Felix Gmür stellt sich in Luzern der Basis

So will Bischof Gmür sexuellen Missbrauch in der Kirche verfolgen

Der für Luzern verantwortliche Bischof Felix Gmür sprach diesen Mittwoch in Luzern.

(Bild: les)

Für die Verfolgung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche sei in erster Linie die Justiz zuständig, sagte Bischof Felix Gmür diesen Mittwoch in Luzern. Die Kirche müsse dafür sorgen, dass nichts mehr vertuscht werde. Die Luzerner Katholiken forderten bei allen Missbrauchsfällen eine umfassende, unabhängige Aufarbeitung.

Sexueller Missbrauch, unter anderem von Minderjährigen, wurde in der katholischen Kirche lange unter dem Deckel gehalten. Felix Gmür, Bischof des Bistums Basel, besuchte im März einen Kongress in Rom zum Thema. Diesen Mittwoch berichtete er dem Parlament der Luzerner Katholiken über die neusten Entwicklungen. 

Ein «Werkzeug Satans»

Der für Luzern zuständige Bischof sprach von einem freien Austausch ohne Protokoll und Tabus, der in Rom stattgefunden habe. Das Thema ist schwierig. Die «Unmenschlichkeit des Phänomens» werde «in der Kirche noch unmenschlicher und skandalöser», hatte etwa der Papst laut der «Süddeutschen Zeitung» am Rande der Konferenz erklärt. «Die gottgeweihte Person, die von Gott auserwählt wurde, um die Seelen zum Heil zu führen, lässt sich von ihrer menschlichen Schwäche oder ihrer Krankheit versklaven und wird so zu einem Werkzeug des Satans», so Papst Franziskus über die Täter in den eigenen Reihen.

Genau um diese Abgründe ging es auch diesen Mittwochnachmittag im Luzerner Regierungsgebäude. Gmür erklärte die verschiedenen Stufen von Tabuthemen, welche die Diskussion beinhalte. Es gehe um Sexualität, um Missbrauch, um Minderjährige und darüber hinaus schliesslich noch um alles zusammen in der katholischen Kirche.

Heirat ab 12 Jahren

«Einmal mehr habe ich festgestellt, wie unterschiedliche kulturelle Ausprägungen in der katholischen Kirche vorherrschen», sagte Gmür. Er erwähnte die Zusammensetzung des Kongresses mit Vertretern aus aller Welt. Die «gravierende Angelegenheit» werde sehr unterschiedlich betrachtet. 

«Es darf nichts mehr vertuscht werden.»

Bischof Felix Gmür

«Unsere Justiz ist kompetent und hat die nötigen Mittel, die Verbrechen zu verfolgen», sagte der Bischof. Man müsse Übergriffe an Minderjährigen untersuchen, verfolgen und ahnden, so die heutige Lesart. 

Diese Einsicht sei aber nicht überall vorhanden. «Was nützt eine Definition des Schutzalters 18, wenn man im Iran bereits ab 12 Jahren heiratet?», fragte Gmür. Es sei schwierig, wenn das staatliche Recht kein Verbrechen vorsehe oder noch schlimmer, es gar keinen Justizapparat gebe. «Deshalb sind unsere innerkirchlichen Richtlinien so wichtig.»

Papst setzt Meldepflicht durch

Die Luzerner Katholiken hatten sich im Vorfeld des Kongresses beim Bischof ganz klar in Position gebracht. Sie forderten bei allen Missbrauchsfällen eine umfassende, unabhängige Aufarbeitung. Die Opferhilfe oder der Opferschutz sollen höher gewichtet werden. Die Luzerner Katholiken stellten weiter fest, dass häufig Machtmissbrauch die Ursache eines sexuellen Übergriffes sei. Und schliesslich forderten sie Transparenz, was für die Glaubwürdigkeit der Kirche unabdingbar sei. 

Als Errungenschaft des Kongresses in Rom bleibt eine Meldepflicht übrig. Laut einem Erlass des Papstes sind alle in der katholischen Kirche tätigen Personen verpflichtet, Berichte über sexuellen Missbrauch oder Vertuschung desselben an die zuständige kirchliche Autorität zu melden. Es macht sich neu auch strafbar, wer keine Meldung macht. «Es darf nichts mehr vertuscht werden», ergänzte Gmür. 

Hier sind nicht nur die Bistümer gefordert, neu gelten die Regeln für sämtliche Institutionen, die im Dienste der katholischen Kirche tätig sind. Hier sind etwa Ordensbrüder oder auch -schwestern gemeint. 

Bischof Gmür stellte sich den Fragen der Basis.

Bischof Gmür stellte sich den Fragen der Basis.

(Bild: les)

Neu gehört zu den Bistumsrichtlinien, dass alle Bewerber und auch die amtierenden Seelsorger einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Ein Register lehnt Gmür aber ab. «Das würde gegen das Datenschutzgesetz verstossen.»

Weiter wurde früher der Wille des Opfers bei Missbrauchsfällen sehr stark gewichtet. «Heute kommt es bei jedem Offizialdelikt zu einer Anzeige», erklärt Gmür. Ob das Opfer dies wolle oder nicht. Gmür zeigte weiter auf, wie man im Bistum Basel mit dem Opferschutz umgehe. Bei aktuellen Fällen verweist er auf die staatlichen Gerichte. Bei verjährten Fällen gibt es einen Genugtuungsfonds. Opfer würden bis mit zu 20’000 Franken entschädigt. 

Beichtgeheimnis über alles

Nebst einem Verbrechen ist ein Missbrauch in der katholischen Kirche auch eine Sünde. Schwierig wird es bei der Beichte eines Missbrauchs. Denn laut dem Vatikan darf das Beichtgeheimnis nicht gebrochen werden.

Als im Anschluss noch Fragen an den Bischof gestellt wurden zur Zukunft des Zölibats oder der Rolle der Frau in der katholischen Kirche, musste er die Fragenden mit Neuigkeiten aus Rom enttäuschen. 

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon