Schaden von über 10'000 Franken angerichtet

Strolchenfahrt auf Zuger Sportplatz: Drei Landbuben kassieren happige Geldstrafen

Die Offroad-Fahrt hat auf dem Fussballfeld der Sportanlage Ochsenmatt in Menzingen tiefe Furchen hinterlassen. (Bild: Zuger Polizei)

Wenn man jung ist, lässt man sich zu so manchem «Seich» hinreissen. Ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto eine Runde auf dem Fussballrasen zu drehen, zum Beispiel. Drei Zuger Lehrlinge kommt dieser Lausbubenstreich jetzt aber teuer zu stehen.

Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz: Was sich drei junge Zuger in der Nacht auf den 23. März 2019 geleistet haben, ist kein Pappenstiel.

Der Zimmermann-, der Gipser- und der Landwirt-Lehrling nutzten das warme Frühlingswetter für einen Ausflug. Dieser stand allerdings von Anfang an unter keinem guten Stern. Statt sich am Ufer des öffentlichen Wilersees in Menzingen zu treffen, schlichen sich die drei über einen Zaun zu einem nahegelegenen privaten Weiher.

Bei einer Fischerhütte machten sie es sich gemütlich. Sie verfeuerten das dort feinsäuberlich gestapelte Holz und hockten bis in die frühen Morgenstunden zusammen. Danach kam der Zimmermann auf die gloriose Idee, dem Gipser eine nachmitternächtliche Fahrstunde zu geben.

Tiefe Furchen im Rasen

Obwohl der Gipser keinen Fahrausweis hatte, setzte er sich hinters Steuer und kurvte durch das Dorf. Als die drei Lehrlinge zur Sportanlage Ochsenmatt gelangten, hatte der Landwirt einen weiteren Einfall. Er überredete den Gipser, einige Runden auf dem Rasen zu drehen. Danach verschwanden die drei in der Nacht.

Das Ausmass der Zerstörung wurde erst am nächsten Tag sichtbar. Bei dem Weiher wurde das Gartencheminée in Mitleidenschaft gezogen und ein Raupentransporter war beschädigt. Noch schlimmer hatte es das Fussballfeld getroffen: Tiefe Furchen hatten sich in den Rasen gegraben. Es kostete 10'930 Franken, diesen wieder instand zu setzen.

Zeugenaufruf führte zu den Tätern

Die Zuger Polizei fahndete nach den Übeltätern (zentralplus berichtete) und wurde dank eines Zeugenaufrufs fündig (zentralplus berichtete). Der Zimmermann und der Gipser werden von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.

Dabei handelt es sich um einen Warnschuss. Das Geld müssen sie nicht bezahlen, wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen. Sofort fällig werden allerdings Bussen in der Höhe von 500 Franken.

Der Landwirt kommt etwas glimpflicher davon – mit 40 Tagessätzen und einer Busse von 300 Franken. Zusätzlich dürfte noch eine Schadensersatzforderung der Gemeinde auf die drei Lehrlinge zukommen. Diese will das Geld zurückbekommen, das sie für die Reparatur des Rasens ausgeben musste.

Mit der Strolchenfahrt haben die drei Lehrlinge einen Schaden von über 10'000 Franken angerichtet. (Bild: Zuger Polizei)

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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 16.12.2019, 09:11 Uhr

    Der Schaden von 10‘000.00 ist wohl ein Witz

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