Teure Ukrainer-Autos verkaufen ist schwerer als gedacht
:focus(600x338:601x339)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2023/05/AdobeStock_493931478-scaled.jpeg)
Unter Umständen müssen ukrainische Geflüchtete ihre Autos verkaufen, um weiter Sozialhilfe zu erhalten. Das entschieden die Kantone zuletzt. Doch die Regel umzusetzen, ist ziemlich knifflig. Auch in Luzern und Zug.
Anfänglich wurden die Autos der Ukrainer nicht an die Sozialhilfe angerechnet. Doch ein Jahr nach Einreise in die Schweiz werden die Vermögenswerte der Eingereisten mit Schutzstatus S von den kantonalen Sozialämtern neu berechnet. Nun zählen alle «beweglichen Vermögenswerte, welche sich in der Schweiz befinden», zum Vermögen. Also auch die Autos der ukrainischen Geflüchteten (zentralplus berichtete).
Sofern die Vermögenswerte einer Person mit Schutzstatus S den Freibetrag von 4000 Franken pro Person übersteigen, müssen die Geflüchteten diese verkaufen. Bei Familien liegt der Freibetrag bei 10’000 Franken. Wollen Ukrainer also weiter Sozialhilfe erhalten, müssten sie unter Umständen ihr Auto verkaufen.
Zug ermittelt noch, wer verkaufen muss
Doch jetzt zeigt sich: Die neue Regelung durchzusetzen, erweist sich schweizweit als grosse Herausforderung. Im Kanton Zug beispielsweise ermitteln die Behörden immer noch, wer davon betroffen ist.
”«Die Anzahl der Autoverkäufe kann noch nicht beziffert werden.»
Christian Murbach, Soziale Dienste Asyl Zug
«Im Kanton Zug laufen die Abklärungen in Form einer Erhebung der Vermögenswerte bei den Sozialhilfe beziehenden Schutzbedürftigen aus der Ukraine», schreibt Christian Murbach vom Sozialamt auf Anfrage von zentralplus. «Die Anzahl der Autoverkäufe kann daher noch nicht beziffert werden.»
Häufig ist Nachrüstung und Verzollung notwendig
Auch der Zustand der Autos aus der Ukraine sorgt für Mehraufwand. Die Autos entsprächen «häufig nicht den schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften», erklärt Murbach. Eine Garage müsse häufig erst Komponenten austauschen, bevor das Auto eine Zulassung und einen Fahrzeugausweis für die Schweiz erhalten kann.
Ausserdem fehle meistens auch die Verzollung. Bevor sich ukrainische Fahrzeuge in der Schweiz verkaufen lassen, müssen sie verzollt werden. Der Zoll beträgt etwa 14 Prozent des Fahrzeugwerts und wurde bei der Einreise in der Regel nicht gezahlt, erläutert er.
”«Die Verwertung erfolgt nur in Fällen, in denen der Saldo des Verwertungswerts den Vermögensfreibetrag übertrifft.»
Christian Murbach
Um zu prüfen, ob Ukrainer ihr Auto verkaufen müssen, geht der Kanton wie folgt vor: Erst schätzt er den Wert des Fahrzeugs, dann zieht er die erwarteten Kosten für technische Anpassungen und die Zulassung ab. Daraus ergibt sich der sogenannte Verwertungswert, erklärt Christian Murbach. «Die Verwertung erfolgt nur in Fällen, in denen der Saldo des Verwertungswerts den Vermögensfreibetrag übertrifft.»
Landesweit gibt es Schwierigkeiten
Dass solche Fälle selten sind, bestätigte kürzlich die Asylkoordinatorin von Basel-Stadt, Renata Gäumann, gegenüber dem «SRF»: «Die wenigsten Fahrzeuge sind so viel wert, dass es sich lohnt, das Auto in der Schweiz zu verkaufen.» Der Kanton Genf stoppte gar Verkäufe, da die jeweiligen Autos zu wenig Wert hatten.
Von anderen Schwierigkeiten berichtet der Verantwortliche aus dem Kanton Bern. Dort sei rund ein Dutzend Fälle hängig, da sich die Besitzer gegen den Verkauf wehren würden. Teils würden sie Papiere vorlegen, die beweisen, dass sie das Auto geleast haben oder es jemandem in der Ukraine gehört. Andere würden ihre Autos zurück ins Heimatland bringen, berichtete er dem «SRF».
”«Aktuell hat die DAF 141 Personen mit Fahrzeugbesitz registriert. Die Prüfung dieser Fortsetzungsbegehren nimmt viel Zeit in Anspruch.»
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen Luzern
Auf Anfrage teilt auch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) in Luzern mit, dass die Abklärungen noch laufen. «Aktuell hat die DAF 141 Personen mit Fahrzeugbesitz registriert. Die Prüfung dieser Fortsetzungsbegehren nimmt viel Zeit in Anspruch.» Es sei daher noch nicht klar, wie viele Autos den Vermögensfreibetrag überschreiten.
«Radio SRF» hat derweil bei sieben grösseren Kantonen und Städten angefragt. Fast alle würden Fälle prüfen, verkauft worden sei aber noch kein Auto. Die Kantone würden ausserdem schätzen, dass höchstens zehn Prozent der ukrainischen Haushalte in der Schweiz ein Auto haben. Somit sei nur eine Minderheit der Kriegsgeflüchteten von der Diskussion um die Autos betroffen.
- Schriftlicher Austausch mit Christian Murbach, Soziale Dienste Asyl
- Schriftlicher Austausch mit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
- Artikel auf «SRF»
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.