Historisches Zuger Gebäude wird zu Privathaus

Salesianum-Verkauf ist fix: Kritiker sprechen von «Wortbruch»

Stein des Anstosses: das Salesianum. Am 28. Februar stimmen die Zuger Einwohner über den Bebauungsplan der Alfred Müller AG ab.

(Bild: Beat Blättler)

Einst träumte man beim Zuger Salesianum von einer öffentlichen Nutzung samt Kaffee. Nun wird das Landhaus verkauft und die neuen Besitzer hegen andere Pläne. Während sich die Verkäufer nach dem jahrelangen Hin und Her euphorisch zeigen, wählt ein Politiker scharfe Worte und macht Schuldzuweisungen. 

Die Zuger «Perle» Salesianum ist in neuem Besitz. Am Freitagmorgen hat die Nikolajsen Capital AG mitgeteilt, dass das historische Landhaus von der Alfred Müller AG an Niklas Nikolajsen, dem CEO von Bitcoin Suisse AG, und dessen Familie verkauft wurde (zentralplus berichtete).

Der Wahlzuger Nikolajsen plant, das Salesianum als Wohnanlage zu nutzen. Nicht nur für sich und seine Familie, auch Mitarbeitenden und Partnern der Bitcoin Suisse AG und Freunden der Familie soll die historische Liegenschaft als Wohnsitz dienen.

Melanie Ryser, Marketing- und Kommunikationsleiterin der Alfred Müller AG, erklärt: «Wir haben das Salesianum-Areal inklusive der historischen Bauten 2012 im Baurecht erworben. Die Alfred Müller AG ist sehr erfreut über die Vereinbarung mit der Familie Nikolajsen, welche beabsichtigt, das historische Salesianum im Baurecht zu kaufen, umzubauen und zu renovieren.»

2016 stimmten die Stadtzuger Ja zum angepassten Bebauungsplan Salesianum (zentralplus berichtete). Auch wenn das Projekt bis heute nicht in trockenen Tüchern ist (siehe Box unten).

«Die Gegner des Bebauungsplans sind Anfang 2018 mit ihrer Beschwerde an das Verwaltungsgericht gelangt. Dieses wird darüber befinden müssen. Wir warten gespannt auf das Urteil», so Ryser weiter. Dennoch handle es sich um zwei unabhängige Geschäfte. «Das historische Salesianum ist zwar Teil des Bebauungsplanes, jedoch können wir es im Rahmen denkmalpflegerischer Vorgaben unabhängig vom Bebauungsplan umbauen», so Ryser.

«Die Käuferschaft engagiert sich mit viel Herzblut für das Objekt.»

Melanie Ryser, Kommunikationsleiterin der Alfred Müller AG

Und weiter: «Wir sind extrem zufrieden und froh mit der Aussicht auf die Vereinbarung mit der Nikolajsen Capital AG. Die Käuferschaft engagiert sich mit viel Herzblut für das Objekt.» Ausserdem seien die Käufer willens, die notwendigen beträchtlichen Investitionen für dessen Erhalt zu tätigen, so Ryser.

Asylunterkunft Salesianum wird geschlossen

Am Freitag hatte die Zuger Direktion des Innern mitgeteilt, dass die Asylunterkunft im Salesianum Ende Februar 2019 aufgehoben werde (zentralplus berichtete). Der Kanton Zug habe das Mietverhältnis mit der Eigentümerin, der Alfred Müller AG, gekündigt. Steht diese Entwicklung etwa im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft an die Niklajsen Capital AG?

Nein, erklärt die Direktorin des Innern, Manuela Weichelt-Picard: Die Kündigung stehe nicht in diesem Zusammenhang. Vielmehr sei der Grund, dass die Zahl der Zuweisungen von Flüchtlingen durch den Bund derzeit sinke.

Dazu, dass es ganze sieben Jahre gedauert hat, bis ein Käufer gefunden werden konnte, erklärt Ryser von der Alfred Müller AG knapp: «Wir führten immer wieder Gespräche mit Miet- und Kaufinteressenten. Die jetzige Lösung erachten wir als ideal.»

Vom angedachten Café bleibt nichts übrig

Die städtischen Linksparteien äusserten sich 2016 ablehnend zum zweiten Bebauungsplan. Dies insbesondere, da sie sich eine öffentliche Nutzung in den historischen Liegenschaften wünschten. In einem Baugesuch, das im Mai 2017 geprüft wurde, war noch die Rede von einem öffentlich zugänglichen Café und Ausstellungsmöglichkeiten (zentralplus berichtete).

Zwar plant auch die Nikolajsen Capital AG in der St.-Karl-Borromäus-Kapelle ein öffentlich zugängliches Museum, von einem Café ist nun jedoch keine Rede mehr. Alle weiteren Räumlichkeiten sollen bewohnt werden.

«Ich bin der Meinung, die Alfred Müller AG hat ihr Wort gebrochen.»

Urs Bertschi, Zuger SP-Gemeinderat

Der Zuger SP-Gemeinderat Urs Bertschi setzte sich bereits für die Umsetzung des ersten Bebauungsplans ein. Er befand das damalige Projekt als stimmig, als architektonisch hochwertig. Bertschi begrüsste auch das damals angedachte Papiermuseum samt Gastronomie. Ein Museum soll nun zwar in der zugehörigen Kapelle Platz finden, vom Café ist heute jedoch keine Rede mehr. Was sagt Bertschi zum Status quo?

«Der Initialfehler ist meines Erachtens, dass man den ersten Bebauungsplan versenkt hat. Nun steht man vor einem Scherbenhaufen», so der SP-Gemeinderat. Es sei nicht die ursprüngliche Kernabsicht gewesen, das Areal zu parzellieren. «Ich bin der Meinung, die Alfred Müller AG hat ihr Wort gebrochen. Gerade von ihr hätte ich mir mehr Engagement zugunsten der Öffentlichkeit erwartet», kritisiert Bertschi.

Die Gesetze des Marktes halfen mit

Dennoch könne er den Entscheid der Firma nachvollziehen: «Sie hat von Anfang an gesagt, dass eine Sanierung der Liegenschaft durch die Alfred Müller AG zu teuer käme. Somit blieb nur ein Verkauf übrig.» Dies entspreche wohl den Gesetzen des Marktes, resümiert Urs Bertschi.

«Dass es dazu kommt, ist nicht zuletzt auch jenen zu verdanken, die Einsprachen machten. Mit dem anfänglichen Projekt hatte man einen ziemlich fetten Spatz in der Hand. Jetzt ist man ernüchtert, dass es nur noch ein dünnes Spätzchen ist», sagt Bertschi.

Der Stadtzuger Bauchef André Wicki wollte am Freitag zum Thema keine Stellung nehmen. Er sei erst über die Medienanfrage über den Verkauf informiert worden, erklärt dieser.

Überbauung Salesianum – eine unendliche Zuger Geschichte

Am 28. Februar 2016 stimmten die Zuger zum zweiten Mal darüber ab, ob die Alfred Müller AG auf dem Areal des Salesianums acht Mehrfamilienhäuser mit 56 Wohnungen bauen darf. Eine erste Volksabstimmung hatte die Alfred Müller AG 2012 zwar gewonnen, diese wurde aber vom Verwaltungsgericht zurückgepfiffen. Der Bebauungsplan wies laut Gerichtsbeschluss eine massiv überhöhte Ausnützung auf.

Das zweite Projekt hatte eine 30 Prozent kleinere Ausnützung als das vorherige. Und auch dieses wurde vor bald drei Jahren vom Stimmvolk angenommen. Doch auch nach dieser zweiten Abstimmung liessen die Überbauungsgegner nicht locker. Nachdem der Regierungsrat eine entsprechende Beschwerde Anfang 2018 abschmetterte, gelangten die Gegner ans Zuger Verwaltungsgericht. Dieses hat in der Sache noch keinen Entscheid gefällt.

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