Luzern: Begründetes Urteil liegt vor

Taxi-Vergewaltiger: Deshalb kam es zum Teilfreispruch

Das Luzerner Kantonsgericht hat einen 46-jährigen Taxifahrer wegen sexueller Übergriffe an sechs Frauen verurteilt. (Symbolbild: les)

Das Kantonsgericht Luzern hat einen Taxifahrer wegen sexueller Übergriffe an Frauen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Anders als am Kriminalgericht wurde er nun aber in zwei Fällen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.

Was ist der Unterschied zwischen einer sexuellen Belästigung und einer sexuellen Nötigung? Mit dieser Frage hatte sich das Kantonsgericht kürzlich zu beschäftigen.

Einem Taxifahrer wurden sechs Fälle von sexuellen Übergriffen zur Last gelegt. Unbestritten war eine Vergewaltigung aus dem Jahre 2016: Eine australische Austauschstudentin war damals Opfer des Beschuldigten geworden (zentralplus berichtete).

Anders als das Kriminalgericht beurteilte das Kantonsgericht das Verhalten des Beschuldigten in zwei Fällen nicht als sexuelle Nötigung, sondern als sexuelle Belästigung. Es reduzierte die Strafe der ersten Instanz um ein Jahr (zentralplus berichtete).

Das nötigende Element fehlt

Im nun vorliegenden Urteil begründet das Kantonsgericht diesen Entscheid. Indem der beschuldigte Mann wiederholt unter das Kleid, an die Brust sowie unter ihren Rock eines seiner Opfer griff, vollzog er zwar offensichtlich Handlungen mit eindeutig sexuellem Bezug, heisst es in einer Mitteilung.

Was aber fehle, sei das nötigende Element. Geprüft wurde, ob allein die Tatsache, dass die Frau sich mit dem Mann alleine im Auto befand und nicht aussteigen könnte, ein solches sein könnte.

Das Kantonsgericht verneint dies. Es sei zwar nachvollziehbar, dass die damalige Situation Ängste ausgelöst habe – die Frau befand sich allein mit einem ihr fremden Mann, der sie unmissverständlich in sexueller Absicht berührte, mitten in der Nacht in einem Taxi in einer ihr wenig vertrauten Umgebung. Gegen das Vorliegen einer sexuellen Nötigung als Gewaltdelikt spreche aber die eher geringe Intensität der sexuellen Übergriffe.

Entführung in zwei Fällen

Das Opfer habe es bei unterschwelligen Abwehrhandlungen bewenden lassen und die «sexuellen Handlungen offenbar nicht als überaus traumatisierend» erlebt. Als Beleg dafür wird angeführt, dass die Frau den Vorfall «lediglich noch in sehr groben Zügen» schildern konnte und sich teilweise selbst an zentrale Punkte nicht mehr ansatzweise erinnern konnte.

Da dieser Übergriff bereits sieben Jahre zurücklag, musste das Verfahren infolge Verjährung eingestellt werden. Zudem gelangte das Kantonsgericht zum Schluss, dass sich der Beschuldigte nur in zwei von drei angeklagten Fällen der Entführung schuldig gemacht habe, weil er von der Route abwich. In einem Fall konnte die genaue Fahrstrecke anhand der Aussagen des Opfers nicht mehr eruiert werden.

Fünfjähriges Berufsverbot

Das Kantonsgericht verurteilt den Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Busse von 500 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von über 57'000 Franken und die Verteidigungskosten von über 18'000 Franken bezahlen. Das Kantonsgerichts untersagt dem Beschuldigten für die Dauer von fünf Jahren, in irgendeiner Form Taxifahrten anzubieten oder durchzuführen.

Das vorliegende Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

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