Krimineller Landwirt muss wiederholt ins Gefängnis

Ufhuser Quälbauer ist auch ein notorischer Schwindler

Der Beschuldigte sei «jung und naiv» gewesen. Von den illegalen Machenschaften habe er nichts gewusst – was Beweise jedoch widerlegen.

(Bild: Symbolbild: Fotolia)

Ende Jahr sorgte ein Ufhuser Landwirt für einen Aufschrei, weil er seine Rinder so schlecht behandelte, dass sie teilweise eingeschläfert werden mussten. Doch der Mann quält nicht nur seine Tiere, sondern tanzt auch Geschäftspartnern auf der Nase herum und häufte über die Jahre hinweg Millionenschulden an. Nun muss er ins Gefängnis – schon wieder.

Der Fall sorgte schweizweit für Aufsehen: Insgesamt 31 Rinder aus sechs verschiedenen Höfen haben die Luzerner Behörden im vergangenen Dezember bei einer Razzia beschlagnahmt. Sie hatten starke Schmerzen und liefen teilweise auf nur drei Beinen. Jetzt kommt ans Licht: Der Ufhuser Landwirt, der auf seinem Hof in Ufhusen Rinder quälte, hat auch als Unternehmer ein schlechtes Händchen. Und legt dabei erhebliche kriminelle Energie an den Tag, wie ein aktuelles Urteil des Luzerner Kriminalgerichts deutlich zeigt.

Während Jahrzehnten hat er Schulden in Millionenhöhe bei Bekannten und Geschäftspartnern gemacht, um seine Firmen am Leben zu halten. Als dann Anfang der 2000er-Jahren die Kieswerke in seinem Besitz Konkurs gingen, versuchte er die zahlreichen Liegenschaften in seinem Besitz durch Schenkungen an seine Frau vor dem Konkurshammer zu schützen und so dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Mit den Schenkungen hat er den Wert seines Vermögens erheblich reduziert – und damit die Gläubiger um einen erheblichen Teil der Konkursmasse gebracht.

Bereits 2012 verurteilt

Eine Reihe von unzulässigen Vermögensverschiebungen sind dabei bereits verjährt, bestraft wird er lediglich für zwei Schenkungen im Jahr 2003. Für die beiden illegalen Abtretungen während laufender Konkursverfahren muss er nun ins Gefängnis: für drei Monate wegen mehrfacher Gläubigerschädigung. Zusätzlich muss er Verfahrenskosten von 16’800 Franken tragen.

Doch das ist nur eine Zusatzstrafe. Schon im Mai 2012 wurde der Mann vom Luzerner Obergericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Unter anderem wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses, Urkundenfälschung und Pfändungsbetrugs.

Der Beschuldigte wirft ein, er habe nicht die Gläubiger schädigen, sondern seine Familie absichern wollen. So hätte seine Frau im Falle seines Ablebens das Eigentum innegehabt und die erbrechtlichen Vorkehren für die noch minderjährigen Kinder vornehmen können. Der Beschuldigte sagt, er sei zum Zeitpunkt der Schenkungen ernsthaft bedroht worden, dies sei Polizei und Gericht bekannt gewesen. Unter anderem habe ihn sein Bruder mit dem Auto zu überfahren versucht.

10,6 Millionen Franken Schulden

Das Gericht glaubt den Beteuerungen des Beschuldigten allerdings nicht, geht davon aus, dass dem Beschuldigten sehr wohl klar war, dass er seine Liegenschaften an seine Gläubiger verlieren könnte, und daher alles unternahm, um sie vor deren Zugriff zu schützen. Seine abweichenden Ausführungen seien als blosse Schutzbehauptungen zu werten.

Der Beschuldigte habe die Straftaten aus purem Egoismus begangen und aus nicht schützenswerten Motiven. Es müsse bei dem Mann von einer erheblichen kriminellen Energie ausgegangen werden. Er zeige sich ausserdem völlig uneinsichtig und nicht geständig.

Der Vater von vier Kindern lebt heute in Ufhusen, laut dem Urteil in stabilen beruflichen und familiären Verhältnissen. Doch finanziell sieht es rabenschwarz aus: In der letzten eingereichten, aber noch nicht bearbeiteten Steuererklärung aus dem Jahr 2013 hat der Beschuldigte Schulden von über 10,6 Millionen Franken angegeben.

Zahlreiche weitere Vergehen

Sein Leumund ist dabei nicht gerade entlastend: In den vergangenen Jahren wurde der Unternehmer und Grossbauer wegen zahlreicher weiterer Vergehen bestraft. Unter anderem verstiess er ebenfalls 2012 gegen Gewässerschutz und Umweltschutz und zeigte mehrfach Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.

2015 wurde er für 8’000 Franken gebüsst, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstiess und auch im Lebensmittelbereich Übertretungen machte. Auch wurde er in den Jahren 2015 und 2017 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gebüsst. Gegen das Urteil des Kriminalgerichts wurde Berufung eingelegt.

0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon