem hält die Polizei nicht viel: «Eine Erhöhung des administrativen Aufwandes erachten wir nicht als sinnvoll und er generiert keinen Mehrwert.» Die Zuger Polizei sei auf das Thema Racial Profiling sensibilisiert. Man lege «grossen Wert auf korrektes Polizeihandeln», in Form von Ausbildungen, Qualitätskontrollen und Einsatznachbesprechungen.

Wie genau diese Workshops aussehen – und ob beispielsweise Zuger Polizisten in sogenannte «Blue-Eyed-Workshops» geschickt werden, wird offen gelassen. Bei den «Blue-Eyed-Workshops» werden Teilnehmende in zwei Gruppen aufgeteilt – braun- und blauäugige, die unterschiedlich behandelt werden. So soll man erfahren, wie es sich anfühlt, diskriminiert zu werden. Die Basler Polizei setzt darauf, berichtete «bajour».

Wie es auf Anfrage bei der Zuger Polizei heisst, würden «in unterschiedlichen Ausbildungen Themen wie Diskriminierung, Ausgrenzung oder Minderheit nachgestellt und thematisiert» werden.

Wie die Polizei weiter festhält, seien die Umstände der jeweiligen Situation massgebend und nicht die Hautfarbe der kontrollierten Person.

Polizeikorps sollen divers sein

Weltweit ziehen Tausende von Menschen auf die Strassen, um gegen Polizeigewalt und Rassismus zu demonstrieren.

Nach dem brutalen Tod von George Floyd fordern US-Demokraten ein Gesetz gegen Polizeigewalt. Sie fordern unter anderen, dass vermehrt sogenannte Bodycams eingesetzt werden, um gegen Polizeigewalt vorzugehen. Das sind Kameras, die Polizisten im Einsatz auf ihrem Körper tragen.

In der Schweiz sind Polizeikorps eher zurückhaltend gegenüber solchen Bodycams. Einzig die Stadtpolizei Zürich, die diese ausgiebig getestet hat, befürwortet diese. Es geht der Stadtpolizei aber weniger um die Kontrolle ihrer Arbeit, sondern eher um den Schutz der Beamten, berichtete «Nau».

Aufs Tapet kommt auch immer wieder, dass Polizeikorps so aufgestellt werden sollen, dass sie die Diversität der Gesellschaft abbilden. Eine ethnische Durchmischung eines Polizeikorps sorge dafür, dass weniger diskriminierende Kontrollen stattfinden.

Es sollen Polizisten rekrutiert werden, «welche die Sprache der Strasse sprechen, die einschätzen können, ob und welche Gefahr von einer bestimmten Gruppe ausgeht», sagte Soziologe Tino Plümcecke kürzlich in einem Interview mit dem «Tagesanzeiger».

Bei der Zuger Polizei würden «einige Mitarbeitende» mit Migrationshintergrund arbeiten. Wie viel genau, bleibt offen. Auch arbeiten deutlich weniger Frauen: Der Frauenanteil liegt über das gesamte Polizeikorps bei einem Viertel.

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