Versammlungsverbot: Staatsanwaltschaft Luzern prüft Strafverfahren gegen Nicolas A. Rimoldi
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Der Luzerner Nicolas A. Rimoldi ist ein prominenter Kritiker der Corona-Massnahmen. An der Fasnacht war er einer der 50 bis 70 Personen, die sich auf dem Kornmarkt tummelten, wie aus einem Tweet der Luzerner Polizei hervorgeht. Dafür hat ihn der Luzerner Jurist Loris Mainardi nun angezeigt.
Loris Mainardi hat die Nase voll vom Co-Präsidenten der Bewegung Mass-Voll. Nachdem er Nicolas A. Rimoldi bereits wegen Verstössen gegen die Maskenpflicht an Kundgebungen in Chur und Liestal angezeigt hat (zentralplus berichtete), legt er nun nach.
Der Luzerner Jurist hat bei der Staatsanwaltschaft Luzern eine Strafanzeige gegen den Jungpolitiker eingereicht – weil dieser an der Fasnacht gegen das Versammlungsverbot verstossen haben soll. Rimoldi habe mehrfach die Luzerner Altstadt betreten. Das gehe aus einem Tweet der Luzerner Polizei hervor, wie es in der Strafanzeige heisst.
Rimoldi tadelt Luzerner Polizei auf Twitter – diese kontert
Hintergrund der Anzeige ist demnach ein verbaler Schlagabtausch auf Twitter. Rimoldi berichtete in einem Tweet, die Polizei habe eine Wegweisung ausgesprochen, weil er sich in der Altstadt aufgehalten habe. «Ich habe – alleine (!) – gegen das Versammlungsverbot verstossen. Die Altstadt darf ich unter Androhung einer Strafanzeige nicht mehr betreten. Geht’s noch?», schrieb er.
Die Luzerner Polizei konterte auf den Tweet Rimoldis: «Da der Bund ein Versammlungsverbot erlassen hat, haben wir Sie – nicht zum ersten Mal heute in der Altstadt – gebeten, den Platz zu verlassen.» (zentralplus berichtete).
Maskenattest wird infrage gestellt
«Aufgrund der wiederholten Strafbegehung und der Renitenz ist zwingend auf Vorsatz zu schliessen», schreibt Mainardi nun in seiner Strafanzeige. Rimoldi sei mit einer Busse zu bestrafen, fordert der Jurist.
Weiter stellt Mainardi die Seriosität des Attests zum Nichttragen einer Schutzmaske infrage, über welches der Jungpolitiker nach eigenen Angaben verfügt. Dieses sei unglaubwürdig, weil Rimoldi mehrfach öffentlich geraucht habe – was lungenkranke Personen wohl kaum machen würden, so Mainardi.
«Aufgrund der wiederholten Strafbegehung und der Renitenz ist zwingend auf Vorsatz zu schliessen.»
Jurist Loris Mainardi
«Nachdem durch Presserecherchen bekannt geworden ist, dass ‹coronaskeptische› Ärzte (…) falsche ‹Maskenatteste› ausgestellt haben, ergibt sich der Verdacht, bei dem von Rimoldi reklamierten Zeugnis handle es sich um ein ebensolches», heisst es in einer zweiten Strafanzeige, die Mainardi gegen eine unbekannte Täterschaft gestellt hat. Dies wegen «Ausstellen eines falschen ärztlichen Zeugnisses».
Ob Strafverfahren eröffnet wird, ist noch nicht entschieden
zentralplus wollte mit Nicolas A. Rimoldi über die Vorwürfe sprechen, die gegen ihn erhoben werden. Da er von der Staatsanwaltschaft Luzern noch nicht kontaktiert wurde und ihm damit auch die Strafanzeige nicht vorliegt, äussert er sich derzeit nicht dazu.
Ob sich der Co-Präsident der Bewegung Mass-Voll strafbar gemacht hat oder nicht, ist zum heutigen Zeitpunkt unklar. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Luzern bestätigt auf Anfrage lediglich den Eingang der beiden Strafanzeigen. Diese würden nun geprüft.
Liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein hinreichender und konkreter Tatverdacht vor, wird ein Strafverfahren eröffnet. Wenn nicht, verfügt die Staatsanwaltschaft eine «Nicht-Anhandnahme» und die Sache ist vom Tisch.
An sich sind Verstösse gegen die Covid-19-Verordnung Offizialdelikte. Das heisst: Die Staatsanwaltschaft muss von sich aus ein Strafverfahren eröffnen, wenn sie von einem Tatverdacht konkrete Kenntnis hat. Vorliegend ist das nicht geschehen. Die Luzerner Polizei machte keine Anzeige, weil Rimoldi die Altstadt nach der Wegweisung nicht mehr betreten und damit auch nicht gegen diese verstossen hat, wie es auf Anfrage heisst.