Software verhindert Falschanmeldungen

So schiebt der Kanton Zug Impfdränglern den Riegel vor

Geimpft wird nur, wenn ein Attest belegt, dass es sich um einen Höchstrisikopatienten handelt. (Bild: Pixabay)

Wegen ihrer begrenzten Verfügbarkeit müssen Covid-Impfstoffe auch im Kanton Zug immer präziser eingesetzt werden. Von Patienten mit schweren chronischen Krankheiten wird deshalb seit Anfang Februar ein Attest verlangt. Und die aktualisierte Anmeldesoftware verhindert künftig Falschanmeldungen.

Der Covid-19-Impfstoff ist in der Schweiz heissbegehrt und immer noch knapp. Im Zuge der Impfpriorisierung hat der Bund die aktuelle Zielgruppe deshalb schon früh angepasst und weiter präzisiert. Geimpft werden vorerst Über-75-Jährige, das Personal in Alters- und Pflegeheimen sowie Personen mit «chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko».  

Letztere «Höchstrisikopatienten» müssen ihren Risikostatus im Kanton Zug seit Anfang Februar mit einem ärztlichen Attest bestätigen. Das unterschriebene Formular ist beim Ersttermin im Impfzentrum vorzuweisen.

Damit wird sichergestellt, dass nur diejenigen geimpft werden, die geimpft werden sollen. «Weil die Impfstoffe knapp sind, sind wir gezwungen, sie sehr präzise einzusetzen.», erklärt Aurel Köpfli von der Gesundheitsdirektion Kanton Zug die Massnahme.

Falschanmeldungen waren vorprogammiert

Um dies sicherzustellen, hat der Bund die Anmeldesoftware für die Kantone angepasst. Die aktualisierte Version ist seit letztem Donnerstag auf der Impfhomepage des Kantons Zug verfügbar.

Den Benutzerinnen erleichtert die Software die Anmeldung, indem sich die besonders schweren Vorerkrankungen und das zu unterschreibende Attest per Mausklick aufrufen lassen. Den Kantonen ermöglicht sie, Höchstrisikopatienten («Personen mit dem höchsten Risiko») überhaupt als solche zu erfassen.

Nachdem im Kanton Zug am 11. Januar mit den Impfungen gestartet wurde, werden Höchstrisikopatienten seit dem 21. Januar geimpft. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte wegen der Impfstoffknappheit zwar bereits Anfang Januar eine Präzisierung der Risikogruppen vorgenommen und dem Impfplan angepasst. Weil das Softwareupdate bis zum Impfstart der Kantone jedoch nicht realisiert werden konnte, waren Falschanmeldungen aber vorprogrammiert.

Was ist eigentlich ein «Höchstrisikopatient»?

Während die Anmeldesoftware des Bundes sich nämlich ganz allgemein an Personen mit «chronischen Krankheiten» richtete und auf Krankheitsbilder wie «Bluthochdruck» verwies, wäre der Kanton im Sinne des aktualisierten Impfplans darauf angewiesen gewesen, dass sich vorerst nur die besonders gefährdeten unter ihnen im System registrierten. 

Die Gesundheitsdirektion versuchte mögliche Verwirrungen noch vor Kampagnenstart aufzulösen, indem sie die «chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko» in der Anleitung zum Registrationsprozess auflistete. Zudem bat man darum, dass sich nur Personen aus den aktuellen Zielgruppen für eine Erstimpfung anmelden sollen.

Dass sich auch Personen mit nicht ganz so gravierenden Vorerkrankungen für einen der frühen Impftermine registriert haben, liess sich aber nicht verhindern.

Drähte laufen heiss – wegen versehentlicher Falschanmeldungen

Alle unter 75-jährigen Risikopatienten, die sich aufgrund einer chronischen Krankheit für die Erstimpfung angemeldet haben und die Kriterien für das ärztliche Attest nicht erfüllen, sind deshalb seitens der Gesundheitsdirektion gebeten, sich telefonisch bei der Hotline des Impfzentrums (041 531 48 00) zu melden. Sie sollen sich ab- und via Anmeldetool neuanmelden.

Wie sehr die Softwareaktualisierung angezeigt war, zeigt sich daran, dass die Telefonleitungen des Zuger Impfzentrums laut Aurel Köpfli am Donnerstag mehr oder weniger heissliefen. Die meisten Anrufer hätten sich bei der Abmeldung vielmals für die versehentliche Falschanmeldung entschuldigt.

Ab März wird nur noch mit Attest geimpft

Es ist durchaus nicht auszuschliessen, dass aufgrund des verwirrenden Anmeldeprozederes in der frühen Impfphase Personen geimpft worden sind, die nicht zur aktuellen Zielgruppe zählen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass aufgrund der knappen Impfdosen seit fast einem Monat hauptsächlich Zweitimpfungen verabreicht werden. Aurel Köpfli ist deshalb davon überzeugt, dass es sich nur um Einzelfälle handelt.

Mit der aktualisierten Software dürften Falschanmeldungen vom Tisch sein - es sei denn, sie geschehen willentlich. Eine Impfung dürften allfällige «Impfdrängler» aber in Zukunft nicht mehr erhalten. Bis Ende Februar zeigt sich das Impfzentrum Zug noch kulant. Die Gesundheitsdirektion geht davon aus, dass bis in 10 Tagen jeder und jede von der Attestpflicht gehört und allenfalls reagiert habe, so Aurel Köpfli. Ab März dann sollen auch in Zug nur noch Höchstrisikopatienten geimpft werden, die beim Ersttermin eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. 

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3 Kommentare
  • Profilfoto von verena voser
    verena voser, 22.02.2021, 17:23 Uhr

    falschanmeldung? impfdrängler? ich erfülle keine der aktuell geltenden bedingungen für die impfung. mich interessierte, ob das bei der anmeldung erkannt wird. also begann ich, das formular auszufüllen. wahrheitsgemäss. schritt für schritt. ganz einfach. bis zum schluss. und erhielt den hinweis, ich sei angemeldet – als impfwillige, die sehr gut warten kann, bis „meine“ gruppe an der reihe ist.

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  • Profilfoto von Beat Hotz
    Beat Hotz, 21.02.2021, 18:31 Uhr

    Guten Tag

    Vor längerer Zeit habe ich mich als 69 jähriger zum Impfen angemeldet. Da ich einen zu hohen Blutdruck habe und zudem in der Pollensaison Asthma kriege, habe ich auf dem Fragebogen an der entsprechenden Stelle ein Kreuzchen gemacht. Es wurde ja nicht gefragt, ob die entsprechenden Leiden medikamentös behandelbar sind oder nicht. Auch habe ich bei der Frage, ob der Arzt die Impfung dringend empfiehlt, kein Kreuz gemacht.
    Ich finde es nun einigermassen beleidigend, im Artikel alle mehr oder weniger gut medizinisch versierten Personen, die sich als Risikopatienten betrachtet haben, als Impfdrängler zu bezeichnen. Ich persönlich ärgere mich sehr darüber.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 21.02.2021, 21:11 Uhr

      Vielen Dank für die Rückmeldung, ich kann das nachvollziehen. Im Artikel steht aber explizit, dass es zu einer Reihe von versehentlichen Anmeldungen gekommen ist. Diese Personen werden nicht als Impfdrängler bezeichnet. Der Bericht zeigt aber auf, wie einem bewussten Missbrauch entgegengewirkt wird – deshalb der entsprechende Titel.

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