Liebe macht blind

Wie eine Luzerner Staatsangestellte unverhofft zur Drogenkurierin wurde

Eine Tasche mit fast 500 Gramm Kokain lagerte im Keller der Staatsangestellten. (Symbolbild : Abobe Stock)

Durch ihren Ehemann wurde eine Luzernerin – zunächst unwissentlich – in eine Drogenübergabe verwickelt. Ihr Leben wurde durch den Vorfall völlig auf den Kopf gestellt. Nun wurde sie verurteilt. Und wagt einen Neuanfang.

Du kommst nach Hause und der Mann, mit dem du seit Jahren das Bett teilst, tigert nervös durch die Wohnung. Tränen der Verzweiflung laufen ihm über die Wangen. Er weiss weder ein noch aus. Er muss an ein Vorstellungsgespräch. Der Termin ist fix. Aber da ist noch etwas anderes. Etwas Wichtigeres. Er muss eine Tasche loswerden, die bei ihm im Keller versteckt ist. Er bittet dich, das Ding an einen Bekannten zu übergeben, der gleich vorbeikommen wird. Es geht nur kurz, versichert er. Dann fährt er los.

Was würdest du tun? Die Polizei anrufen, weil da irgendwas nicht stimmen kann? Oder aber: Die Tasche einfach übergeben und hoffen, dass der Albtraum damit vorbei ist?

Kokain im Wert von über 25'000 Franken

Eine Luzernerin entschied sich für letzteres. Und das war ein grosser Fehler. In der Tasche waren nämlich 48 Fingerlinge voller Kokain. Das sind fast 500 Gramm. Stoff im Wert von über 25'000 Franken, wie die Polizei ihr später vorrechnen wird.

Der Bote geht den Ermittlern kurz nach der Übergabe ins Netz – und bringt die Ermittler auf ihre Spur. Wenige Stunden später wird die Luzernerin verhaftet. Noch während der Untersuchungshaft wird ihr fristlos gekündigt. Sie steht vor dem Nichts.

Wie konnte es soweit kommen? Die Frau führte bis zu diesem Zeitpunkt ein völlig unbescholtenes Leben. Sie wuchs in einer ländlichen Gegend auf, schloss erfolgreich eine Lehre ab und machte dann Karriere. Sie arbeitete im Kanton Luzern beim Staat, machte Weiterbildungen und übernahm mit knapp 30 Jahren schliesslich eine Kaderstelle an.

Der Ehemann zieht sie mit rein

Dann lernt sie ihren späteren Mann kennen. Er ist ein sportlicher Typ aus Mittelamerika, der seit einigen Jahren bereits in der Schweiz lebt. In seinem Heimatland hat er Psychologie studiert und ein eigenes Restaurant geführt. Dann zog er in die USA und gründete dort eine Stiftung für benachteiligte Kinder. 2005 zog er in die Schweiz. Die Luzernerin verliebt sich ­– und heiratet den Mann.

Das Unglück nimmt rund zwei Jahre nach der Hochzeit seinen Lauf. Der Ehemann nimmt seine Frau mit zu einem Treffen mit einem ihr Unbekannten. Sie sind am Gleis 15 verabredet. Während der Ehemann mit dem Fremden verschwindet, wartet die Frau am dortigen Imbissstand. Kurze Zeit später kommt ihr Gatte zurück. Mit einer weissen Tasche.

Was sie nicht weiss: Darin befindet sich Kokain. Die beiden fahren nach Hause und der Mann versteckt den Stoff im Keller. Als das Paar tags darauf nach Zürich fährt, wird ihr Auto von der Polizei gestoppt. Die Ermittler haben den Verdacht, dass die beiden am Kokainhandel beteiligt sind – und lassen das Fahrzeug von einem Drogenspürhund überprüfen.

Peinlich genaue Untersuchung im Spital

Die Frau fällt aus allen Wolken. Als im Auto keine Drogen gefunden werden, muss sie sich einem Spital auch noch einer Intim-Untersuchung unterziehen – weil die Polizei glaubt, sie könnte innerhalb des Körpers Drogen schmuggeln. Auch dieser Untersuch fällt jedoch negativ aus. Nach wenigen Stunden kann das Paar wieder nach Hause.

Der Mann allerdings ist jetzt nicht mehr derselbe. «Er hatte nicht mehr die Ruhe, die er sonst hat», so beschreibt es die Frau später gegenüber der Polizei. Er ruft jemanden an und fordert ihn auf, die «Scheisse» abzuholen. Er sei völlig durcheinander und verzweifelt gewesen, erinnert sich die Frau. Er habe geweint. Und habe schliesslich sie gebeten, einem Bekannten die Tasche aus dem Keller zu übergeben.

Ganz ahnungslos war sie wohl nicht

Zu dem Zeitpunkt, muss die Frau geahnt haben, dass es um Drogen geht. Trotzdem spielt sie mit. Übergibt das Paket. Landet erst in der Untersuchungshaft und später vor dem Kriminalgericht. Bereits im Untersuchungsverfahren gesteht sie alles.

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass es sich um eine einmalige Tat gehandelt hat. Die Frau hat sich vorher nichts zuschulden kommen lassen – und werde das auch künftig nicht mehr tun. Deshalb schliesst die Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung einen «Deal» ab.

Beide sind der Meinung, dass die Frau zwar geholfen hat, einen grossen Drogendeal über die Bühne zu bringen. Ihr persönliches Verschulden sei dabei aber «eher leicht.» Sie einigen sich darauf, dass eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten angemessen ist. Das Kriminalgericht stimmt dem Urteilsvorschlag in einem abgekürzten Verfahren zu.

Die Ehe wird geschieden

Die Liebesbeziehung hat das Strafverfahren nicht überlebt. Das Paar hat sich getrennt, das Scheidungsverfahren läuft. Für den Mann hat das einschneidende Auswirkungen. Das Kantonsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und verurteilt ihn wegen mehrfachen und schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten.

Darüber hinaus ordnet es einen Landesverweis von sechs Jahren an. Ein Härtefall liegt nicht vor. Zwar hat der Mann eine Ehefrau in der Schweiz. Aber erstens lässt diese sich gerade von ihm scheiden und zweitens hat der Mann noch viele Freunde sowie zwei Kinder in seinem Heimatland. Aus Sicht des Kantonsgerichts sei ihm daher zuzumuten, wieder dort zu leben. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Oliver Heeb
    Oliver Heeb, 01.10.2020, 11:40 Uhr

    Geschichten, die das Leben schreibt. Die Gier nach schnellem Geld und/oder Naivität sind allgegenwärtig; darum sind die Beteiligten austauschbar. Das Beispiel zeigt, dass Polizei und Justiz gut gearbeitet haben. Danke!

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  • Profilfoto von rainer wahnsinn
    rainer wahnsinn, 01.10.2020, 09:38 Uhr

    Inwiefern kann ein solcher Artikel nützlich für mich sein? hmmm. 69% ja?! hoppla..

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 01.10.2020, 09:53 Uhr

      Warum andere Leser den Artikel nützlich finden, kann ich natürlich nicht beantworten. Aber ich kann sagen, warum ich mich entschieden habe, über den Fall zu schreiben. Ich finde die Geschichte zeigt, dass auch ganz «normale Menschen» in kriminelle Vorgänge verwickelt werden können. Menschen, die nie vorhatten, zb. mit Drogen zu handeln. Menschen, die bisher ein völlig unbescholtenes Leben geführt haben. Mit dem Artikel kann ich aufzeigen, wie unser Rechtsystem mit solchen Fällen umgeht: Liegt ein Geständnis vor, kann ein Deal geschlossen werden zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Urteilsvorschlag wird dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt. Es könnte also noch korrigierend eingreifen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass Verfahren rasch und effizient über die Bühne gehen. Voraussetzung dafür ist die Geständnisbereitschaft der Beschuldigten, die oft mit einer leicht reduzierten Strafe «belohnt» wird. Vielleicht kann es nützlich sein, das zu wissen – falls man selber mal in eine solche Situation gerät?

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 01.10.2020, 12:30 Uhr

      Frau Berger hat in Ihrer Argumentation völlig recht. Zudem sollen Medien auch Wissen vermitteln. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass dieser Artikel nützlich ist. Vielleicht nicht für jeden, aber für eine breite Leserschaft eben schon.

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