Gesellschaft

POL: Abort bei Geburtsfehler illegal

Das Oberste Gericht in Polen hat entschieden, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch bei schweren Fehlbildungen gegen das verfassungsmässige Recht auf Leben verstösst. Mit dem Entscheid des Verfassungsgerichts gegen die bisherige Ausnahmeregelung steuert Polen auf eine weitere Verschärfung des Abtreibungsrechts zu. Abtreibungen sind nur bei Vergewaltigung, Inzest oder bei einer Gesundheitsgefährdung der Mutter zulässig. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, schrieb von einem «traurigen Tag für die Rechte von Frauen». Der Kampf gegen Abtreibung ist ein erklärtes Ziel der regierenden nationalkonservativen Partei PiS.

Quelle:swisstxt
POL: Abort bei Geburtsfehler illegal
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