Reglement für Sportanlagen

Sportverein muss neu das Zehnfache zahlen

Das Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern wurde überarbeitet. Für städtische Vereine ändert sich soweit nichts − ausser, dass nun auch die Littauer Beiträge zu leisten haben. Auswärtige, kantonale und kommerzielle Nutzer müssen jedoch künftig tiefer in die Taschen greifen.

Im März 2013 hat der Stadtrat von Luzern der Bildungsdirektion den Auftrag erteilt, neue Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen in der Stadt Luzern zu erarbeiten. Dies, da die heutigen Rechtsgrundlagen nur sehr rudimentär ausgestaltet sind (siehe Box). Das Ziel der Überarbeitung war die Definition von Vergabekriterien, welche der heutigen Praxis entsprechen und den Nutzenden sowie den Infrastrukturen gerecht werden sollen.

«Städtische Vereine profitieren weiterhin von den heutigen Tarifen.»
Ursula Stämmer, Bildungsdirektorin Stadt Luzern 

Das neue Reglement sei transparent und nachvollziehbar, heisst es bei der städtischen Bildungsdirektion. «Städtische Vereine profitieren weiterhin von den heutigen Tarifen», erklärt Bildungsdirektorin Ursula Stämmer. Mit der Einführung des neuen Tarifsystems werden künftig auch Vereine aus den Stadtteilen Littau und Reussbühl eine Nutzungspauschale entrichten müssen. Sie haben bisher − als Übergangslösung − von Sonderregelungen profitiert und nichts bezahlt.

Beitrag verzehnfacht 

«Ich finde die Beiträge zumutbar, da sie immer noch bescheiden sind», so Stämmer. Wichtig sei ihr vor allem, dass die Vereine aus den neuen Stadtgebieten den anderen städtischen Vereinen und Organisationen gleichgestellt sind. «Wir wollen, dass für alle dieselben Regelungen gelten.» 

Mit höheren Tarifen als bisher müssen hingegen nicht-städtische, kantonale und kommerzielle Nutzer rechnen. Ihre Nutzungspauschale wird neu berechnet. «Dass unser Beitrag damit von 250 auf 2’400 Franken angehoben und somit fast verzehnfacht wird, haben wir so nicht erwartet», sagt Jannik Niklaus, Sprecher des American Football Clubs «Luzern Lions». Man werde das ins Budget einplanen und für die Zukunft neue Einnahmequellen finden müssen.

«Wir fordern gleich lange Spiesse und Gleichberechtigung bei der Feldzuteilung.»
Jannik Niklaus, American Football Club «Luzern Lions»

Niklaus hat Verständnis für die Tariferhöhung, fordert jedoch, dass es dann bei der Platzvergabe zukünftig keine Benachteiligung von auswärtigen Teams mehr geben darf. «Dass sich zwei American Football Teams mit 70 bis 80 Spielern ein Feld teilen müssen, das nur ein Viertel von einem Fussballfeld gross ist, während daneben 12 bis 15 einheimische Fussballer ein halbes Fussballfeld nutzen können, ist mit der künftigen finanziellen Regelung aus unserer Sicht nicht mehr angebracht», so Niklaus. «Da fordern wir gleich lange Spiesse und Gleichberechtigung bei der Feldzuteilung.»

Neues Tarifsystem

Im neuen Tarifsystem sind die Art der Nutzer (Tarifklassen) und die Art der genutzten Infrastruktur (Tarifstufen) tarifbildend. Bei den Nutzern wird unterschieden zwischen städtischen Vereinen und Organisationen gegenüber nicht-städtischen und kommerziellen Organisationen (siehe Darstellung).

Das geplante Tarifsystem für Hallen, Aussenspielfelder und Räume (Quelle: Bildungsdirektion Stadt Luzern)

Die Einführung des neuen Reglements ist auf den 1. August 2016 geplant. Bei den Vereinen der Tarifklasse 1 erfolgt eine stufenweise Einführung der neuen Tarife über vier Jahre, sofern sich eine Veränderung nach oben gegenüber dem heutigen Besitzstand ergibt. Erst ab 2020 werden die Vereine somit den vollen Tarif gemäss dem neuen Reglement bezahlen müssen.

Veraltete Rechtsgrundlagen

Die Stadt Luzern bietet Vereinen die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit städtische Sportanlagen, Aussenspielfelder und Schulräume zu nutzen. Die Verwaltungs- und Tarifpraxis der Stadt Luzern basiert auf der Verordnung über die mietweise Überlassung von Turnhallen und Aussenanlagen der Stadt Luzern an Organisationen von 1995 und dem Tarif für die mietweise Überlassung von Räumen in städtischen Schulhäusern von 2006. Es existieren jedoch zahlreiche Zusatzregelungen und Ausnahmen. Sie wurden durch die konkreten Anwenderfälle notwendig. So gibt es beispielsweise keine Unterscheidung zwischen städtischen und nicht-städtischen Vereinen. Ebenfalls sind einige Tariffestlegungen heute nicht mehr nachvollziehbar. Daraus entstehen Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten, welche mit der Erarbeitung neuer Rechtsgrundlagen behoben werden sollen.

Die geplanten Tarife für Hallen, Aussenspielfelder und Räume basieren auf einer durchschnittlichen Vollkostenrechnung pro Stunde und beinhalten einen Amortisationsteil und einen Anteil an Unterhaltskosten. Mit der heutigen Tarifordnung wird bei Vollkosten von rund 8 Millionen Franken und Einnahmen von 390’000 Franken lediglich ein Deckungsgrad von rund fünf Prozent erreicht.

«Mit dem neuen Tarifsystem kann ein Deckungsgrad von etwas mehr als 10 Prozent erreicht werden», erklärt Stämmer. Bei gleichbleibenden Vollkosten steigen die Einnahmen der Stadt auf rund 900’000 Franken. «Dabei muss beachtet werden, dass immer noch rund 90 Prozent der tatsächlichen Kosten von der öffentlichen Hand bezahlt wird.»

Stark steigende Unterhaltskosten

Das Ressort Aussensport (RASA) der Stadtgärtnerei ist in Absprache mit der Dienstabteilung Kultur und Sport für den Betrieb und Unterhalt der städtischen Aussensportanlagen zuständig. In diesem Zusammenhang nimmt das RASA jährlich Teil- oder Totalsanierungen von städtischen Rasenspielfeldern vor.

Seit 2011 ist die Stadt mit stark steigenden Unterhaltkosten im Bereich der Aussenspielfelder konfrontiert. Die Ursachen dafür seien unter anderem in der erhöhten Anzahl von Vereinen, welche die Aussenspielfelder nutzen, sowie der Zunahme der Fläche durch die Fusion Littau-Luzern zu finden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Rasenspielfeld alle 25 Jahre saniert werden sollte. Eine Totalsanierung eines Rasenspielfeldes liegt bei rund 250’000 bis 300’000 Franken.

Mehrerträge für Unterhalt

Das RASA hat deshalb einen Erneuerungs- und Sanierungsplan bis 2024 erstellt, in dem aufgezeigt wird, wie hoch die notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren sein werden, um die Aussenspielfelder weiterhin bespielen zu können. Diese Investitionen sollen ab 2016 in die Investitionsrechnung eingestellt werden.

Gleichzeitig sollen die Mehrerträge, welche durch das neue Tarifsystem generiert werden, dem Unterhalt der Sportanlagen, und somit den Nutzern, zu Gute kommen. Bei den Sportanlagen geschieht dies dadurch, dass die zusätzlichen Erträge für die Abschreibung der zu tätigenden Investitionen verwendet werden. Damit könne eine zusätzliche Verschuldung der Stadt vermieden werden.

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