Restaurant versiegelt – Wer sorgt sich um die Fische?
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Das Restaurant Suan Long in Zug ist amtlich versiegelt. Im Innern des lokaleigenen Aquariums schwimmen aber noch Fische. Wer kümmert sich um die Tiere, nun, da die Restaurantbetreiber nicht mehr rein dürfen?
Poulet Chop Suey und gebratener Reis sind an der Neugasse 13 in Zug seit Kurzem nicht mehr zu haben. Seit Mitte Oktober ist das Restaurant Suan Long geschlossen (zentralplus berichtete). Die Türen sind amtlich versiegelt, im Inneren des Gebäudes ist es fast ganz dunkel. Die einzige Lichtquelle: Ein grosses Aquarium, in dem nicht nur Steine und ein paar Wasserpflanzen zu sehen sind, sondern auch Zierfische.
Die ehemaligen Betreiber des Restaurants haben seit der Versiegelung des Lokals keinen Zutritt mehr zum Lokal. Wer ein amtliches Siegel bricht, kann gemäss Strafgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
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Je kleiner der Fisch, umso öfter muss er gefüttert werden
Eine Leserreporterin sorgt sich um das Wohlbefinden der Fische. Denn diese müssen regelmässig umsorgt werden, um nicht plötzlich bauchüber zu schwimmen. Willy Portmann ist der Präsident des Zuger Aquarienvereins. Der Zierfischexperte sagt auf Anfrage: «In der Regel gilt: Je kleiner ein Fisch, desto häufiger muss er gefüttert werden. Jungfische muss man bis zu fünfmal pro Tag füttern. Grössere halten es aus, wenn sie zwei, drei Tage kein Futter erhalten.» Bei Sorten, die Pflanzen fressen würden, könne man auch etwas länger warten. «Irgendwann geht es den Tieren jedoch an die Substanz.»
Er gibt ausserdem zu bedenken: «Die Fische müssen nicht nur gefüttert werden. Auch muss der Wasserfilter regelmässig gereinigt werden. Warmwasserfische benötigen überdies ein Aquarium, das geheizt ist.» Bei den gelben Fischen im «Suan Long»-Aquarium handle es sich seines Erachtens wohl um Malawisee-Buntbarsche und somit tatsächlich um Tiere, die warmes Wasser benötigen.
Mitarbeitende des Konkursamtes gehen die Fische füttern
Auf Anfrage von zentralplus gibt Andreas Hess, der Leiter des Konkursamts, Entwarnung: «Mitarbeitende des Konkursamts Zug sind sowieso regelmässig vor Ort und kümmern sich dabei auch um die Fische.» Und weiter: «Ganz allgemein ist es so, dass wir zur Verwaltung einer Konkursmasse wenn nötig spezialisierte Unternehmen oder Personen beiziehen. Dies ist auch im vorliegenden Fall so.»
In der Tat bestätigt Roth Ly, der ehemalige «Suan Long»-Betreiber, auf Anfrage, dass das Ex-Personal vom Konkursamt Zug die Erlaubnis erhalten habe, die Räumlichkeiten zu betreten um sich um die Fische zu kümmern.
Ob es sich jedoch bei den Zierfischen tatsächlich um Konkursmasse handelt, ist fraglich. Die Juristin Alexandra Spring von der Stiftung Tier im Recht (TIR) äussert sich dazu wie folgt: «Seit 2003 gelten Tiere in der Schweiz nicht mehr als Sachen.» Sie stützt sich dabei auf Artikel 641a des Zivilgesetzbuch (ZGB). Weiter verweist sie auf das Schuldpfändungs- und Konkursgesetz. In Artikel 92 Absatz 1 werde «ein ausdrückliches Pfändungsverbot für im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Tiere» festgehalten.
Zierfische sind nicht pfändbar, Speisefische schon
«Dieses Verbot gilt sowohl bei der Betreibung auf Pfändung als auch bei einer Betreibung auf Konkurs eines im Handelsregister eingetragenen Schuldners», so Spring weiter. Sie führt aus: «Werden respektive wurden die Fische im Restaurant ausschliesslich aus Freude an den Tieren, zur Dekoration der Räumlichkeiten und Unterhaltung der Restaurantgäste gehalten, gelten sie als Heimtiere und sind somit nicht pfändbar.»
Handle es sich hingegen beim Aquarium um ein solches mit Speisefischen, die zum Kochen verwendet wurden, stünden bei der Tierhaltung finanzielle Interessen im Vordergrund, womit die Fische pfänd- respektive verwertbar wären.
Zweiteres ist im besagten Fall sicher nicht der Fall. Es handelt sich offensichtlich um Zierfische. Da ihre geringe Grösse nicht einmal ein Zuger Fischknusperli hergeben würde, verkäme das Filettieren der zarten Tiere zur Sisyphusarbeit.
Alexandra Spring: «Das bedeutet, dass Heimtiere, also die Fische, nicht zur Tilgung von Schulden verwendet werden dürfen und somit im Eigentum der Restaurantbetreiber bleiben.» Vorbehalten blieben Verfügungen des Kantonalen Veterinäramts, welches Tiere beschlagnahmen könne, wenn sie nicht tiergerecht gehalten, vernachlässigt oder misshandelt würden. Dafür sehe Spring in besagtem Fall aus der Distanz jedoch keine Hinweise.
- Augenschein
- Hinweis einer Leserreporterin
- Telefongespräch mit Willy Portmann
- Schriftlicher Austausch mit Andreas Hess
- Schriftlicher Austausch mit Alexandra Spring
- Schriftlicher Austausch mit Roth Ly
- Infos zum Malawisee-Buntbarsch