Wegen Teilnahme an unbewilligten Corona-Demos

Rimoldi verurteilt: Anzeige der Stadt Luzern zeigt Wirkung

Nicolas A. Rimoldi demonstrierte am 20. September 2021 vor der Hochschule Luzern gegen die Zertifikatspflicht. (Bild: Elio Wildisen)

In der Stadt Luzern haben über Wochen hinweg unbewilligte Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen stattgefunden. Im September legten 1'500 Menschen die Stadt Luzern lahm. Jetzt wurde einer der Teilnehmer – Mass-Voll-Präsident Nicolas A. Rimoldi – rechtskräftig verurteilt.

Anzeige, Einstellung. Anzeige, Nichtanhandnahme: Zwischen Nicolas A. Rimoldi und seinem schärfsten Kritiker Loris Fabrizio Mainardi läuft seit Monaten ein juristisches Hin und Her. Der Mass-Voll-Präsident wird vom Luzerner Juristen ein ums andere Mal wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung angezeigt. Bisher ohne Erfolg.

Die Gründe waren unterschiedlich. Mal konnte nicht bewiesen werden, dass der Massnahmenkritiker einen Tweet selber abgesetzt hatte. Darin hatte er verkündet, dass er ohne Zertifikat in einem Restaurant gegessen habe (zentralplus berichtete). Ein anderes Mal sah sich die Staatsanwaltschaft ausserstande zu ermitteln, wann Filmaufnahmen der Rundschau entstanden waren. Diese zeigten Rimoldi an einer unbewilligten Demonstration in Luzern (zentralplus berichtete).

Wöchentliche «Abendspaziergänge» ohne Bewilligung

Angezeigt wurde Nicolas A. Rimoldi nicht nur von dem Privatmann. Auch die Stadt Luzern sowie die Luzerner Polizei haben mehrfach Anzeige erstattet. Dies, weil er als einer der «Rädelsführer» der unbewilligten Kundgebungen auftrat. So formulierte es Polizeisprecher Christian Bertschi im vergangenen Mai (zentralplus berichtete). Der Vorwurf: Widerhandlungen gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes in der Stadt Luzern.

Dieses schreibt vor, dass für den «gesteigerten Gemeingebrauch» des öffentlichen Raumes eine Bewilligung einzuholen ist. Das gilt auch für politische Kundgebungen.

Nicolas A. Rimoldi nahm an einigen der als «Abendspaziergänge» bezeichneten unbewilligten Demonstrationen teil. Mehr noch: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, teilweise als Anführer figuriert zu haben. Er führte die Menschengruppe, erteilte Anweisungen und verteilte Flyer. In vier Fällen konnte die Luzerner Polizei ihm dies nachweisen. Rimoldi wird deshalb verurteilt.

Rimoldi zu 850 Franken Busse verurteilt

Weiter hat Rimoldi Ende September einen «Studentenaufstand» vor der Universität Luzern organisiert. Da zog er zusammen mit rund 100 weiteren Personen als Trychler vor das Unigebäude. Dort hielt er eine flammende Rede gegen die Zertifikatspflicht – ebenfalls ohne Bewilligung (zentralplus berichtete).

Die Luzerner Polizei dokumentierte weiter, dass Nicolas A. Rimoldi an einer Grossdemo mit 1'500 Menschen teilgenommen hat. Diese führte zu massiven Rückstaus. Der Demonstrationszug führte vom Mühlenplatz über den Hirschengraben, die Pilatusstrasse und die Seebrücke bis ins Inseli. Und legte so die grossen Verkehrsachsen der Stadt komplett lahm.

Bestraft wird der Mass-Voll-Präsident mit einer Busse von 750 Franken für die ersten fünf Fälle. Für die Teilnahme an der Gross-Demo setzt es eine Busse von 100 Franken. Weiter wird Rimoldi verurteilt, Gebühren von 500 Franken zu zahlen. Das geht aus den rechtskräftigen Strafbefehlen hervor.

Bestehende Gesetzgebung akzeptiert der Massnahmen-Kritiker

Was auffällt: Bisher hat Nicolas A. Rimoldi Strafbefehle wegen Verstössen gegen die Corona-Massnahmen konsequent angefochten. Die Strafe für das Nicht-Einholen der Bewilligung akzeptiert er nun aber. Was sind die Gründe dafür?

«Das städtische Reglement ist etabliertes Recht, die Covid-Gesetzgebung hingegen evidenzlose Willkür», sagt Rimoldi dazu auf Anfrage. Er betont, dass es sich um Kundgebungen handelte, die nicht vom Verein Mass-Voll organisiert waren. «Für diejenigen von uns, holen wir immer Bewiligungen ein. Persönlich war ich – nicht der Verein – nicht nur an bewilligten Kundgebungen», meint Rimoldi dazu, dass er nun verurteilt wurde. «Da ich als Privatperson gebüsst wurde, zahlte auch nicht der Verein diese Bussen.»

Stadt Luzern hat 80 Anzeigen eingereicht

Die Stadt Luzern erstattete letztes Jahr 80 Strafanzeigen wegen unbewilligten Corona-Demos. «Während einiger Zeit wollte sich niemand für die Spaziergänge verantwortlich zeigen», sagt dazu Mario Lütolf. Er ist der Leiter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen. «Es kam deshalb konsequenterweise zu einer Reihe von Strafanzeigen.» Weitere Entscheide lägen noch nicht vor.

Zwischenzeitlich stehen die Organisatoren zu ihren Anliegen, bemühen sich um Bewilligungen und halten die Auflagen ein. Gemäss Lütolf hat das Umdenken Mitte 2021 eingesetzt. Hat das mit den «erfolgreichen» Anzeigen zu tun? «Die strafrechtlichen Massnahmen, das konsequente Erfassen der Personalien durch die Luzerner Polizei und unsere persönlich geführten Gespräche haben die Sensibilität sicherlich gefördert», meint Mario Lütolf.

Mehrheitlich könne heute von einer sehr guten Zusammenarbeit mit den Massnahmen-Kritikerinnen gesprochen werden. «Auch Absagen von eingehenden Anfragen werden verständnisvoll akzeptiert.»

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl vom 21. Dezember 2021
  • Strafbefehl vom 27. Oktober 2021
  • Schriftliche Auskünfte von Mario Lütolf
  • Schriftliche Stellungnahme von Nicolas A. Rimoldi
  • Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern vom 3. Januar 2022
  • Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Basel Landschaft vom 16. November 2021
  • Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 4. Januar 2021
  • Medienmitteilung Luzerner Polizei vom 11. September 2021
  • Medienmitteilung Luzerner Polizei vom 13. September 2021
  • Medienmitteilung der Luzerner Polizei vom 31. Juli 2021
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16 Kommentare
  • Profilfoto von Enrico Ercolani
    Enrico Ercolani, 08.02.2022, 10:29 Uhr

    Lächerliche Busse für den Schaden, der durch den Verkehrszusammenbruch verursacht wurde! Das Zehnfache wäre wäre noch zuwenig gewesen.

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    Stefanie, 04.02.2022, 15:35 Uhr

    Der Mann hat ein einziges Interesse: Aufmerksamkeit.

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    Michel von der Schwand, 03.02.2022, 08:28 Uhr

    Der selbsternannte Kiffer-Jesus soll passend gemacht werden. Da bespassen zwei private Personen, welche das Heu nicht auf derselben Bühne haben, den ganzen Verwaltungsapparat und der Steuerzahler darf dann diese private Fehde berappen. Die Geschichte liefert eigentlich nur beste Satire und ähnelt der privaten Fehde zweier Kantonsräte vor ein paar Jahren. Trinkt ein Bier zusammen und regelt die Geschichte. Mann, Mann!

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    Remo, 02.02.2022, 22:12 Uhr

    Schwurblerjesus Rimoldi wird bald hobbylos werden, sobald die Massnahmen aufgehoben werden. Ich hoffe, dass man in den Medien, dann nicht mehr so oft von dieser traurigen Gestalt lesen muss. Er könnte es ja mal mit Arbeit versuchen.

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    Chris, 02.02.2022, 19:40 Uhr

    Offenbar reicht den Luzerner die Einnahme generiert durch die Zahlreichen Blechpolizisten nicht. Jetzt brauchen diese npch das Geld von wackeren Bürger, die Gehirn und Herz haben!
    Schande über die Rebublik LU!

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    BeatStocker, 02.02.2022, 17:57 Uhr

    Sehr geehrte Frau Berger
    Leider erwähnen Sie nicht, welche Instanz nun Rimoldi verurteilt hat. Déformation professionelle?

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      Lena Berger, 03.02.2022, 08:18 Uhr

      Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl ausgestellt, dieser wurde nicht angefochten – und damit rechtskräftig. Die Sache ging nicht ans Gericht.

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    Tobias Mueller, 02.02.2022, 15:24 Uhr

    Und gerade heute schlägt der Bundesrat die Aufhebung der Covid-Massnahmen vor. Die Platform für geltungssüchtige Niemands bricht ihnen unter der Füssen weg. Aber es gibt ja noch «Chemtrails» und die Illuminaten.

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    Melchior Hoffmann, 02.02.2022, 09:48 Uhr

    Das freut mich. Auch wenn die Strafe an sich deutlich zu lasch ist.

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    Loris Fabrizio Mainardi, 02.02.2022, 09:10 Uhr

    Warum Rimoldi diese Strafen akzeptiert? Ganz einfach weil sie lächerlich tief liegen: Gemäss bundesgerichtlichem Leitentscheid BGE 134 IV 216 fallen «demonstrative» Verkehrsblockaden unter den Tatbestand der Nötigung (Art. 181 StGB). Wenn die Polizei selbst Rimoldi als «Rädelsführer» bezeichnet, für eine eineinhalbstündige Blockade der gesamtstädtischen Hauptverkehrsadern und des ÖV aber nur eine lächerliche Busse von 100 Franken ausgesprochen und die Verfahrenskosten bei verdächtig tiefen 500 Franken angesetzt werden, muss sich die StA – umso mehr nach den zweifelhaften Freisprüchen – erneut den Vorwurf asymmetrischer Milde gefallen lassen.

    Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.

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      Lena Berger, 02.02.2022, 10:54 Uhr

      Sowohl die Bussen als auch die Gebühren entsprechen dem üblichen für Verstösse gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes – und genau das und nur das war Thema dieser beiden Strafbefehle.

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        Loris Fabrizio Mainardi, 02.02.2022, 11:27 Uhr

        Dann soll die StA kommunizieren, ob Rimoldis Wirken an den beiden Grossdemos (mit gesamtstädtischer Verkehrsblockade) mit diesen Strafbefehlen aus ihrer Sicht abschliessend beurteilt sind oder die Untersuchungen zum Nötigungs-Tatbestand weiter laufen.

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      • Profilfoto von Lena Berger
        Lena Berger, 02.02.2022, 11:56 Uhr

        Als kritische Berichterstatterin nehme ich die Behörden hier nur ungern in Schutz. Aber: Dass die Staatsanwaltschaft von sich aus über Strafverfahren gegen eine bestimmte Person informiert, die noch dazu nicht abgeschlossen sind, wäre äusserst unüblich und persönlichkeitsrechtlich problematisch.

        Justizöffentlichkeit heisst: Die Entscheide dürfen eingesehen werden. Auf Informationen zu laufenden Verfahren besteht kein rechtlich bindender Anspruch. Besonders wegen der Unschuldsvermutung gilt es in solchen Fällen vorsichtig abzuwägen.

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      • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
        Loris Fabrizio Mainardi, 02.02.2022, 12:52 Uhr

        Im vorliegenden Fall sucht Rimoldi ja selbst mit vielerlei Mitteln die Öffentlichkeit – welche er mit seinen Aktionen und Verkehrsblockaden zudem auch belästigt. Daher würde eine – von der StPO (Art. 74) vorgesehene – Information keine Persönlichkeitsrechte verletzen.

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  • Profilfoto von Daniel Sreiner
    Daniel Sreiner, 02.02.2022, 06:24 Uhr

    Diese sogenannten Abendspaziergänge finden weiterhin statt. Es wackeln jeden Montag noch ein paar verlorene Seelen durch die Altstadt

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  • Profilfoto von Justitia*
    Justitia*, 02.02.2022, 05:34 Uhr

    Wie Jurastudenten und Rechtsanwälte die Bevölkerung mit ihrer Paranoia auf trab halten. Und ihrer Gilde unnötige Arbeit beschert, kostspielige Arbeitsbeschaffung. Etwa 60% der Parlamentarierinnen* in den Parlamenten (Bund, Kantone und Stadt Luzern) sind Rechtsanwälte. Die Gesetzte so gestallten dass sie immer genug Arbeit haben, und wegen Überlastungen klagen können. Mit ihren hohen Honoraren sind die Bussen für diesen Berufszweig ein Hohn!

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