Verstösse gegen die Covid-Verordnung?

Strafverfahren gegen Nicolas Rimoldi – einmal Einstellung, einmal Anklage

Das Bild zeigt gemäss Nicolas A. Rimoldi, wie er im Februar von Polizistinnen am Kornmarkt angesprochen wird. (Bild: Twitter)

Der Luzerner Jungpolitiker Nicolas Rimoldi ist einer der schweizweit lautesten Kritiker der Corona-Massnahmen. Derzeit wird in mehreren Strafverfahren untersucht, ob er diese auch selber missachtet. Mindestens einer dieser Fälle wird vor dem Bezirksgericht landen.

Nicolas Rimoldi ist das «Enfant terrible» der Luzerner Politik. Er provoziert und kritisiert gerne – und findet damit immer wieder in verschiedenen Schweizer Medien Gehör (zentralplus berichtete). In seiner Funktion als Co-Präsident und Mitbegründer des umstrittenen Vereins Mass-Voll sucht er die Öffentlichkeit und setzt sich auch an Demos lautstark gegen die Corona-Massnahmen zur Wehr (zentralplus berichtete).

Seine Haltung hat ihm nicht nur Follower und Fans, sondern auch Kritiker und Strafanzeigen eingebracht (zentralplus berichtete). Derzeit laufen bei der Staatsanwaltschaft Luzern mehrere Strafverfahren gegen Rimoldi. Die meisten sind noch hängig. Wie Recherchen von zentralplus zeigen, wurde aber eines bereits rechtskräftig abgeschlossen. Und zwar mit einer Einstellungsverfügung.

Verstoss gegen die Corona-Regeln lässt sich nicht nachweisen

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Meldung über das Kontaktformular der Luzerner Polizei. Gemeldet wurde, dass der Verein Mass-Voll gegen die Covid-Verordnung verstosse. Dies beweise ein Bild, das Rimoldi selber auf seinen Social-Media-Kanälen verbreite.

Darauf sind elf Personen zu sehen, die in einer Wohnung eng zusammensitzen und keine Schutzmasken tragen. Dies widerspricht der Fünf-Personen-Regel, die zu diesem Zeitpunkt noch galt. Dennoch hat die Luzerner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Grund: «Auf dem fraglichen Bild sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, anhand deren der Aufnahmeort und die Aufnahmezeit verlässlich festgestellt werden könnten», wie es in der Einstellungsverfügung heisst, in die zentralplus Einsicht genommen hat. Auch die Befragung von Nicolas Rimoldi und einer zweiten Person brachte die Ermittlungen nicht weiter.

Befragung sausen lassen, Auskunft verweigert

Zunächst scheiterte es daran, dass die beiden die Vorladungen zur Befragung ignoriert haben, wie aus der Verfügung hervorgeht. Schliesslich liess die Staatsanwaltschaft sie Ende April polizeilich vorführen. Allerdings machten beide von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch – weshalb sich auch auf diesem Wege nicht feststellen liess, wann die Fotografie entstanden war.

«Ich finde es erschreckend, welches Denunziationsbedürfnis bei gewissen Leuten im Verlaufe der Pandemie zum Vorschein gekommen ist.»

Nicolas Rimoldi

«Ohne diese Informationen kann ein Verstoss gegen die regelmässig ändernden Covid-19-Bestimmungen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Verfügung. Und Zweifel gehen – das ist bekannt – immer zugunsten des Beschuldigten, weshalb das Strafverfahren eingestellt wurde.

Anzeigen: Ausdruck einer gespaltenen Gesellschaft

Nicolas Rimoldi weiss nicht, wer in diesem Fall die Meldung an die Polizei gemacht hat, wie er auf Anfrage sagt. «Ich finde es erschreckend, welches Denunziationsbedürfnis bei gewissen Leuten im Verlaufe der Pandemie zum Vorschein gekommen ist», sagt er.

Nachvollziehen kann er die Anzeige nicht. «Vor allem nicht gegenüber einer friedlichen Bürgerrechtsbewegung, die sich für die Grundrechte, die Demokratie und die Zukunft einsetzt», wie Rimoldi sagt.

«Die Zwangsmassnahmen des Bundes haben unsere Gesellschaft gespalten, die Anzeigen sind ein Ausdruck davon.» Um den gesellschaftlichen Frieden zu wahren, müssen diese aus seiner Sicht aufgehoben werden, damit die «Gräben wieder geschlossen werden können».

Die Einstellungsverfügung in diesem Fall ist rechtskräftig, der Fall damit erledigt. In zwei anderen Fällen allerdings hat die Staatsanwaltschaft Nicolas Rimoldi mittels eines Strafbefehls zu einer Busse verurteilt, wie Recherchen zeigen.

Verstoss gegen die Maskenpflicht geht ans Gericht

In einem Fall geht es um das Nicht-Tragen einer Maske am Bahnhof und um die Missachtung von Anweisungen durch die Bahnpolizei. Rimoldi hat den Strafbefehl angefochten, die Staatsanwaltschaft hält aber daran fest. Das heisst: Als Nächstes wird sich das Bezirksgericht mit diesen Vorwürfen beschäftigen müssen.

Im dritten Fall verhängt die Staatsanwaltschaft eine Busse, weil der Co-Präsident von Mass-Voll an der Fasnacht gegen das Versammlungsverbot verstossen haben soll (zentralplus berichtete). Auch gegen diesen Strafbefehl hat Rimoldi kürzlich Einsprache erhoben. Das heisst: Entweder kommt die Staatsanwaltschaft auf ihren Entscheid zurück oder sie überweist diesen Fall ebenfalls ans Bezirksgericht.

Summa summarum bleibt Rimoldi vorerst ein unbeschriebenes Blatt. Denn auch wenn die Staatsanwaltschaft in zwei Fällen einen Strafbefehl verschickt hat, gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Rimoldi selber hat gegenüber zentralplus angekündigt, sich zu den laufenden Verfahren nicht zu äussern. Er will nach deren Abschluss Stellung dazu nehmen.

Mass-Voll fordert allgemein eine Aufhebung sämtlicher Bussen und Strafen, die aufgrund von Verstössen gegen die Corona-Massnahmen ausgesprochen wurden.

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23 Kommentare
  • Profilfoto von Sämi
    Sämi, 30.08.2021, 17:30 Uhr

    Höred uf striite, gönd äntli go impfe. D› Fakte sind klar.

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  • Profilfoto von Claudio
    Claudio, 08.06.2021, 23:24 Uhr

    Who cares?

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    Schmidiger, 08.06.2021, 20:14 Uhr

    Ich bin kein Rimoldi-Untestützer, bin eher FCL-Fan. Aber trotzdem stelle ich fest, wie inkonsequent unsere Polizei und Strafbehörde ist. Eineinzelner wird in der Stadt Luzern von 6-7 Polizisten umzingelt und am liebsten in Handschellen abgeführt. Zehntausende feiern ohne Abstand und ohne Masken, obwohl die Polizei dies bereits am Cup-Montag ab 11.00 Uhr hätte konsequent unterbinden können. Aber Pfingstmontag hat halt die Polizei ja kein Bock und kein Interesse, da haben diese frei. Und ein Regierungsrat hat auch keine Zeit weil er ja an der Cupfeier teilnehmen muss. Unsere Justiz macht sich nur lächerlich. Einfach so wie es gefällt. Demnächst wieder einzelne Autofahrer bei kleinsten Vergehen büssen, zu mehr ist diese Art von Mensch ja nicht fähig.

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    • Profilfoto von Tristan Schumm
      Tristan Schumm, 08.06.2021, 21:26 Uhr

      Nennen wir das Kind beim Namen: Willkür!

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  • Profilfoto von Jean M Weber
    Jean M Weber, 08.06.2021, 14:52 Uhr

    Der Staat hat jedes Mass-(Voll) verloren und entwickelt sich hin zur Diktatur. Wer jetzt im Frühsommer immer noch nicht bemerkt hat, dass diese Corona-Massnahmen rein gar nichts taugen, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

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  • Profilfoto von sam studer
    sam studer, 08.06.2021, 08:59 Uhr

    Da versucht ein kleines Männlein mit Ach und Krach zu einem Märtyrer zu werden. Herzig.

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    • Profilfoto von Setzen, sechs!
      Setzen, sechs!, 08.06.2021, 10:24 Uhr

      Die Forderungen von Herrn Rimoldi sind absolut legitim und nach allen Grundsätzen der Vernunft und des (noch) geltenden Gesetzes nachvollziehbar. Wenn Sie sich nicht für Freiheit oder die verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten einsetzen wollen, ist das Ihre Sache – ebenso Ihr gutes, verbrieftes Recht. Herrn Rimoldi diesbezüglich aber anzugehen, kleinzumachen und ihm Märtyrertum vorzuwerfen ist nicht nur unintelligent und beschränkt, sondern auch noch in einer Dimension unverschämt, die seinesgleichen sucht. Sie müssen mit anderen Meinungen nicht einverstanden sein, aber tolerieren und respektieren müssen Sie diese! Genau so, wie andere mit Ihren Utopien nicht korrespondieren müssen. Das gebieten nicht irgendwelche Meinungsmanager, Identitätsapologeten oder nicht gewählte Denunzianten, sondern objektiv schlicht die rahmengebende Verfassung. Im Umkehrschluss könnte man demnach durchaus auch behaupten, dass Sie folglich gegen die Verfassung sind und den Rechtsstaat ablehnen? Sie sind auch gegen die Aufklärung? Gegen die Errungenschaften der französischen Revolution? Gegen die Freiheit des Einzelnen? Gegen Selbstbestimmung? Gegen Selbstverantwortlichkeit?

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 08.06.2021, 10:26 Uhr

      Da versucht ein kleines Männlein mit einem Kommentar bedeutsam zu werden. Herzig

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    • Profilfoto von Petra Wirz
      Petra Wirz, 09.06.2021, 00:10 Uhr

      Super Kommentar, Sam Studer! Wer wegen moderaten Massnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie (nein, es ist keine etwas stärkere Grippe) eine grosse Verschwörung oder Verfassungsbruch wittert, hat doch einfach nicht alle Tassen im Schrank. Verleugnung ist auch eine Strategie, um mit Unerwartetem klar zu kommen.

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  • Profilfoto von Peter Bitterli
    Peter Bitterli, 07.06.2021, 22:29 Uhr

    «Ich finde es erschreckend, welches Denunziationsbedürfnis bei gewissen Leuten im Verlaufe der Pandemie zum Vorschein gekommen ist».
    Dem ist in der Tat so, wobei das Erschrecken sich eigentlich in Grenzen halten könnte. Die Programme der beiden Beamtenparteien leben ja nur noch vom Denunzieren, Beschuldigen, Anprangern, in Schauprozesse Zerren, Inquirieren, zur Absolution Zwingen, in Kontaktschuld Setzen von Jeder und Jedem mit abweichender Meinung. „Wokeness“ nennt man diese auferstandene Voraufklärung.

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 08.06.2021, 08:04 Uhr

      Wokeness: Sei wach, richte über andere, und fühle dich gut dabei (Zitat NZZ vom 20. Januar 2020). Trifft es doch gut! Gilt aber nicht nur für den freilaufenden Denuzianten sondern auch für den Verschwörungs-Fetischisten, den Corona-Massnahmen-Skeptiker etc.
      So gesehen, ist doch die Schweiz der reinste Streichelzoo. Alle fühlen sich gut.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 08.06.2021, 08:17 Uhr

      Einmal mehr falsch.
      Hygiene-Fetischisten werden nicht strafrechtlich verfolgt, Verfassungsfreunde jedoch schon.

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    • Profilfoto von Gruesse vom Einhorn Schlachthaus
      Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 08.06.2021, 09:09 Uhr

      Weh tuts. Wird Rimoldi bei Annahme des PMT etwa das erste Opfer, welches auf unbestimmte Zeit als politischer Gefangener im Wasserturm der universellen Gerechtigkeit verschwindet. Also wenn die Justiz politische statt juristische Urteile fällt; ah nein, das wäre ja eine Verschwörungstheorie und fake-news (Politische Urteile werden selbstredend nur bei Jana Avanzini und der Familie-Eichwäldli gesprochen). Tauchen urplötzlich Beweismittel auf, dass Rimoldi allenfalls ein gefährlicher Rechts-Terrorist ist? Die friedliebende, menschenfreundliche und sich ewig und unbeirrt für echte Meinungsvielfalt einsetzende Antifa ist dank Aktivismus statt Terrorismus natürlich durchwegs vor entsprechender Strafverfolgung geschützt und protegiert. Bravo, die Gewaltenteilung funktioniert.

      Dieser woke-«Aktivismus» (illegitime und totalitäre Meinungs-Usurpatoren) gleicht einer Sekte. Wer sich gegen sie richtet, wird exkommuniziert und vogelfrei. Beweise müssen keine vorgelegt werden. Es reicht die Denunziation durch die Gruppe mit der gepachteten moralisch unantastbaren Wahrheit und dem jederzeit verfügbaren Allwissen.

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 08.06.2021, 11:43 Uhr

      Herziger Märtyrer-Fetischismus!

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    • Profilfoto von Dunning-Kruger
      Dunning-Kruger, 08.06.2021, 13:18 Uhr

      Schon beim Kommentar von sam studer weiter oben werden die Begriffe:

      1. Märtyrer
      2. Herzig

      verwendet. Ist das Teil eines neuen Framings? Ausserdem entwickeln sich bekannterweise gerade viele Fetisch-Spielarten aus Neurosen heraus. Sind Sie davon betroffen? Wie wäre es mal, bloss als Anstoss an den Verstand, an das wettbewerbsfähige Oberstübchen, als ein lockeres Gedankenglasperlenspiel, mit einem argumentativen Konter, einer inhaltlichen Breitseite, einem sachdienlich untermauerten Leberhaken aufzutrumpfen, anstelle dieser infantil-tumben Kurzmitteilung?

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  • Profilfoto von paul
    paul, 07.06.2021, 21:57 Uhr

    last doch dem jungen mann seine welt. provozieren und auffallen sind sein ding. ansonsten ist noch nicht viel dabeii rausgekommen. lasst ihn doch einfach und erledigt

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 07.06.2021, 23:10 Uhr

      Nicht mehr Viele wissen eine Präteritumsform in relativ seltener Person so vollendet und elegant zu plazieren. Richtig: „Lesen“ als starkes Verb bildet die Form „las“. In der wenig üblichen 2. Pluralperson „ihr“ also „last“. Und das kraftvoll und ausdrucksstark an den Satzanfang gestellt: „last doch…!“ Schon sehr gekonnt.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 08.06.2021, 08:18 Uhr

      *plazieren*

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    • Profilfoto von GrammarNazi
      GrammarNazi, 08.06.2021, 09:10 Uhr

      Aber Lieber Herr Bitterli, er hat das Verb ja im letzten Teilsatz richtig geschrieben. Üben Sie etwas mehr Nachsicht!

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    • Profilfoto von Klugscheisser Bitterli
      Klugscheisser Bitterli, 08.06.2021, 11:16 Uhr

      @Herr Bitterli: Das Wort «platzieren» schreibt man übrigens mit «tz». Wenn Sie schon klugscheissen wollen, dann bitte richtig.

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 08.06.2021, 12:46 Uhr

      😂😂😂, jaaa, Herr „Klugscheisser Bitterli“, es gibt launige, elaborierte Klugscheissereien und trötig-tranige in schmallippiger Dürre. Erstere gewinnen einen Wert in sich, unabhängig vom Anlass, letztere bleiben diesem immer untergeordnet. Es gibt auch namentliche und anonyme Klugscheissereien. Im übrigen ist das „tz“ an dieser Stelle eine Generationenfrage und sieht ja nun wirklich extrem plump aus.

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 08.06.2021, 13:19 Uhr

      Bitte etwas Mässigung.

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    • Profilfoto von psul
      psul, 08.06.2021, 18:26 Uhr

      her bitterli
      meine muttersprache ist nicht deutsch. sorry für die fehler. ich hoffe aber das sie den inhalt trozdem verstanden haben. nochmals entschuldigung für meindeutsch

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