Qualität des Journalismus nimmt Schaden

«Reporter ohne Grenzen» bedauern Urteil im Fall «Gundula»

Jana Avanzini erhält weiterhin Unterstützung von «Reporter ohne Grenzen»

Die Organisation «Reporter ohne Grenzen» bedauert den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts im Fall der Journalistin Jana Avanzini. Es schränke unnötig die Freiheit und somit die Arbeit von Medienschaffenden ein.

Das Kantonsgericht Luzern hat in einem Berufungsverfahren die Verurteilung der ehemaligen zentralplus-Journalistin Jana Avanzini zu einer Busse von 500 Franken bestätigt. Avanzini wurde, wie in erster Instanz, des Hausfriedenbruchs für schuldig befunden (zentralplus berichtete). Avanzini hatte 2016 im Zuge der Berichterstattung über die besetzten Villen des Unternehmers Jorgen Bodum dessen Grundstück betreten. Der so genannte «Fall Gundula» bewegte damals die Stadt Luzern.

Am Donnerstag nahm nun auch die Organisation «Reporter ohne Grenzen», Stellung zum Fall Avanzini. «Unsere Organisation bedauert dieses Urteil, bei dem es um eine Grundsatzfrage geht. Es schränkt ohne Grund die Freiheit der Medienschaffenden ein, zu recherchieren und Fakten zu ermitteln, und schadet der Qualität des Journalismus», heisst es in einer Mitteilung. Die internationale Menschenrechtsorganisation «Reporter ohne Grenzen» kämpft seit ihrer Gründung im Jahre 1985 für die Pressefreiheit auf der ganzen Welt.

Kosten von über 12'000 Franken

Die Organsation hat sich durch ihren Unterstützungsfonds an den Prozesskosten von Jana Avanzini beteiligt. Neben der Busse von 500 Franken muss Avanzini die Gerichtskosten von knapp 4'300 Franken sowie die Anwaltskosten von Jorgen Bodum im Umfang von gut 7'600 Franken tragen. Hinzu kommen die Kosten für ihre eigene Verteidigerin. Reporter ohne Grenzen Schweiz hatte sich mit 5'000 Franken an den Kosten von Avanzinis Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil beteiligt (zentraplus berichtete).

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7 Kommentare
  • Profilfoto von PiBucher
    PiBucher, 05.04.2020, 11:14 Uhr

    Bevor sich Herr Haldimann auf die angekündigte Reise via Lausanne nach Brüssel macht, welche es dieses mal ohne die SRF zu stemmen gilt, würde ich ihm raten die Kommentare von Herrn Lehmann Peter zu lesen, welcher einen sehr gesunden Verstand zu haben scheint.

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  • Profilfoto von Martin Grunder
    Martin Grunder, 04.04.2020, 18:17 Uhr

    @Peter Lehmann: Wir haben jemanden, der intakte Gebäude kauft und diese verfallen lässt, respektive sogar das Dach abdecken lässt, damit die Grundstruktur Schaden nimmt. Dieser Fall intessiert deshalb, weil das Gebäude unter Schutz steht und der Inhaber unter Verdacht steht, dies umgehen zu wollen. Damit käme die Allgemeinheit zu Schaden (daher der Schutzstatus). Ohne Zugang lässt sich dies jedoch nicht nachweisen, womit den Medien eine schutzwürdiges Motiv zugebilligt werden kann (so zumindest mein halbseidenes juristisches Wissen).

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  • Profilfoto von markus
    markus, 02.04.2020, 23:42 Uhr

    Bei diesem Verfahren ist eigentlich offensichtlich, um was es wirklich geht: Das Haus im Grünen mit dem dicken Schlitten in der Garage der Anwälte und Richter muss schliesslich finanziert werden. In diesem Fall auf Kosten einer Journalistin, welche vielleicht jahrelang abzahlen muss. Das nennt sich dann «Rechtsstaat»…

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  • Profilfoto von Peter Lehmann
    Peter Lehmann, 02.04.2020, 22:06 Uhr

    «Unsere Organisation bedauert dieses Urteil, bei dem es um eine Grundsatzfrage geht. Es schränkt ohne Grund die Freiheit der Medienschaffenden ein, zu recherchieren und Fakten zu ermitteln, und schadet der Qualität des Journalismus», heisst es in einer Mitteilung.
    So sehr ich Bodum nicht mag, dürfen solche Ressentiments nicht in ein solches Urteil einfliessen. Ich sehe beim besten Willen kein triftiges öffentliches Interesse, welches das Betreten nötig machen würde. Es gibt eben einen Grund, der die Freiheit der Medienschaffenden hier einschränkt und dies ist das Recht auf Privateigentum und mit Abstrichen das Recht auf Privatsphäre. Punkt. Das Recht auf Recherche und die Ermittlung von Fakten wurde ihr nicht genommen. Sie darf es eben einfach nicht auf diese Art und Weise machen. Niemand muss einem Reporter die Türen öffnen, wenn es nicht genehm ist. Kein Reporter steht über dem Gesetz und kann im Namen des selbst deklarierten «öffentlichen Interesses» eine Straftat begehen. Und Hausfriedensbruch ist nun mal per Gesetz verboten.
    Dass die Stadt eine himmeltraurige Rolle bei der «Causa Bodum» spielt und dass Bodum nicht gerade der sympathischste Zeitgenosse ist, ist mir absolut klar. Nur darf dies bei diesem Gerichtsurteil keine Rolle spielen. Wer so argumentiert, ist nicht besser als ein Trump mit seinem ständigen «Whataboutism».
    Tut mir Leid, Frau Avanzini. Ansonsten eine gute Journalistin für mein Befinden.

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    • Profilfoto von Martin Grunder
      Martin Grunder, 03.04.2020, 07:46 Uhr

      Ich verstehe nicht, warum hier das Recht auf Privateigentum höher gewichtet werden soll als jenes der Öffentlichkeit auf Information. Wer sich jahrelang nicht um sein geschütztes Haus kümmert, das er von Rechts wegen erhalten muss, rennt danach zum Staat, wenn ihm jemand seine Pflichten vorhält? Ein Recht auf Recht auf Privatsphäre besteht hier schon gar nicht. Welche Privatsphäre wurde denn gestört?

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    • Profilfoto von Peter Lehmann
      Peter Lehmann, 03.04.2020, 11:55 Uhr

      Gibt es ein Grundrecht auf Information über Aktivitäten in einem privaten Grundstück? Weiss ich ehrlich gesagt nicht.
      Das Recht auf Information wurde aber hier sicher nicht beschnitten. Es wurden weder Artikel über das Thema verboten, noch wurde verboten, mit den Hausbesetzern Gespräche zu führen und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Es wurde lediglich verboten, dies IM privaten Grundstück zu tun. Sie hätte all dies vor den Toren des Grundstücks tun können, ggf. gar Interviews über den Grundstückszaun führen können. Das Eindringen und Ermitteln in so einem Fall obliegt der Staatsanwaltschaft/Polizei. Für mich war hier ganz klar kein öffentliches Interesse vorhanden, welches ein Betreten des Gebäudes durch eine Journalistin oder sonst welche Privatpersonen gerechtfertigt hätte. Alles, was die Öffentlichkeit wissen «sollte», konnte auch von aussen geschehen.
      Die Medien als «4. Gewalt» haben keine gesetzliche Immunität und müssen die Spielregeln, auch Gesetze genannt, einhalten. So weit käme es ja noch, dass dem nicht so wäre. Deshalb haben wir die Gewaltenteilung. Journalisten nehmen sich diesbezüglich eben oftmals für zu wichtig. Also auch nicht jammern, wenn man dann mal bestraft wird.
      Ich sehe hier beim besten Willen auch keine Befangenheit vom Gericht. Es hat umgesetzt, was im Gesetz steht und hat keinen willkürlichen und politisch gefärbten Entscheid gefällt, wie dies einige hier verlangen.

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  • Profilfoto von Julius
    Julius, 02.04.2020, 21:34 Uhr

    Dass sogar Reporter ohne Grenzen auf die Befangenheit dieses Gerichts hinweisen muss, sagt viel über die mangelhafte Gerichtsaufsicht aus und wirft zahlreiche Fragezeichen auf.

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