Depressiver Täter hofft auf Neustart in Afrika

Sechs Jahre Haft für den Messerstecher des Podiums 41 gefordert

Das Podium 41 ist Zielscheibe des überparteilichen Komitees «Nein zur offenen Drogenszene im Podium 41».

(Bild: mbe.)

Vor gut einem Jahr kam es vor dem Podium 41 in Zug zu einer Messerstecherei. Am Mittwoch standen sich am Zuger Strafgericht Opfer und Täter gegenüber. Staatsanwaltschaft und Verteidigung widersprechen sich diametral. Die Anwältin fordert gar einen Freispruch für ihren Klienten.

Schnell wird an diesem Mittwochmorgen klar: Es ist kein normaler Fall, der am Zuger Strafgericht ansteht. Der Gerichtssaal ist fast bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Besuch einer Schulklasse trägt das seinige dazu bei.

Auf dem Programm steht die Verhandlung über eine Messerstecherei. Im August letzten Jahres wurde ein damals 17-Jähriger vor dem Podium 41 mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt (zentralplus berichtete).

Opfer (Fabian*) und Täter (Rico*) werden von Bekannten, mutmasslich den Eltern, ans Gericht begleitet. Schwarz gekleidet sitzt der gerade 19 gewordene Fabian da. Nur die Schuhe glänzen golden. Der Gesichtsaudruck ist ernst, die Anspannung ist ihm anzusehen.

Angeklagter leidet an Depressionen

Einige Meter weiter sitzt der Angeklagte. Er trägt längere Haare, dazu eine randlose Brille. Die bunte Kleidung bildet einen Kontrast zu seinem seelischen Befinden. Denn laut eigenen Aussagen leidet Rico nach wie vor an Depressionen – wie bereits zum Tatzeitpunkt.

«Ich wollte Fabian Schmerzen zufügen, jedoch nichts weiter.»

Angeklagter

Zu Beginn der Verhandlung schildert Rico seinen Lebensweg. Schnell wird deutlich: Der Angeklagte hatte es nicht immer leicht im Leben. Nach der dritten Klasse folgte der Wechsel in Heime und Psychiatrien. Er litt unter anderem an ADHS. Nach der Oberstufe folgte eine Informatikerlehre, die er jedoch abbrach.

Es winkt ein Jahr in Afrika

«Momentan mache ich beruflich nichts», sagt Rico. Für seinen Lebensunterhalt komme der Sozialdienst auf. Er hoffe, im Rahmen eines Sozialprojekts für ein Jahr nach Afrika gehen zu können. Dies soll seiner Gesundheit dienen.

Unter der Woche weile er in in einer Art betreutem Wohnheim in Fribourg. Die Wochenenden verbringe er in Baar. «Der Aufenthalt in Fribourg ist weniger stressig als bei meiner Mutter», sagt Rico. Sein Ziel sei der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt. Doch dafür müsse er zuerst seine Depressionen besiegen.

Das Handy in der Unterhose

Anschliessend beginnt Rico seine Schilderungen der Tatnacht vom 12. August 2017. Zwischen drei und vier Uhr morgens sollen sich die Ereignisse auf der Gartenterrasse des zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Lokals Podium 41 abgespielt haben.

«Fabian hat das Handy meines Kollegen weggenommen. Anschliessend haben wir ihn vergeblich um das Zurückgeben des Mobiltelefons gebeten», beginnt er. Doch Fabian dachte nicht daran. Im Gegenteil: Er habe das Handy gar in seine Unterhose gesteckt. Noch scheinen die Schilderungen Routine für Rico zu sein. 

«Rico nahm durch sein Handeln den Tod von Fabian in Kauf.»

Staatsanwalt

Daraufhin habe Rico zu seinem Rucksack gegriffen und ein Taschenmesser, das er von seinem Vater zum 18. Geburtstag bekommen habe, herausgeklaubt – dieses blieb jedoch noch zugeklappt. «Als Reaktion begann mich ein Kollege von Fabian zu treten», sagt Rico.

Der Treffer in den Brustkorb

Nun kommt Rico zu den entscheidenden Passagen. Als er sich etwas abgewandt habe, hörte er plötzlich das Klirren von Glas. Als er aufschaute, habe er gesehen, wie Fabian eine Ausholbewegung machte. «Ich dachte sogleich, es handelt sich um eine abgebrochene Glasflasche», erläutert er. Dann unterbricht Rico plötzlich seine Schilderungen für einen Moment. Die nächsten Sätze scheinen Überwindung zu kosten.

«Ich wollte Fabian mit dem Messer an der Hand oder am Arm treffen. Ihm Schmerzen zufügen, jedoch nichts weiter.» Doch: «Er machte just in dem Moment eine komische Bewegung, schreckte zurück. Deswegen traf ich ihn unter der Brust.»

Lebensgefahr für Opfer

Dies hatte für das Opfer schwerwiegende Folgen. Die Verletzungen verursachten einen Kollaps des Unterlappens des linken Lungenflügels sowie einen Blutverlust von mindestens 1,3 Liter. Durch Fabians Kreislaufinstabilität habe laut Staatsanwaltschaft unmittelbare Lebensgefahr bestanden.

«Schlimmstenfalls hätte der Angeklagte Schnittverletzungen erleiden können.»

Staatsanwalt

Fabian wurde notfallmässig operiert und konnte das Spital fünf Tage später verlassen. Gut zwei Wochen lang war er arbeitsunfähig, wobei er sich nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt auf Stellensuche befand.

Nach der Tat sind Rico und sein Kollege, der inzwischen sein Handy wiederhatte, geflüchtet. Die Tatwaffe warf Rico dabei in den Zugersee. Trotz Suche durch die Polizei wurde das Messer bis heute nicht gefunden. Rico habe sich unwohl gefühlt und sich draussen für 30 bis 45 Minuten hingelegt. Danach sei er nach Baar nach Hause gegangen.

Widersprüchliche Aussagen

Rico verstrickt sich während der Ausführungen in Kombination mit früher getätigten Ausführungen und dem Plädoyer seiner Anwältin mehrmals in Widersprüche.

Beispielsweise als es darum geht, ob er gesehen habe, dass Fabian eine abgebrochene Bierflasche in der Hand hielt. Mal war die Antwort ja, ein anderes Mal ging er bloss aufgrund des Klirrens von einer Flasche aus. Auch als es darum geht, zu welchem Zeitpunkt er das Messer aufklappte, gibt es verschiedene Angaben.

6 Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Was in der Verhandlung folgt, ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese plädiert auf versuchte vorsätzliche Tötung und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Eine happige Forderung für den erst 22-jährigen Täter.

«Was wollt ihr machen? Ich fresse euch beide auf!»

Privatkläger

Der Staatsanwalt begründet das Strafmass damit, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt haben konnte. «Hätte Rico Fabian nur an der Hand oder am Arm schneiden wollen, hätte er nicht zugestochen», argumentiert er. Rico habe damit rechnen müssen, dass er bei nur einer minimalen Bewegung von Fabian dessen Oberkörper treffen würde.

Notwehr gegen Notwehr?

«Rico nahm durch sein Handeln den Tod von Fabian in Kauf», hält der Staatsanwalt fest. Bei der Ausholbewegung mit der Bierflasche spricht er von einer «Wurfbewegung». Dies sei bereits Notwehr gewesen. «Und Notwehr gegen Notwehr geht nicht», so seine Folgerung.

Ricos Schilderungen bezüglich Todesangst und dessen Befürchtung, die abgebrochene Flasche könnte seine Halsschschlagader aufschlitzen, bezeichnet er als nachgeschobene Schutzbehauptung. «Schlimmstenfalls hätte er Schnittverletzungen erleiden können.»

«Er war damals in einem selbstzerstörerischen Zustand.»

Anwältin über ihren Mandaten

Die «Messer-Reaktion» sei schlicht unangemessen gewesen. «Zumal es davor keine Schläge oder ähnliches gegeben hat. Es wurde höchstens geschubst.» Der Staatsanwalt machte eine Strafreduktion geltend – unter anderem durch Ricos Teilgeständnis und sein geringes Alter von damals 21 Jahren. Den Alkohol- und Cannabiskonsum vor der Tat sieht er jedoch nicht als schuldmindernd an.

Aus Langeweile angefangen

Der darauffolgende Parteivortrag von Fabian fällt kurz aus. Aufgrund von Todesangst und Beeinträchtigung von Atmung und Ausdauer macht er eine Entschädigung von 5000 Franken und eine Genugtuung von 20’000 Franken geltend.

Danach übernimmt die Anwältin des Angeklagten das Wort. Sie schiesst sich auf Fabian ein und zeigt die Begleitumstände szenisch auf. Wie Fabian aus reiner Langweile das Handy des Kollegen von Rico nahm und auf Konfrontation aus gewesen sei. «Was wollt ihr machen? Ich fresse euch beide auf!», habe Fabian zu Rico und dessen Kollegen gesagt. Ein Blick zu Fabian im Gerichtssaal zeigt derweil: ungläubiges Kopfschütteln. 

Täter lebte im Wald

Darauf kommt die Anwältin auf ihren Mandaten zu sprechen. «Fünf Tage nach der Tat wurde er in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Er war damals in einem selbstzerstörerischen Zustand.» Er habe davor auch an ADHS gelitten und sei akut Suizid-gefährdet gewesen, zudem habe  er eine Zeit lang im Wald gelebt.

Schnell war klar: Die Anwältin biegt auf die Notwehr-Strecke ein. Um dem genügend Nachdruck zu verleihen, brachte sie auch einige heikle Argumente. Sie sprach von einem Cocktail aus Alkohol, Cannabis und Antidepressiva, den Rico genommen habe. Zudem sei er festgehalten und es sei auf ihn eingeprügelt worden.

«Ich sehe mich jedoch nicht als Mörder und habe das auch nie getan.»

Angeklagter

«Als Fabian mit der Flasche ausgeholt hat, herrschte Gefahr für Leib und Leben für Rico», sagt sie. Die Messerklinge sei erst eingesetzt worden, als die Notwehr-Situation besonders akut wurde. «Deswegen lag definitiv ein entschuldbarer Notwehr-Exzess vor», schlussfolgerte sie.

Anwältin verlangt Freispruch

So lässt die Anwältin die Katze aus dem Sack: Sie beantragt Freispruch für ihren Mandaten. Auch die Entschädigung und die Genugtuung seien abzulehnen, da nicht ausreichend begründet.

Täter entschuldigt sich

Es folgt das Schlusswort von Rico. «Es tut mir immer noch sehr leid, was passiert ist. Ich sehe mich jedoch nicht als Mörder und habe das auch nie getan.» Er hoffe auf einen Neustart in Afrika und wolle sich bei Fabian entschuldigen.

Man darf auf den Richterspruch jedenfalls gespannt sein. Die Urteilseröffnung erfolgt am 12. Dezember.

*Namen von der Redaktion geändert

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