Hohe Bussen für Gastronom und Kunstliebhaber

Verstoss gegen Covid-Verordnung: So streng sind die Zuger Behörden

Welchen Weg schlägt die Staatsanwaltschaft Zug bei der Verfolgung von Covid-Verstössen ein? (Bild: ber)

Der eine hat sieben statt vier Gäste bedient, der andere vor 14 Personen ein Kunstwerk enthüllt. Ein Zuger Gastronom sowie ein Kunstliebhaber müssen wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung tief in die Tasche greifen.

Das Aufatmen in der Gastronomie war gross, als der Bundesrat im April 2021 beschloss, dass Restaurants ihre Terrassen wieder öffnen dürfen. Im Fall eines Zuger Gastronomen vielleicht sogar etwas zu gross. Als die Zuger Polizei eines Nachts kurz vor dem Mitternachtsschlag eine Kontrolle in der Stadt durchführt, herrscht vor der Bar reges Treiben. Rund dreissig Gäste sind vor Ort, sieben Männer sitzen zusammen an einem Tisch – und die Musik ist so laut, dass die Nachbarn kaum ein Auge zubekommen.

Der Betreiber der Bar lässt die Seitentür der Bar offen, wodurch er nicht nur die Nachtruhe stört, sondern auch die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht. Als sie vorbeischaut, ist der Gastronom gerade dabei, zwei Gäste im Innern der Bar zu bedienen – auch das ist zu dem Zeitpunkt aufgrund der Covid-Verordnung nicht erlaubt.

Das mildeste Recht anwenden? Nicht in diesem Fall

Die Zuger Staatsanwaltschaft hat in einem anderen Fall schon mal argumentiert, dass bei der Beurteilung von solchen Verstössen jeweils die mildeste Version der Covid-Verordnung angewendet werden kann. Sie hatte deshalb einen Mann vom Vorwurf freigesprochen, gegen die Maskenpflicht verstossen zu haben – obwohl er das erwiesenermassen getan hatte (zentralplus berichtete).

In diesem Fall jedoch wendet die Staatsanwaltschaft die Version der Covid-Verordnung an, die zum Tatzeitpunkt galt. Sie verurteilt den Mann wegen eines Verstosses gegen diese sowie wegen Ruhestörung. Und zwar zu einer Busse von 1'100 Franken, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.

Auch im Fall eines Kunstliebhabers kennt die Zuger Staatsanwaltschaft kein Pardon. Dieser hatte im März 2021 verbotenerweise eine Kunst-Veranstaltung durchgeführt. Er enthüllte vor 14 Personen eine Skulptur auf dem Postplatz in Zug. Dafür muss er nun eine Busse von 1'500 Franken bezahlen. Auch dieser Entscheid ist rechtskräftig.

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