Staatsanwaltschaft klagt Besitzer von Zuger Schein-Uni an
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Die Zuger Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben gegen die ABMS. Sie wittert unlauteren Wettbewerb.
(Bild: zentralplus)Die selbsternannte Universität ABMS blitzte vor einem halben Jahr beim Luzerner Kantonsgericht ab, nachdem sie Anzeige gegen eine zentralplus-Journalistin erhoben hatte. Nun ist die Schule selbst im Visier der Justizbehörden. So hat die Zuger Staatsanwaltschaft kürzlich Anklage gegen den Besitzer der Zuger Schein-Universität erhoben.
Besagter Schulbesitzer ist mittlerweile abgetreten
«Die Voruntersuchungen zum Fall wurden kürzlich abgeschlossen», erklärt nun Kleiner. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Anklage beim Strafgericht erhoben. Konkret gilt die Anklage dem vormaligen Schulbesitzer. Dieser ist laut Handelsregister im April aus dem Amt ausgeschieden.
Wie dort weiter zu erkennen ist, haben sich die Besitzverhältnisse und der Firmensitz der Schule in den letzten Jahren mehrmals geändert. So hatte die Firma ihren Sitz über mehrere Jahre in Baar, bis sie diesen letztes Jahr nach Zug verlegte. Seit Kurzem ist die Firma in der Stadt Zürich ansässig.
Kantonsgericht gibt zentralplus recht
zentralplus hat bereits vor einiger Zeit über die selbsternannte Universität ABMS geschrieben (zentralplus berichtete). Konkret kritisierten wir, dass der Kanton Zug solche unseriösen Unternehmen einfach gewähren lässt und nicht eingreift.
Daraufhin reichte die ABMS Strafanzeige gegen die Journalistin ein. Die Schule wehrte sich dagegen, als Schein-Universität betitelt zu werden, und beschuldigte die Journalistin der Verleumdung, der üblen Nachrede, der Beschimpfung und des unlauteren Wettbewerbs.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft, die mit dem Fall betraut war, entschied, die Untersuchung einzustellen. Woraufhin die ABMS den Fall im Sommer 2017 ans Luzerner Kantonsgericht weiterzog. In einem Schreiben mutmasste die Schule, dass hinter dem kritischen Artikel, den zentralplus veröffentlicht hatte, die Universität Luzern stecke und diese versuche, den Raum einer Wirtschaftsfakultät für sich selber freizuhalten.
Das Luzerner Kantonsgericht liess sich nicht von dem Schreiben beirren, wie sich im Beschluss vom Dezember 2017 zeigte. Denn das Gericht befand, dass die im Artikel verwendeten Begriffe wie «Titelmühle» oder «Schein-Uni» gerechtfertigt seien, und wies die Beschwerde der Schule ab (zentralplus berichtete).
ABMS wird gescholten
Weiter hob das Kantonsgericht gar selber den Mahnfinger gegen die ABMS. So kritisierte sie die Werbemethoden der Schule und bezeichnete diese als fragwürdig und kritisierbar. «Die Werbestrategie der Privatklägerin ziele erkennbar darauf ab, bei ausländischen Personen den (mithin falschen) Eindruck zu erwecken, sie sei eine von schweizerischen staatlichen Stellen anerkannte Universität.» Dies, obwohl die ABMS in der Schweiz nicht akkreditiert ist.
Das Kantonsgericht kam denn zum Schluss, dass die ABMS gar selber gegebenenfalls irreführende und unrichtige Äusserungen machen würde und sich «damit […] in einem rechtlich fragwürdigen Bereich» bewege.
Daraufhin besann sich die ABMS offenbar. Es erfolgte kein Weiterzug ans Bundesgericht, womit der Kantonsratsentscheid nun rechtsgültig ist.
Die Webseite ist völlig eingeschlafen
Besucht man heute die Webseite der ABMS, gelangt man einzig auf ein notarielles Schreiben aus dem Jahr 2016, in dem unter anderem zu lesen ist, dass der Kanton Zug der Schule erlaubt, Lehrprogramme anzubieten. Weiter kommt man auf der statischen Seite nicht.
Noch immer ist in Sachen ABMS ein Verfahren gegen eine ehemalige Journalistin des «Beobachters» hängig. Diese hatte im Jahr 2016 eine Undercover-Reportage über die Schule geschrieben. Besagte Journalistin wurde überdies von der ABMS über eine Million Franken betrieben.
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