Zwei Ex-Auftragnehmer drohen Klage an

Vorwürfe gegen den «Zar aus Reussbühl» 

Der «Bozzetto» soll verfilmt werden. Die Musik zum Film wie auch einen Trailer zum Buch hat Beyeler bereits produzieren lassen. (Bild: Marcel Osztrowszki)

(Bild: Marcel Osztrowszki)

Unter grosser Aufmerksamkeit präsentierte der Luzerner Geschäftsmann und Kunstmäzen Hermann Alexander Beyeler vor einigen Jahren sein Buch «Bozzetto». Doch zwei damalige Mitarbeiter des Projekts machen nun offene Zahlungen geltend – und wollen vor Gericht ziehen.

Die Suche nach einem ominösen Entwurf Michelangelos, der einen Fluch auf sich trägt: Darum geht es im Buch «Bozzetto», das der Luzerner Kunstmäzen, Immobilienhändler und Multimillionär Hermann Alexander Beyeler 2014 herausbrachte. Mit grossem Tamtam ist das knapp 600-seitige Werk damals an der Frankfurter Buchmesse präsentiert worden. Kein Wunder: Der «Zar aus Reussbühl», wie er in einem SRF-Dokumentarfilm genannt wird, gilt als Exzentriker, der gerne im Rampenlicht steht (zentralplus berichtete).

Auf der Suche sind auch zwei ehemalige Auftragnehmer Beyelers – und zwar nach ihrem angeblichen Lohn. Die beiden warfen dem Luzerner vor, dass er ihnen noch immer Geld schuldet aus dem Projekt Bozzetto. Nun gehen sie gerichtlich gegen den Kunstmäzen vor – ein Fall, der sich inzwischen erledigt hat (zentralplus berichtete).

Es geht um fünfstellige Beträge

«Er hat meine Honorare nicht bezahlt und ignoriert sämtliche Rechnungen und Mahnungen – ohne einen Grund zu nennen», sagt der österreichische Schauspieler Julian Loidl. Er habe für Beyeler zwei Aufträge ausgeführt: Zum einen habe er das Hörbuch aufgenommen, zum anderen den Roman mit mehreren Lesungen beworben. Es gehe um insgesamt mehr als 15’000 Franken, sagt der in Wien lebende Loidl. Das sei für ihn als frischgebackenen Familienvater viel Geld, auf das er gerade jetzt angewiesen wäre.

Auch Christina Herzog fühlt sich hintergangen. Sie habe für das Bozzetto-Projekt die Social-Media-Kampagne sowie die Medienarbeit gemacht. Sie fordert knapp 18’000 Franken, inklusive Spesen und Verzugszinsen. Für die selbstständige Kleinstunternehmerin kein Pappenstiel: «Ich bin auf diese Einnahmen angewiesen. Das Ganze ist eine enorme Belastung.» 

Beyeler weist Vorwürfe zurück

Hermann Alexander Beyeler streitet die offenen Forderungen vehement ab. Er stellt sich auf den Standpunkt, die Zahlungen von Loidl seien beglichen und die Zusammenarbeit mit Herzog frühzeitig gekündigt worden. Der Luzerner, der 2014 mit seinem Kunst- und Kulturzentrum Luzern-Littau und der dazugehörigen Stiftung nach Pratteln bei Basel gezogen ist, empfindet die Angelegenheit als Privatsache, wie er am Telefon erklärt. Hörbar verärgert erklärt er seine Sichtweise der Geschehnisse ausführlich – verbietet am Ende des Gesprächs aber die Verwendung seiner Aussagen und lässt kurz darauf durch seinen Anwalt nachdoppeln.

Beyeler selber ist ebenfalls wegen dem Bozzetto-Projekt vor Gericht gezogen, und zwar gegen seinen ehemaligen Verlag Weissbooks aus Frankfurt. Er wirft dem Verlag vor, Leistungen nicht erbracht zu haben. Laut einem Artikel der «Basellandschaftlichen Zeitung» geht es um einen sechsstelligen Betrag. Inzwischen arbeitet der Multimillionär am zweiten und dritten Buch der Bozzetto-Trilogie. Auch eine Verfilmung scheint ein Thema zu sein.

Ohne Vertrag – und ohne Anwalt

Privatsache ist die Angelegenheit laut Julian Loidl aber eben gerade wegen Beyelers Auftreten nicht. «Er präsentiert sich in der Öffentlichkeit allen als Kunstmäzen und Gönner, während gleichzeitig Künstler und andere Auftragnehmer auf ihr Geld warten – das finde ich fragwürdig.»

Loidl hat für seine Arbeit im Rahmen von Bozzetto keinen schriftlichen Vertrag vorzuweisen, Herzog hat gemäss eigenen Aussagen ein schriftliches Angebot von Beyeler, das sie auch schriftlich angenommen habe. «Als Künstler ist man oft auf mündliche Vereinbarungen angewiesen, das ist in der Branche üblich», sagt Loidl. «Zudem habe ich Zeugen für die Abmachungen und für mein vereinbartes Honorar.» Das Hörbuch sei ja zudem im Handel und an der Buchmesse verkauft worden. Für Loidl ist darum offensichtlich, dass ein Auftrag bestanden habe. Ähnlich äussert sich Christina Herzog. «Beyeler wusste sehr wohl, dass ich für ihn arbeite.» Ein Termin bei der Friedensrichterin liess Beyeler ungenutzt verstreichen.

Julian Loidl und Christina Herzog fühlen sich von Hermann Alexander Beyeler getäuscht.

Julian Loidl und Christina Herzog fühlen sich von Hermann Alexander Beyeler getäuscht.

(Bild: zvg)

Sowohl Loidl als auch Herzog haben darauf verzichtet, einen Anwalt beizuziehen – aus Kostengründen. Inzwischen erlitten sie bereits einen ersten Rückschlag. Weil Beyeler seinen Wohnsitz nach wie vor in Luzern und nicht in Pratteln hat, machte Beyelers Anwalt geltend, dass nicht das von den beiden Klägern aufgerufene Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost zuständig ist. Loidl und Herzog berufen sich darauf, dass der Geschäftsmann Beyeler immer seine Baselbieter Adresse verwendet habe. «Ich hatte nie den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass er mir eine falsche oder auch nur unvollständige Anschrift genannt hat», sagt Herzog. Auch Loidl sagt, er fühle sich in die Irre geführt. 

Die Frage des richtigen Gerichts ist ein Nebenschauplatz, doch laut Loidl und Herzog ein zermürbender. Aufgeben kommt für die beiden aber nicht in Frage. «Ich werde das aus Prinzip durchziehen, auch wenn ich dafür meine ersparten Reserven ankratzen muss», sagt Loidl. Und auch Herzog kündigt an, ihre Klage nun in Luzern einzureichen. «Sein Vorgehen gegenüber Kleinstfirmen ist nicht akzeptabel. Ich fühle mich arg getäuscht.» 

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