Staatsanwaltschaft führt Strafverfahren gegen Luzerner Polizistinnen selbst
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Alt-Kantonsrätin Heidi Joos wirft der Luzerner Polizei unter anderem Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigung vor. Die Luzerner Staatsanwaltschaft geht diesen Vorwürfen eigenhändig nach. Anders in Zug: Dort werden Vorwürfe gegen einen Polizeikadermann ausserkantonal untersucht.
Im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz am Pfingstwochenende auf dem Bahnhofplatz Luzern führt die Luzerner Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen mehrere Luzerner Polizisten. An jenem Samstag Ende Mai hatte eine Mahnwache gegen die Coronamassnahmen stattgefunden, in deren Umfeld Alt-Kantonsrätin Heidi Joos festgenommen wurde (zentralplus berichtete).
Im Nachgang hatte sich Joos in einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt. Sie warf den Polizisten unter anderem vor, ihr Leben gefährdet und sie ihrer Freiheit beraubt zu haben. Nach der Veröffentlichung des Briefes hatte die Luzerner Polizei von sich aus die Staatsanwaltschaft darum gebeten, die Vorwürfe gegen die Polizisten rechtlich abzuklären (zentralplus berichtete).
«Selbstständig und unabhängig»
Diese Untersuchung läuft derzeit noch. Die Staatsanwaltschaft Luzern betrachtet sich als «selbstständig und unabhängig» – und leitet die Ermittlungen daher selber, wie sie auf Anfrage von zentralplus mitteilt. Das bedeutet: Der zuständige Staatsanwalt befragt Zeugen und sucht nach Beweisen – allerdings ohne die Luzerner Polizei einzubeziehen, wie das sonst meistens bei Ermittlungen der Fall ist. Diese kann aus Befangenheitsgründen schlecht gegen die eigenen Kollegen ermitteln.
Auch Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten im Alltag eng zusammen. Doch darin sieht die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall keinen Interessenskonflikt.
Anders war dies im Fall Malters, als sich die Vorwürfe gegen die Spitze des Luzerner Polizeikorps richteten. Da hatte ein Aargauer Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt. Ähnliches gilt im Zusammenhang mit aktuellen Stalkingvorwürfen gegen einen Kadermann der Zuger Polizei. In diesem Fall ermittelt die Zürcher Kantonspolizei (zentralplus berichtete).
In laufenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung
Abgesehen von den oben erwähnten Offizialdelikten – die von Amtes wegen untersucht werden müssen – hatte Heidi Joos einen Strafantrag wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten gestellt. Sie fordert eine Genugtuungszahlung (zentralplus berichtete).
Doch auch gegen sie läuft derzeit eine Strafuntersuchung. Dies, weil sie eine Polizistin gebissen haben soll. Auch dieses Verfahren ist noch pendent, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mitteilt.