Luzerner wurde um 280'000 Franken geprellt

Opfer: «Ich habe ihm bis zuletzt von ‹da bis äne use› vertraut»

Das Opfer wollte Gold kaufen – doch dazu kam es nie. (Bild: Wikipedia)

Ein Spielsüchtiger hat einen älteren kranken Mann glauben lassen, er sei für ihn wie ein Vater. Mit einer geschickten Masche brachte er ihn so um sein ganzes Erbe. Nun wurde er verurteilt.

Es gibt Menschen, die verfügen über das Charisma und die Unverfrorenheit, andere derart zu beschwatzen, dass sie alle Vorsicht fallen lassen. Von so einem Menschen handelt diese Geschichte.

Sie beginnt mit einem Inserat in der «Barni Post». Ein Luzerner hatte es aufgegeben, weil er Altgold und Kleinantiquitäten kaufen wollte. Prompt meldete sich ein Mann um die dreissig, der ihm 400 Gramm des Edelmetalls abtreten wollte, das er von seinem Vater geerbt habe. Man einigte sich auf einen Kaufpreis von 12’400 Franken.

Was der potenzielle Käufer nicht wusste: Das Gold gab es nicht. Und der Vater des jungen Mannes erfreute sich bester Gesundheit.

Ein Lügenmärchen folgt aufs nächste

Bei dem freundlichen Verkäufer handelte es sich um einen Betrüger. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls das Kriminalgericht Luzern. Grund: Über einen Zeitraum von drei Jahren tischte der Mann dem älteren Herr immer neue Geschichten auf, weshalb er unbedingt Geld brauche.

Zuerst waren es 1’000 Franken für die Beerdigung seines angeblich verstorbenen Vaters. Danach sollte er eine Anzahlung von 5’000 Franken leisten, weil die «Ehefrau» des Verkäufers sonst das Gold nicht rausrücke. Dann brauchte er 15’000 Franken, um eine Erbschaft von 300’000 Franken auslösen zu können. So ging es immer weiter.

Seine Storys machte der Beschuldigte glaubhafter, indem er immer wieder neue Dokumente auflegte, um sie zu belegen. Die Papiere waren natürlich gefälscht. Bis schliesslich rund 270’000 Franken ihren Besitzer gewechselt hatten.

Das Geld war für die Grosskinder bestimmt

Das Perfide: Das Geld gehörte noch nicht mal dem Opfer selber. Er nahm es einfach aus dem Tresor seiner Mutter, die ihr Vermögen eigentlich den Enkelkindern hatte schenken wollen. Als die über 80-Jährige im April 2014 ihr Bankschliessfach öffnete, fand sie dieses leer vor – und der ganze Schwindel flog auf.

Ihr unglückseliger Sohn war davon überzeugt gewesen, das Geld unbemerkt zurücklegen zu können. Der Beschuldigte habe gesagt, dass er für ihn wie ein Vater sei, er ihm vertrauen könne. Er habe diesem bis zuletzt «von da bis äne use» vertraut, gab er zu Protokoll.

Das Kriminalgericht Luzern hatte nun zu entscheiden, ob es sich um einen Betrugsfall handelt. Voraussetzung ist, dass ein Täter sein Opfer mit einer gewissen Raffinesse oder Durchtriebenheit täuscht. Wer allzu leichtgläubig auf eine Lüge hereinfällt, riskiert, dass der Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Seine Beute verspielte er im Casino

Im vorliegenden Fall aber handelte der Beschuldigte nach Überzeugung des Kriminalgerichts arglistig. Das Opfer hatte massive gesundheitliche Probleme und leidet an Parkinson. «Der Zweck des Strafrechts besteht gerade darin, derart schwächere Personen zu schützen», heisst es deshalb im Urteil.

Der Mann ist wegen Betrugs vorbestraft, 2014 wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Das Kriminalgericht entschied, diese auf insgesamt zwei Jahre und neun Monate zu erhöhen. Ein Jahr davon soll vollzogen werden, der Rest wird zur Bewährung ausgeschrieben.

Zudem soll der Beschuldigte das Geld zurückbezahlen. Dass dies gelingt, ist allerdings fraglich. Der Mann arbeitet nicht, sondern lebt von der IV-Rente seiner Lebenspartnerin. Seine Beute verspielte er im Casino.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde angefochten. Als Nächstes wird sich demnach das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen müssen.

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