47-Jähriger brachte kiloweise Drogen aus Amsterdam

Rooter Wohnung als Kokain-Umschlagplatz im grossen Stil

Einen Teil des Kokains konsumierte der Dealer selbst (Symbolbild). (Bild: Dmitry Volochek)

Ein 47-jähriger Mann transportierte jahrelang Kokain von Amsterdam nach Root. Er wurde via internationalem Haftbefehl gesucht und schliesslich in Spanien festgenommen. Im Dezember musste er sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.

Am 22. Mai 2017 klickten die Handschellen. Gesucht mittels internationalem Haftbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft, wurde der Drogenkurier an diesem Tag in Malaga festgenommen. Später wurde er an die Schweizer Behörden ausgeliefert und musste sich im Dezember schliesslich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.

Der Beschuldigte hatte sein Unwesen auch in Root getrieben. Der 47-jährige Nigerianer war Teil eines international tätigen Drogennetzwerks in Amsterdam. Sein Auftrag war es, Kokain von Amsterdam in die Schweiz nach Root in die Wohnung seines Neffen zu transportieren. Dieser war einer der Drahtzieher des Netzwerks.

Bereits seit rund zehn Jahren führt die Staatsanwaltschaft Luzern zusammen mit der Luzerner Kriminalpolizei umfangreiche Strafverfahren gegen Mitglieder eines afrikanischen Netzwerks, welches Handel mit Kokain im grossen Stil betrieb. Der Beschuldigte war ein Teil davon.

Rooter Wohnung als Umschlagplatz

Etliche Mitglieder dieser organisierten Gruppierung wurden bereits zu teils langjährigen Freiheitsstrafen rechtskräftig verurteilt. Darunter auch der Neffe des Angeklagten sowie dessen damalige Partnerin.

Die Rooter Wohnung der beiden war denn auch der Ort, wo der Beschuldigte die Drogen ablieferte. Transportiert hat er das Kokain als Fingerlinge, welche er schluckte. Meist trug er rund ein Kilogramm mit sich. Insgesamt soll er zwischen Januar 2005 und Dezember 2007 rund 10 Kilogramm Kokain als sogenannter «Bodypacker» in die Schweiz gebracht haben.

Geldwäscherei kam hinzu

Pro Lieferung erhielt er rund 3’000 Euro. Insgesamt sprangen für den Beschuldigten rund 30’000 Euro als Gewinn heraus. Geld zur Drogenbeschaffung bekam er von der erwähnten Partnerin des Neffen. Acht bis neun Mal brachte sie dem Beschuldigten jeweils rund 50’000 Franken.

Aufgrund dessen musste sich der Beschuldigte vor dem Kriminalgericht nicht bloss wegen der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, sondern auch wegen banden- und gewerbsmässiger Geldwäscherei.

Im Vorfeld der Verhandlung belastete die ehemalige Partnerin des Neffen mit ihren Aussagen den Angeklagten. Sie schilderte, wie der Beschuldigte jeweils zu ihnen in die Wohnung kam, viel Milch trank und oftmals die Toilette aufsuchte. Am nächsten Tag sei er jeweils wieder gegangen. Denn so lange dauerte es, um die Fingerlinge auszuscheiden.

Angeklagter sitzt im Bostadel

Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben 1993 als 22-Jähriger nach Deutschland gekommen, wo er an verschiedenen Orten gewohnt und gearbeitet habe. Der gebürtige Nigerianer besitzt die deutsche und britische Staatsbürgerschaft. Er sei seit 2006 verheiratet, Vater einer Tochter und wohne in London, wo er als Krankenpfleger arbeite.

Seit Mai 2018 befindet er sich jedoch im vorzeitigen Strafvollzug. Zuerst in der Justizvollzugsanstalt Grosshof, inzwischen in der Strafanstalt Bostadel in Menzingen.

Bereits 2008 wurde er vom Landgericht Kleve (Deutschland) wegen Einfuhr von und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (…) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist infolge der erfolglos geführten Revision in Rechtskraft erwachsen.

Drei Lastwagen und eine Tankstelle gekauft

Das Geschäft mit dem Kokainhandel war für die Beteiligten des Netzwerks äusserst lukrativ. Die Täter konnten von Januar 2005 bis Dezember 2007 einen Umsatz von 650’000 und einen Gewinn von 150’000 Franken erzielen.

Davon zeugt auch, dass der Neffe des Angeklagten während seiner Zeit im Drogengeschäft (2004 bis zu seiner Verhaftung 2009) unter anderem zwei Grundstücke, ein Haus, eine Tankstelle und drei Lastwagen gekauft hat. Für den Angeklagten scheint es sich weniger gelohnt zu haben. Er gibt an, momentan auf Schulden von rund 12’000 Pfund zu sitzen.

Staatsanwaltschaft darf sich freuen

Nun wurde das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts bekannt. Der Angeklagte wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Damit bleibt das Kriminalgericht nur geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Hinzu kommen eine Geldstrafe von 2’700 Franken, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, eine Ersatzforderung des Staates von 5’000 Franken sowie Verfahrenskosten von knapp 23’000 Franken.

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