Einblick in die Arbeit der Kesb

Eine Luzernerin verliert sich im Netz der Verschwörungstheorien

Die Luzernerin besuchte Websites, auf denen der Staat und die Demokratie in Frage gestellt werden (Symbolbild: Adobe Stock) (Bild: (Symbolbild: Adobe Stock))

Eine Frau teilt ihrer Krankenkasse mit, dass sie die Prämien künftig mit «Akzept» begleichen werde. Was soll das sein? Wer im Internet danach sucht, landet auf Websites, auf welchen krude Weltansichten verbreitet werden.

Ist diese Frau eine Gefahr für sich selbst? Oder hat sie einfach eine originelle Sicht auf das Leben und unsere Gesellschaft? Die Frage zu beantworten, ist schwierig.

Als Erstes fällt der Krankenkasse auf, dass bei ihr etwas nicht stimmen könnte. Nachdem sie der Luzernerin eine Mahnung geschickt hat, reagiert die Frau mit einer kuriosen Mitteilung. Sie teilt der Versicherung darin mit, dass sie sämtliche offenen Forderungen mit «Akzept (Accepted for Value)» begleichen werde.

Ist das eine Währung, welche die Frau selber erfunden hat? Eine Internetrecherche zeigt: Dem ist nicht so. Auf verschiedenen Websites wird darauf Bezug genommen. «Akzeptanz als Wert» sei ein Recht, das man geltend machen könne – etwa bei Steuerrechnungen und Strafzetteln, heisst es da.

Die Bürgerin macht die Regeln

Die Idee: Die Behörden würden davon ausgehen, dass jeder Mensch stillschweigend zugestimmt habe, ein Bürge für die Eidgenössische Bundesverwaltung zu sein. «Akzeptanz als Wert» sei ein Mittel, dies zu kontrollieren.

Die Frau legt den Behörden «Allgemeine Handelsbedingungen (AHB)» vor. Der Vertrag enthält Vorgaben, wie die Institutionen mit ihr umzugehen haben.

Entsprechende Musterschreiben aus dem Internet enthalten beispielsweise die Klausel, dass der freie Wille «immer zu gewähren ist». Jede Form von Zwang oder behördlicher Anordnung wird verboten. Bei Verstössen würden Strafgebühren fällig. Wenn eine Behörde beispielsweise «Wertpapiere, die durch den Herausgeber präsentiert werden» zurückweist, koste das 1,5 Millionen Euro – auch bezahlbar in Gold oder Silber.

Die Musterschreiben befinden sich unter anderem auf Websites, welche die Demokratie als Mythos in Frage stellen oder behaupten, Hitler sei eine von den Amerikanern gesteuerte Marionette gewesen.

Der Frau droht die Obdachlosigkeit

Die Krankenkasse jedenfalls reagiert beunruhigt. Sie wendet sich mit einer Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Diese stellt bei ersten Abklärungen Anhaltspunkte für eine wahnhafte Störung fest. Die Frau sei nicht mehr in der Lage, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Sie pflege keine sozialen Kontakte, sei ausgesteuert und habe kein Einkommen.

Trotzdem weigere sie sich, wirtschaftliche Sozialhilfe zu beantragen. Das gehe so weit, dass bereits die Zwangsversteigerung ihrer Eigentumswohnung drohe. Es besteht aus Sicht der Kesb die Gefahr, dass die Luzernerin demnächst obdachlos wird.

Unterstützung – keine Entmündigung

Die Behörde ordnet deshalb vorsorglich eine sogenannte Vertretungsbeistandschaft an. Die Frau soll ab sofort in sämtlichen administrativen Angelegenheiten Unterstützung bekommen, wenn es nötig ist. Insbesondere soll ein Beistand dafür sorgen, dass die Frau eine Unterkunft hat.

Diese Art der Unterstützung ist die mildeste Form einer Beistandschaft. Trotzdem wehrt sich die Frau vor dem Kantonsgericht dagegen. Sie besteht darauf, geschäftsfähig und gesund zu sein. Sie habe vor, selbstständig als Lebensberaterin zu arbeiten. Sie habe ein «starkes Netzwerk», das ihr zur Seite stehe.

Vor Gericht bestätigt sich der seltsame Eindruck

Dem Kantonsgericht legt sie ihre «Allgemeinen Handelsbedingungen» vor. Damit tut sie sich keinen Gefallen. Vielmehr werde der Verdacht, dass eine psychische Störung vorliegt, bestätigt durch den «Eindruck, den die Eingaben der Beschwerdeführerin erwecken», wie es im Urteil heisst.

Die Überzeugung der Frau, dass finanzielle Forderungen durch einseitige Erklärungen ihrerseits zurückgewiesen und erledigt werden können, gebe «Anlass, die Urteilsfähigkeit der Beschwerdeführerin in Zweifel zu ziehen».

Das Kantonsgericht bestätigt den Entscheid der Kesb. Ob die Frau tatsächlich psychisch krank ist, muss jedoch vertieft abgeklärt werden. Die Anordnung der Beistandschaft ist nur provisorisch. Sie wurde vorsorglich angeordnet, weil auch aus Sicht des Gerichts die akute Gefahr der Verarmung und der Obdachlosigkeit besteht.

Mit der Beistandschaft wird vorerst verhindert, dass das Vermögen der Frau verloren geht – bis die Kesb mehr über ihre Situation weiss.

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