Die fünf wichtigsten Antworten

Ukraine-Hotline: Diese Fragen treiben Luzerner um

Der Kanton Luzern hat eine Hotline eingerichtet, die Fragen zur Ukraine beantwortet. (Bild: Adobe Stock)

Der Kanton Luzern hat eine Hotline eingerichtet, die Hilfsangebote für die Ukraine koordiniert. zentralplus liefert dir die Antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.

Die Ukraine-Hotline des Kantons Luzern ist seit Anfang Woche in Betrieb (zentralplus berichtete). An den Werktagen können die Luzernerinnen seit von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer 041 228 73 73 ihre Fragen stellen. Was treibt sie besonders um? Die Antwort ist so einfach wie schön: Die meisten wollen wissen, wie sie den Geflüchteten am besten helfen können.

Ich möchte Kleider spenden. Wo kann ich diese abgeben?

Die Kleiderzentrale der Caritas Schweiz in Emmen nimmt Kleiderspenden entgegen. Zudem haben sich zahlreiche private Hilfsorganisationen gegründet, die Waren sammeln und dann in die urkainische Botschaft bringen (zentralplus berichtete). Auf der internationalen Website «Support Ukraine Now» findest du zudem eine Liste mit internationalen Warenhäusern, die Pakete annehmen. Auf einer Online-Liste werden laufend die Güter hinzugefügt, die derzeit am meisten benötigt werden.

Ich möchte mich freiwillig engagieren und bei der Betreuung der Menschen aus der Ukraine mithelfen. Wo kann ich mich melden?

Wer die Flüchtlinge hier vor Ort unterstützen will, meldet sich am besten unter [email protected] oder telefonisch unter 041 228 73 73. Am besten gibst du gleich an, was du gerne machen möchtest. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Es gibt punktuelle Einsätze (einmaliges Backen von Osterkuchen) oder längerfristige Einsätze, beispielsweise Sprachtandems oder Mentoringprogramme.

Gefragt ist Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration – etwa Museumsbesuche oder Spaziergänge –, aber auch die Begleitung bei Terminen oder beim Erlernen der Sprache. Mehr Infos zur Freiwilligenarbeit finden sich auf der Website der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF). Es besteht zudem die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde zu melden, um die kommunalen Freiwilligenorganisationen zu unterstützen.

Am Bahnhof von Lwiw versuchen Flüchtlinge die Ukraine zu verlassen.
Am Bahnhof von Lwiw versuchen Flüchtlinge die Ukraine zu verlassen. (Bild: Raimond Lüppken)

Kann ich ukrainische Personen privat unterbringen bzw. bei mir zu Hause aufnehmen?

Ja, das ist möglich. Der Bundesrat hat am 11. März beschlossen, dass flüchtende Menschen aus der Ukraine den «Schutzstatus S» erhalten. Das bedeutet, dass Personen, die aus der Ukraine flüchten mussten, ohne Asylverfahren vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben dürfen. Sie können auch arbeiten und zur Schule gehen. Der Bundesrat hat auch die dreimonatige Wartefrist für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit aufgehoben.

Den «S-Ausweis» bekommen nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, sondern auch Menschen aus Drittstaaten, die aus der Ukraine flüchten mussten.

Wenn du ukrainische Staatsangehörige freiwillig bei dir zu Hause aufnimmst, musst du dies den Behörden nicht melden, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn du eine Bezahlung für die Beherbergung bekommst, musst du die Ankunft der Personen bei der örtlichen Polizei melden.

Stellen ukrainische Staatsangehörige ein Asylgesuch in der Schweiz, ist die private Unterbringung nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Ich kann ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus für die Unterbringung von ukrainischen Personen zur Verfügung stellen. Wo kann ich mich melden?

Falls du Wohnraum zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen anbieten willst, nimmt die Infoline (041 228 73 73 oder [email protected]) deine Personalien und Angaben zum betreffenden Objekt auf und leitet diese an die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen weiter. Bei Bedarf kommt die Dienststelle dann auf dich zu.

Erhalte ich eine finanzielle Entschädigung, wenn ich ukrainische Personen bei mir unterbringe?

Das kommt auf den Aufenthaltsstatus der Person an, die du bei dir aufnimmst. Kontaktiere deine Wohngemeinde, wenn es sich um Personen handelt, die mit oder ohne Visum in die Schweiz eingereist sind und kein Asylgesuch gestellt haben.  

Handelt es sich um Personen aus dem Asylbereich und bekommen diese Sozialhilfe wie beim Sonderstatus S, werden Mietkosten übernommen. Allerdings nur, wenn die Miete innerhalb der Mietzinsrichtlinien der betreffenden Gemeinde liegt. Eine weitergehende Entschädigung gibt es nicht.

Verwendete Quellen
  • Website «Support Ukraine now»
  • Online-Liste von Gütern, die gebraucht werden
  • Website zur Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
  • Medienmitteilung des Kantons Luzern
  • Mailkontakt Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
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