Kuriose Mails an Medien verschickt

Vorwürfe gegen Kadermann der Zuger Polizei

Auszug aus dem Mailverkehr, der zentralplus zugestellt wurde. (Bild: ber)

Von einer Emailadresse der Zuger Polizei aus sind am Freitag Mails an Redaktionen und über 350 Privatpersonen weitergeleitet worden. Darin wird ein Kadermann der Zuger Polizei beschuldigt, eine Frau gestalkt zu haben. Bislang ist aber völlig unklar, was dahintersteckt.

Aus einem Email-Verlauf – der zentralplus zugespielt wurde – ergibt sich, dass ein Kadermann der Zuger Polizei gleichzeitig ein Verhältnis mit zwei Frauen gehabt haben könnte. Eine von ihnen soll ebenfalls bei der Zuger Polizei arbeiten.

Die beiden Frauen tauschen sich per Mail aus, treffen sich und schmieden einen Plan, um dem Mann «eins auszuwischen», der sie «belogen» habe: Indem sie gemeinsam bei einem Kaderkaffee auftauchen und so eine überraschende Situation herbeiführen.

Von dieser Idee wird im Verlaufe des Mailverlaufs Abstand genommen. Während sich die beiden Damen anfänglich über den Mann lustig machen, schlägt der Ton plötzlich um. Dann ist die Rede davon, dass der Mann eine von ihnen mit dem Feldstecher beobachte und mit Nachrichten belästige. Sie habe «fast ein bisschen Angst» vor ihm, schreibt die Betroffene ihrer neuen Freundin, der Polizeimitarbeiterin. Sie wolle nicht «irgendwann eine Kugel im Körper.» Die Freundin rät, den Kontakt konsequent abzubrechen und sich an den Kommandanten zu wenden, wenn der «Terror» nicht aufhöre.

Das Ende des Mailverkehrs bildet ein Journaleintrag der Zuger Polizei zu einem Unfall im August. Was dieser mit dem Rest der Konversation zu tun hat, ist nicht erkennbar.

Zuger Polizei leitet Untersuchung ein

Die Nachrichten wurden angeblich im Herbst 2019 ausgetauscht. Warum sie nun verschiedenen Medien zugespielt wurden, ist völlig unklar. Weder lässt sich die Echtheit der Nachrichten verfizieren, noch die Adressatin. Auch ob an den Vorwürfen etwas dran ist, ist noch völlig unklar.

Die Medienstelle der Zuger Polizei teilt auf Anfrage mit: «Wir haben Kenntnis von diesem Vorfall. Es wird abgeklärt, was für ein Verhältnis die involvierten Personen pflegten. Zudem haben wir eine Untersuchung eingeleitet unter anderem, weil sich im veröffentlichten Mailverkehr auch Journaldaten befinden, die dem Amtsgeheimnis unterliegen.» Auch würden personalrechtliche Massnahmen geprüft.

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