Gesellschaft
Debatte um angeblichen Missbrauch

Sozialhilfe bei Rückkehr in die Ukraine? So machts Luzern

Der Bund schlägt vor, dass die Sozialhilfe an Flüchtlinge aus der Ukraine in bar ausbezahlt wird. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Nicht alle Flüchtlinge, die in die Ukraine zurückkehren, melden sich ordentlich ab – theoretisch könnten sie so weiter Sozialhilfe beziehen. Allerdings nicht lange. Und sie riskieren eine Anzeige wegen Betrugs.

Flüchtlinge, die das Sozialsystem der Schweiz ausnutzen: Sie waren schon immer ein gefundenes Fressen für all jene, welche die Fremdenfeindlichkeit politisch bewirtschaften. Der neuste Stein des Anstosses sind Menschen, die in die Ukraine zurückkehren und weiter Sozialhilfe beziehen könnten.

Die «Sonntagszeitung» widmet dem Thema einen grossen Bericht. Der Autor steigt mit einem konkreten Beispiel in den Text ein. Er schildert, dass «die Vermutung nahe liege», dass eine junge Frau aus Zürich in die Ukraine zurückgekehrt ist, aber weiterhin Zugriff auf ihr Konto hat, auf welches Sozialhilfe eingezahlt wird.

Von der wagen Vermutung zum grossen Ganzen

Einziger Hinweis darauf: Sie hat den Kontakt mit der Gastfamilie abgebrochen. Wobei auch noch erwähnt wird, dass das Verhältnis in den Wochen davor so schwierig war, dass die Ukrainerin in ein Asylzentrum des Kantons zog.

Weitere Indizien für einen hinreichenden Verdacht bleibt der Autor schuldig. Das hindert ihn aber nicht daran, vom Einzelfall aufs grosse Ganze zu sprechen zu kommen. Die Schuld an dem behaupteten Sozialhilfemissbrauch ortet er bei den Kantonen. Schliesslich empfehle das Staatssekretariat für Migration (SEM) den zuständigen Behörden sicherzustellen, dass Sozialhilfe nicht Personen gewährt wird, die nicht mehr in der Schweiz sind. «Je kürzer der Auszahlungsrhythmus und je flächendeckender die Auszahlung in Form von Bargeld, umso engmaschiger erfolgt die Anwesenheitsprüfung», wird SEM-Mediensprecher Lukas Rieder zitiert.

Sozialhilfe in bar an 120'000 Flüchtlinge aus der Ukraine zahlen?

Die gleiche Behörde rechnet damit, dass bis Ende des Jahres 120'000 Flüchtlinge aus der Ukraine in der Schweiz sein könnten. Jeder einzelnen einmal wöchentlich Bargeld in die Hand zu drücken – der Aufwand ist nicht auszumalen. Die Idee ist schlicht absurd.

In Luzern ist es so, dass die Sozialhilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – für viele nicht mehr als 11.20 Franken pro Tag – auf ein Konto einbezahlt wird (zentralplus berichtete). Die Menschen werden in einer Informationsbroschüre darauf hingewiesen, dass sie Änderungen an ihrer persönlichen Situation melden müssen. Ansonsten riskieren sie nicht nur die sofortige Streichung der Unterstützung, sondern auch eine Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche kann auch mit Reiseeinschränkungen einhergehen, wenn jemand international zur Fahndung ausgeschrieben wird.

Gleiche Regeln für alle

«Je nach persönlicher Situation werden Sie mehr oder weniger regelmässig zu Beratungsgesprächen
eingeladen. Sie müssen an diesen Gesprächen teilnehmen», heisst es weiter in der Broschüre. Werden Kontrolltermine angeordnet, müssen diese persönlich wahrgenommen werden.

Damit gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine die gleichen Regeln wie für alle, die Sozialhilfe beziehen. Das Missbrauchsrisiko ist vorhanden, aber im Vergleich relativ klein. Dies, weil im Kanton Luzern der überwiegende Anteil der Flüchtlinge in kantonalen Zentren untergebracht sind, die eine Abreise zwangsläufig mitbekommen (zentralplus berichtete).

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