Spitalpersonal darf trotz Quarantäne zur Arbeit
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Die Luzerner Spitäler wappnen sich für einen weiteren Anstieg der Coronafallzahlen – und können dabei auf eine erleichterte Quarantäne-Regel für ihre Angestellten zählen.
240 neue Coronafälle hat der Kanton Luzern am Freitag vermeldet. Dazu zwei weitere Todesfälle, zwei Personen im Alter von 61 und 88 Jahren, wie Gesundheitsdirektor Guido Graf an einer Pressekonferenz zum Stand der Situation sagte (zentralplus berichtete).
Den Anstieg bekommen auch die Spitäler zu spüren. Am Freitag waren 61 Personen hospitalisiert, 11 befanden sich auf der Intensivstation. «Die Spitäler füllen sich, wir müssen uns auf eine Verschärfung der Situation vorbereiten», sagte Marco Rossi, Chefarzt Infektiologie und Spitalhygiene am Luzerner Kantonsspital (LUKS).
Dafür arbeitet man einerseits mit anderen Spitälern zusammen. Das LUKS hat beispielsweise zuletzt Patienten aus Zug aufgenommen, wenn die dortige Intensivstation überlastet war. Andererseits werden erneut – wie bereits letzten Frühling – gewisse Eingriffe verschoben. «Es handelt sich um nicht dringliche Operationen, deren Verschiebung den Patienten keinen gesundheitlichen Nachteil verschafft, beispielsweise wenn jemand ein künstliches Gelenk braucht.»
In der Freizeit müssen sie in Quarantäne bleiben
Für Aufsehen sorgte diese Woche ein Schreiben der Aargauer Kantonsärztin: Sie erlaubt bei akutem Personalmangel selbst Angestellten den Einsatz, die in Quarantäne sind oder selber mit dem Coronavirus infiziert sind, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Auch in anderen Kantonen gibt es Ausnahmeregelungen, die auch das Nationale Zentrum für Infektionsprävention (Swissnoso) empfiehlt.
Im Video spricht Marco Rossi vom Luzerner Kantonsspital über die Situation und die Stimmung im Spital:
Dass Gesundheitsfachpersonen zum Einsatz kommen, die aufgrund eines engen Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne sind, kommt auch in den Luzerner Spitälern vor, sagt Chefarzt Marco Rossi. Man habe in enger Absprache mit dem Kantonsarzt eine Lösung gefunden. «Man muss aber präzisieren: Es ist nicht so, dass diese Personen nicht in der Quarantäne sind», sagt der stellvertretende Leiter des Sonderstabs Pandemie am LUKS.
Die betroffenen Mitarbeiter hätten einzig die Erlaubnis, für den Arbeitsweg und ihre Arbeit im Spital die Quarantäne zu unterbrechen. Im privaten Umfeld und ihrer Freizeit hingegen müssen sie sich weiterhin an die Regeln halten und sich in Quarantäne begeben.
«Wer positiv getestet wurde, darf selbstverständlich nicht eingesetzt werden.»
Marco Rossi, LUKS
Der Schutz der Mitarbeitenden und der Patienten sei trotzdem gewährleistet, versichert Marco Rossi. Dafür sorgen die hohen Hygieneanforderungen, die Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln. «Darum sind wir zuversichtlich, dass wir auch Leute aus der Quarantäne einsetzen können.»
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen
Kantonsarzt Roger Harstall bestätigt auf Anfrage, dass für Gesundheitsfachpersonen Erleichterungen der Quarantäne vereinbart wurden.
Dafür müssen allerdings klare Bedingungen erfüllt sein. Die erleichterte Quarantäne kommt nur für Personen infrage, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, selber aber keine Symptome aufweisen. Wer solche entwickelt, muss sich sofort einem Coronatest unterziehen. «Wer positiv getestet wurde, darf selbstverständlich nicht eingesetzt werden», sagt Marco Rossi.
Kantonsarzt Roger Harstall schliesst aber nicht kategorisch aus, dass man diese Bedingungen weiter lockern muss, sollte dies aufgrund einer Eskalation der epidemiologischen Lage nötig werden. «Wir alle hoffen aber, dass es nicht so weit kommt.»
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