Warum vor fast 80 Jahren ein Zug in Luzern entgleiste
Am Bahnhof Luzern ist es am Montagmorgen zu einem Zugunglück gekommen, bei dem zwölf Menschen verletzt worden sind. Zu solchen Zwischenfällen kam es in Luzern schon früher – so auch am 21. November 1942.
Das letzte Zugunglück in Luzern dürfte sich ins kollektive Gedächtnis der Stadt eingebrannt haben. Im März 2017 sprangen zwei Wagen eines Trenitalia-Zuges aus den Geleisen. Sieben Personen wurden leicht verletzt, tagelang war der Bahnhof praktisch lahmgelegt (zentralplus berichtete).
Knapp drei Jahre später kam es diesen Montag erneut zu einem Zwischenfall. Ein Zug aus Zürich konnte bei der Einfahrt im Bahnhof nicht mehr rechtzeitig abbremsen und ist in den Prellbock geprallt. Zwölf Personen wurden verletzt (zentralplus berichtete). Die Unfallursache ist noch unklar.
Im aktuellen Fall war der Bahnhof Luzern weiterhin befahrbar. Nur ein Gleis war zeitweilig lahmgelegt. Anders sah dies nach einem Unglück aus, das sich am 21. November 1942 ereignet hatte.
Damals entgleiste bei der Fluhmühle der Zug, der von Luzern in Richtung Basel fahren sollte. Mehrere Waggons lagen nach dem Unfall auf den Gleisanlagen. Fünf Personen wurden schwer verletzt. Auch damals machte man sich sofort daran zu ermitteln, wie es zum Unglück kommen konnte.
Weiche umgestellt, während der Zug schon fuhr
Dabei zeigte sich: Der Zug war entgleist, weil der Souschef im Bahnhof Luzern die Weiche unter dem fahrenden Zug verstellt hatte. Die Lokomotive und ein Wagen fuhren auf das Gleis in Richtung Littau ein, während die nachfolgenden Wagen in Richtung Emmenbrücke gelenkt wurden.
Der so entstehende Druck hob die Waggons aus den Gleisen. Die Untersuchung ergab, dass sowohl der Weichensteller als auch der Lokführer dafür verantwortlich waren. Letzterer hätte sofort abbremsen müssen, als er erkannte, dass der Zug aufs falsche Gleis eingebogen war.
Mildere Strafe wegen Krach mit der Ehefrau
Beide wurden verurteilt. Der Lokführer musste eine Busse von 50 Franken zahlen, was heute fast 700 Franken entsprechen würde. Der Weichensteller sollte nach der Forderung der Staatsanwaltschaft einen Monat ins Gefängnis.
Dem Amtsgericht Luzern erschien diese Strafe allerdings zu hart. Schuldmindernd wertete es den Ehekrach, welche der Weichensteller mit seiner Frau hatte. Die «zerrütteten ehelichen Verhältnisse» und der anstehende Scheidungsprozess seien «nicht ohne Auswirkungen auf die physische und psychische Widerstandskraft» des SBB-Mitarbeiters geblieben. Das Gericht reduzierte daher die Strafe auf zwei Wochen Gefängnis.
Hinweis: Weitere Informationen findet ihr im Staatsarchiv unter der Signatur C 9 / 104
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Beat Murer, 04.02.2020, 15:19 Uhr Auch anfangs der 60-Jahre des vorigen Jahrhunderts kam es zu einem gravierenden Bremsmanöver eines Zuges, bei welchem der Prellbock bis zum Kiosk am Kopfperron des alten Luzernerbahnhofes verschoben wurde!
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