Bezirksgericht Willisau erhöht die Strafe

Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt

Der Luzerner Springreiter Paul Estermann (mitte) betritt in Begleitung seines Verteidigers das Bezirksgericht in Willisau. (Bild: ber)

Das Bezirksgericht Willisau spricht den Springreiter Paul Estermann der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig. Er soll eine Busse von 4000 Franken bezahlen – das ist mehr, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

In seiner Kurzbegründung hält das Gericht fest, dass die Vorwürfe durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen seien. Nach Einschätzung des zuständigen Einzelrichters hat der Beschuldigte beim Trainieren von zwei Pferden das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat, liege eine mehrfache Tierquälerei vor.

Der Springreiter wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4'000 Franken bestraft. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss Estermann die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen.

Der Staatsanwalt beantragte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und eine Busse von 3'600 Franken. Der Verteidiger verlangte die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft und einen vollumfänglichen Freispruch (zentralplus berichtete).

Berufung ist bereits angekündigt

Estermann selber hatte alle Vorwürfe abgestritten. In seinem letzten Wort in der Gerichtsverhandlung am Dienstag hatte er nochmals beteuert: «Ich reite gerne, ich reite lange und ich arbeite gerne mit den Pferden zusammen. Ich bin ganz sicher kein Tierquäler.»

Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Luzerner Kantonsgericht.

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