Luzerner Kriminalgericht verurteilt Betrüger

Seniorin um eine Viertelmillion erleichtert

Gewerbsmässiger Betrug sowie betrügerischer Missbrauch: Ein 42-jähriger Sempacher hat sich so um insgesamt 270'000 Franken bereichert. (Bild: fotolia)

Ein 42-Jähriger Sempacher hat von Bekannten knapp 270’000 Franken ertrogen. Das Geld verspielte er bei Sportwetten und Glücksspielen sogleich wieder. Nebst einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren muss sich Franz L.* ausserdem in ambulante Behandlung begeben.

Wegen mehrfachem Betrug: Der Sempacher Franz L.* ist am 1. April 2015 vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Der 42-Jährige hat sich nebst gewerbsmässigem Betrug unter anderem auch betrügerischen Missbrauch zu Schulden kommen lassen.

Unerlaubt Zigaretten mit Tankkarte gekauft

Von April bis August 2012 arbeitete der Sempacher bei einer Gartenarchitektur und -baufirma im Kanton Luzern. Der Beschuldigte führte für diese Handlangerarbeiten Fahrten mit dem Lieferwagen aus, weshalb er zu diesem Zweck eine Tankkarte erhielt. Im Juli 2012 verwendete der 42-Jährige diese jedoch nicht nur zum Tanken, sondern bezog mit dieser in mehreren Filialen unerlaubt Esswaren sowie Zigaretten – insgesamt für einen Betrag von 5’600 Franken.

Die Zigaretten verkaufte der Verurteilte an Kollegen und Restaurants, um seine Spielwetten finanzieren zu können. Im Oktober 2012 – nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses – leistete Franz K. eine Rückzahlung an die Firma über 3’000 Franken. Die Parteien einigten sich mündlich auf eine Restschuld von 2’300 Franken.

40 Treffen mit Seniorin

Ab Mitte 2012 hat der Verurteilte während knapp acht Monaten auf betrügerische Art und Weise einer Seniorin mehrfach Geld abgeknöpft – insgesamt 40 Mal. Zum ersten Mal geschah dies Ende Juli 2012, als Franz K. seine Mutter um Geld bat und diese ihn an eine ihrer Jass-Kolleginen verwies. Gemeinsam besuchten Franz L. und seine Mutter die mittlerweile verstorbene Seniorin. Damals gab der Verurteilte an, Geld für eine Tankfüllung des Lastwagens seines Arbeitgebers zu benötigen. Noch während des Besuchs übergab die Frau dem Betrüger 1’500 Franken.

Bis Anfangs 2013 kam es zu regelmässigen Besuchen und insgesamt 40 Treffen, wie das Luzerner Kriminalgericht im Urteil ausführt. Unter Vorspielung falscher Tatsachen hat der Verurteilte so insgesamt 238’000 Franken ertrogen. Während dieser Zeit verspielte der Verurteilte den gesamten Betrag bei Sportwetten im Internet sowie bei Glücksspielen in Casinos in Frankreich.

Gleiche Masche, anderes Opfer

Die Betrugsmasche ging in der Folge weiter: Vom Januar 2013 bis März 2013 hat sich Franz L. bei einer anderen Person der gleichen Masche bedient. Unter Angaben falscher Tatsachen, wie beispielsweise, dass er Geld für den Aufbau einer Firma benötige, kam der Verurteile so zu weiteren 30’000 Franken. Den gesamten Betrag hatte er auf dieselbe Art und Weise verspielt. Innerhalb von nur acht Monaten hat sich Franz K. so knapp 270’000 Franken ertrogen – und auch gleich wieder verspielt.

Der Sempacher habe mit seinem sicheren und überzeugenden Auftreten sowie einer sehr guten Redensfähigkeit die Geschädigten getäuscht, schreibt das Kriminalgericht weiter. Dabei nahm der 42-Jährige keine Rücksicht auf das hohe Alter einer Betroffenen, die zur Tatzeit bereits über 80 Jahre alt war. Erst mit der Festnahme im März 2013 konnte das deliktische Handeln des Sempachers gestoppt werden. Franz L. ist in allen Belangen geständig.

Betreibungen von mehr als einer halben Million

Derzeit befindet sich der Verurteilte im vorzeitigen Strafvollzug in der Strafanstalt Wauwilermoos. Laut eines Betreibungsregisterauszuges des Betreibungsamtes Sursee weist Franz L. Betreibungen von insgesamt 511’500 Franken und Verlustscheine in der Höhe von knapp 890’000 Franken auf.

Ebenfalls hält das Kriminalgericht fest, dass der Beschuldigte Straftaten begangen hat, welche mit seiner verminderten Steuerungsfähgikeit aufgrund seiner Spielsucht und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung in Zusammenhang stehen. Im vorliegenden Urteil sei dies berücksichtigt.

Drei Jahre und fünf Monate Freiheitsstrafe lautet das Urteil. Eine Strafe allein scheine gemäss Kriminalgericht jedoch nicht geeignet, der Gefahr weiterer Straftaten des Beschuldigten zu begegnen. Zwei Gutachten empfehlen eine ambulante Behandlung, die ohne Aufschub des Strafvollzuges angeordnet wird. Zudem muss Franz L. die von Privatklägern geforderten 238’000 Franken bezahlen. Die Verfahrenskosten belaufen sich zudem auf weitere 26’600 Franken.

*Name der Redaktion bekannt

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon